Metadaten: Baukulturelles Erbe
Nach dem Denkmalschutzgesetz sind Denkmale „... von Menschen geschaffene unbewegliche und bewegliche Gegenstände (einschließlich Überresten und Spuren gestaltender menschlicher Bearbeitung sowie künstlich errichteter oder gestalteter Bodenformationen) von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung...“ (§ 1.[1] DMSG in der Fassung BGBI. I. Nr. 170/1999). Die Bundeskompetenz „Denkmalschutz“ umfasst den Schutz dieser so definierten Denkmale vor Zerstörung, Veränderung und Verbringung ins Ausland.
Die Unterschutzstellung von Objekten erfolgt generell
per rechtskräftigem Bescheid durch das Bundesdenkmalamt. Nach dem Denkmalschutzgesetz
können Denkmale
im öffentlichen Eigentum (z.B. Bund, Land, Kirchen etc.) auch kraft
gesetzlicher Vermutung unter Schutz stehen. Bei unbeweglichen Denkmalen
endete der "vermutete Denkmalschutz“ jedoch mit
Die in den Tabellen dargestellten Daten stammen aus der Denkmaldatenbank des Bundesdenkmalamtes sowie aus den Kulturberichten des Bundes. Die Daten zu den Fassadenrestaurierungsaktionen liefert das Bundesdenkmalamt.