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Transparenzdatenbank – Auswertungen

Das Transparenzportal  ist ein Informationsservice der öffentlichen Hand. Ein Service, das Bürger:innen sowie juristischen Personen einfach und kostenlos einen allgemeinen Überblick über die von der öffentlichen Hand finanzierten Geldleistungen verschafft. Darüber hinaus ermöglicht das Transparenzportal elektronische Auskunft über die persönlich bezogenen Geldleistungen.

In der Transparenzdatenbank werden die mitgeteilten Daten über ausbezahlte Leistungen verschlüsselt gespeichert und über das Transparenzportal (nach Anmeldung) angezeigt. Die angezeigten Daten stammen einerseits aus bestehenden Datenbanken (des Bundesministeriums für Finanzen, der Sozialversicherungsträger und des Arbeitsmarktservice) und andererseits aus der Transparenzdatenbank.

Die grafische Aufbereitung der Detailergebnisse bietet das Bundesministerium für Finanzen unter dem Titel “So fördert Österreich”.

Auswertungen gemäß § 34 Transparenzdatenbankgesetz 2012 (TDBG)

Die Rechtsgrundlage der Transparenzdatenbank stellt das Transparenzdatenbankgesetz 2012 dar. Dieses regelt unter anderem die Möglichkeiten für Auswertungen aus der Transparenzdatenbank, die durch die Bundesanstalt Statistik Österreich zu erfolgen haben.

Auszug aus dem Gesetzestext

§ 34. Zur Erfüllung des Steuerungszwecks dürfen die über das Transparenzportal abrufbaren Daten aufgrund eines Auftrages verarbeitet werden. Der Auftrag hat nach Maßgabe des §23 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, an die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ zu erfolgen. Soweit über das Transparenzportal abrufbare Daten für Zwecke der Erfüllung eines Auswertungsauftrages erforderlich sind, gilt Folgendes:

  1. Die vertragliche Vereinbarung gemäß § 23 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 2000 darf nur nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundesminister für Finanzen erfolgen.
  2. Die Bearbeitung des Auswertungsauftrages hat im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Finanzen zu erfolgen.
  3. Der Bundesminister für Finanzen hat die über das Transparenzportal abrufbaren Daten der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ zu überlassen.
  4. Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ hat das Ergebnis der Auswertung dem Bundesminister für Finanzen unentgeltlich zu überlassen.

Hauptergebnisse

Auswertung aus der Transparenzdatenbank für 2024 für das neue Transparenzportal, Auftraggeber Bundesministerium für Finanzen, August 2025.

Diese Seite wurde zuletzt am 09.09.2025 aktualisiert.