Mit Hilfe des Wertsicherungsrechners besteht für Sie die Möglichkeit, Wertsicherungsberechnungen auch selbst durchzuführen. Zu beachten bleibt jedoch, dass sich diese Serviceleistung lediglich auf die rechnerische Seite bezieht. Juristische Fragen bzw. Unklarheiten (z. B. ob ein Vertrag, oder die Höhe eines Mietzinses der geltenden Gesetzeslage entsprechen) können im Rahmen der Wertsicherungsberechnung nicht beantwortet werden. Es kann auch keine Aussage darüber getroffen werden, wie lange und ob überhaupt valorisierte Beträge rückverrechnet werden dürfen. Für diese Fragestellungen dürfen wir Sie an Rechtsanwält:innen und Notar:innen bzw. Verbraucher:innenzentralen verweisen.
Bei der Benützung des Wertsicherungsrechners wählen Sie zunächst entweder den Verbraucherpreisindex, den Baukostenindex, den Baupreisindex oder den Tariflohnindex aus. Danach können Sie zwischen dem Indexrechner oder dem Schwellenwertrechner wählen.
- Indexrechner: Hier wählen sie die Indexreihe (z. B. Verbraucherpreisindex 1986), den Ausgangsmonat und den Vergleichsmonat in den jeweiligen Feldern aus, weiters wird der Betrag (Wert) in Euro oder Schilling eingegeben und anschließend kann die Wertsteigerung mit dem Button Berechnen ermittelt werden.
- Schwellenwertrechner: Hier können sie Schwellenwertberechnungen (z. B. bis 5 % bleiben unberücksichtigt) automatisch durchführen lassen, indem sie die Indexreihe (z. B. Verbraucherpreisindex 1986) und den Ausgangsmonat in den jeweiligen Feldern auswählen, den Betrag (Wert) in Euro oder Schilling und den Prozentsatz bzw. Schwellenwert eingeben und die dazugehörige Markierung für Erreichen oder Überschreiten dieser Schwelle anklicken. Anschließend werden auch hier mit dem Button "Berechnung" die einzelnen Prozentschwellen mit den dazugehörigen Geldbeträgen automatisch ermittelt.