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Wertsicherungsrechner & andere Rechner

Hier stellt Statistik Austria Onlinerechner zur Verfügung. Für Wertsicherungen jeglicher Art verwenden Sie bitte den Wertsicherungsrechner (als Indexrechner oder Schwellenwertrechner). Besteht Interesse an einer persönlichen Inflationsratenberechnung, nutzen Sie bitte den Persönlichen Inflationsrechner

Wie haben sich die Baukosten entwickelt? Wurde die Pacht berechtigterweise angepasst? Wann hat der VPI eine bestimmte Schwelle überschritten und somit meine Miete verteuert? Mit Hilfe des Wertsicherungsrechners besteht für Sie die Möglichkeit, Wertsicherungsberechnungen selbst kostenlos durchzuführen.

Zusätzlich zu Verbraucherpreis-, Baukosten-, Baupreis- und Tariflohnindex bietet der Wertsicherungsrechner seit Juni 2024 weitere Preisindizes, darunter Agrarpreis- und Großhandelspreisindex. Derzeit stehen zehn Indizes mit weiteren Subindizes zur Verfügung. Die Ergebnisse können als OpenDocument-Kalkulationstabellenformat (ODS) und als PDF-File exportiert werden.

Bei der Benützung des Wertsicherungsrechners wählen Sie zunächst einen der verfügbaren Indizes. Danach können Sie zwischen dem Wertsicherungsrechner oder dem Schwellenwertrechner wählen.

  • Der Wertsicherungsrechner ermittelt für Sie die Wertentwicklung eines Betrages zwischen zwei bestimmten Zeitpunkten. Sie benötigen die Indexreihe (z. B. Verbraucherpreisindex 2020), Ausgangszeitpunkt und Vergleichszeitpunkt. Waren bisher nur gesamte Zeiträume verfügbar, kann nun auch – je nach Index – mit Monats-, Quartals- oder Jahresschritten abgefragt werden. Die Veränderungsraten beziehen sich dabei immer auf den Ausgangszeitpunkt.
  • Der Schwellenwertrechner berechnet Wertanpassungen bei Erreichen bzw. Überschreiten einer vereinbarten Prozentgrenze. Sie benötigen die Indexreihe (z. B. Verbraucherpreisindex 2020), Ausgangszeitpunkt und den Schwellenwert in Prozent. Die Berechnung wird bis zum letzten verfügbaren Monat bzw. Quartal durchgeführt. Es werden automatisch positive und negative Schwellenwerte berechnet und ausgegeben (beim Verbraucherpreisindex werden nur Schwankungen nach oben berücksichtigt, da in den letzten Jahrzehnten keine Deflation zu beobachten war).

Für nähere Informationen und Ansprechpersonen zu den einzelnen Indizes klicken Sie bitte auf den jeweiligen Link:

  • Verbraucherpreisindex (VPI) ist ein Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung bzw. für die Inflation in Österreich.
  • Agrarpreisindex (API) bildet Preisentwicklungen innerhalb der Land- und Forstwirtschaft ab.
  • Baukostenindex (BKI) beobachtet monatlich die Entwicklung der Kosten, die den Bauunternehmern bei der Ausführung von Bauleistungen durch Veränderung der Kostengrundlagen (Material und Arbeit) entstehen. 
  • Baupreisindex (BPI) gibt quartalsweise Auskunft über die Veränderung der tatsächlichen Preise, die der Bauherr für Bauarbeiten bezahlen muss und dient als Deflator zur Ermittlung der realen Veränderung von Bauproduktionswerten. 
  • Erzeugerpreisindex Dienstleistungen (EPI DL) misst quartalsweise die durchschnittliche Preisentwicklung von Dienstleistungen in ausgewählten Dienstleistungsbranchen. 
  • Großhandelspreisindex (GHPI) bildet die monatliche Preisentwicklung der vom Großhandel abgesetzten Waren ab.
  • Kraftfahrzeughaftpflicht Versicherungsleistungspreisindex (KVLPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung der wichtigsten Versicherungsleistungskomponenten einer Kfz-Versicherung. 
  • Maschinenpreisindex (MPI) wird verwendet, um die Preisentwicklung in der Maschinenbauindustrie zu beobachten.
  • Preisindex für Ausrüstungsinvestitionen (IGPI) bildet die Preistrends ab, die bei der Anschaffung von Ausrüstungsgütern für den Einsatz im Produktionsprozess gelten. Ausrüstungsinvestitionen sind z.B. PKW für ein Taxiunternehmen, Drehbänke für eine Motorenfabrik, etc.
  • Tariflohnindex (TLI) misst die Mindestlohnentwicklung in Österreich auf Basis von ausgewählten Lohn- und Gehaltspositionen.

Diese Serviceleistung bezieht sich lediglich auf die rechnerische Seite. Juristische Fragen bzw. Unklarheiten (z. B. ob ein Vertrag, oder die Höhe eines Mietzinses der geltenden Gesetzeslage entsprechen) können im Rahmen der Wertsicherungsberechnung nicht beantwortet werden. Es kann auch keine Aussage darüber getroffen werden, wie lange und ob überhaupt valorisierte Beträge rückverrechnet werden dürfen. Für diese Fragestellungen dürfen wir Sie an Rechtsanwält:innen und Notar:innen bzw. Verbraucher:innenzentralen verweisen.

Der persönliche Inflationsrechner erlaubt es Ihnen, eine für Ihren Haushalt aussagekräftige Inflationsrate zu berechnen und diese mit der nationalen Inflationsrate zu vergleichen.

Die mit dem persönlichen Inflationsrechner berechnete persönliche Inflationsrate dient rein informativen Zwecken und ist kein von Statistik Austria verlautbarter Indikator für jegliche vertragliche Wertsicherung (siehe hierzu Wertsicherungsrechner). Es wird darauf hingewiesen, dass keinerlei wie auch immer geartete Ansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer bezüglich der Ergebnisse des persönlichen Inflationsrechners gegenüber Statistik Austria geltend gemacht werden können.

Verbraucherpreisindexauskunft Tel.: +43 1 711 28-7645
Fax: +43 1 7180718
VPI@statistik.gv.at
Verbraucherpreisindex Tonbandauskunft
Tel.: +43 800 501544
Allgemeiner Auskunftsdienst Tel.: +43 1 711 28-7070
info@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar werktags von 9:00–16:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 28.06.2024 aktualisiert.