Pressemitteilung:
Lohnsteueraufkommen 2019 mit
+4,6% etwas stärker als die Bruttobezüge mit +4,4% gestiegen
Wien, 2020
47,9% der unselbständig Erwerbstätigen waren Angestellte
Die größte Gruppe unter den 4,7 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bildeten die Angestellten (47,9%), knapp zwei Fünftel (37,8%) waren Arbeiterinnen und Arbeiter. Vertragsbedienstete kamen auf einen Anteil von 8,1%, Beamtinnen und Beamte auf 3,5%. 2,3% aller unselbständig Erwerbstätigen waren Lehrlinge, 0,4% hatten sonstige Aktivbezüge vorzuweisen (siehe Tabelle 2).
Männer stellten die Hälfte aller Lohnsteuerpflichtigen und erhielten 61,1% der Bruttobezüge
50,2% aller Lohnsteuerpflichtigen waren Männer, 49,8% Frauen. Auf die Männer entfielen mit 61,1% der Summe der Bruttobezüge mehr als drei Fünftel (2018: 61,2%). Während der Anteilswert der Männer bei der Summe der Sozialversicherungsbeiträge mit 61,8% (2018: 61,8%) annähernd gleich hoch war, betrug er bei der insgesamt einbehaltenen Lohnsteuer mit 69,5% mehr als zwei Drittel (2018: 70,3%).
Lohnsteuer-Quote 2000–2019: Anstiege durch kalte Progression, Sinken durch Steuerreformen
In Grafik 1 ist der Anteil der Lohnsteuer an den Bruttobezügen für die Jahre 2000 bis 2019 für alle Lohnsteuerpflichtigen dargestellt, die sogenannte Lohnsteuer-Quote. Die höchste wurde dabei im Jahr 2015 registriert (15,5%), die niedrigste gleich im Jahr darauf (2016: 13,4%). Die Lohnsteuer-Quote stieg meist von Jahr zu Jahr leicht ("kalte Progression"), sank aber immer wieder signifikant durch die Auswirkungen der Steuerreformen der Jahre 2004/2005, 2009 und 2016:
- Bei der Steuerreform 2004/2005 wurden durch ein deutliches Anheben der Steuerfreigrenze im Jahr 2005 vor allem die unteren und mittleren Einkommen entlastet, wodurch der Anteil der Lohnsteuer an den Bruttobezügen, d. h. die Steuerbelastung, in diesem Jahr abfiel.
- Auch im Jahr 2009 wies die Lohnsteuer-Quote
wieder einen starken Rückgang auf. Dies ist einerseits auf die Wirkung
der Steuerreform 2009 und andererseits auf die Wirtschaftskrise in diesem
Jahr zurückzuführen. Durch die Steuerreform (Anhebung der Steuerfreigrenze
von
10.000 auf11.000 Euro sowie der Steuerbemessungsgrundlage, ab der der Höchststeuersatz zum Tragen kommt, von51.000 auf60.000 Euro) kam es zu einer Entlastung der Einkommen. - Am stärksten sank die Lohnsteuer-Quote mit
-2,1% durch die Steuerreform 2016, bei der unter anderem ein neuer Steuertarif zur Anwendung kam.
In Jahren ohne Steuerreform, wie zum Beispiel 2010 bis 2015 oder nach 2016, nahm der Anteil der Lohnsteuer an den Bruttobezügen kontinuierlich zu. Der Grund, warum sich im Jahr 2019 eine nur sehr geringe Steigerung der Lohnsteuer-Quote um 0,02% gegenüber 2018 ergab, liegt in der Einführung des Familienbonus Plus, der 684,1 Mio. Euro ausmachte, aber auch nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht oder korrigiert werden kann.
Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zur Lohnsteuerstatistik finden Sie auf unserer Webseite sowie in der Publikation Lohnsteuerstatistik 2019. Interaktive Karten und Diagramme zum Jahresbruttobezug stehen im STATatlas zur Verfügung.
Informationen
zur Methodik, Definitionen: Die Lohnsteuerstatistik basiert auf
den Lohnzetteln, die für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bzw. Pensionierte
von den bezugsauszahlenden Stellen ausgestellt werden. Für Personen,
die in einem Kalenderjahr mehr als ein Beschäftigungs- bzw. Pensionsverhältnis
hatten und für die somit mehr als ein Lohnzettel abgegeben wurde, werden
alle zu einer Person gehörigen Lohnzettel(-Datensätze) zu einem personenbezogenen
Datensatz zusammengefasst.
Lohnsteueraufkommen: einbehaltene Lohnsteuer
Lohnsteuer-Quote: Anteil der Lohnsteuer
an den Bruttobezügen aller Lohnsteuerpflichtigen
Rückfragen zum Thema beantwortet in der Direktion
Volkswirtschaft, Statistik Austria:
Mag. Florian FISCHER, Tel.:
Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber:
Bundesanstalt Statistik Österreich
1110 Wien, Guglgasse 13, Tel.:
presse@statistik.gv.at
© STATISTIK AUSTRIA