Cash-Quartalsdaten umfassen die kurzfristigsten unterjährigen Gemeindedaten und werden neben cash-Quartalsdaten von Bund, Ländern und der Sozialversicherung innerhalb von drei Monaten nach Ende des Quartals veröffentlicht. Diese Daten entsprechen jedoch nicht den Regeln des Europäischen Systems der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG), sondern folgen unterschiedlichen, nationalen Budgetvorschriften auf cash-Basis - siehe Überblickstabelle (PDF, 69KB).
Quartalsdaten auf cash-Basis stellen kurzfristige Daten zu Einnahmen, Ausgaben und des sich ergebenden Saldos dar. Darüber hinaus werden Größen der wichtigsten Einnahmen- und Ausgabenkomponenten dargestellt. Der Zweck der Monats- und Quartalsdaten ist die Schaffung einer Datenbasis zur raschen Erkennung von nennenswerten Veränderungen im Budget. Da die Daten zum Teil nicht konsolidierte Zahlungsströme abbilden, sind Absolutwerte nur eingeschränkt aussagekräftig. Die Entwicklung der Absolutgrößen in Zeitreihen kann abgelesen werden.
Da die zeitnahe Darstellung der Six Pack Monats- und Quartalsdaten im Vordergrund steht, werden cash Daten (Daten auf Kassenbasis) als Grundlage herangezogen. In den cash Daten werden jene Einzahlungen und Auszahlungen dargestellt, die tatsächlich in der jeweiligen Zeitperiode fließen (Liquidität). Damit können Kontenbuchungsstände herangezogen werden.
Diesem Buchungssystem steht das accrual (periodengerecht abgegrenzte) Buchen gegenüber, wo die Zuordnung der Buchungen nach dem Zeitpunkt der Leistung passiert. Letztere Buchungsmethode bezieht sich auf die Finanzperiode und ist auch die Buchungsmethode laut ESVG.
Bund S.1311:
Kerneinheiten: Basis für die cash-Bundeshaushaltsdaten sind Daten des
Finanzierungshaushaltes, sie entsprechen einer Zusammenstellung der
„Erfolge gegliedert nach ökonomischen Kriterien“ und des „Abgabenerfolges
nach UG 16“ (Datenquelle und genauere Datengliederung: siehe Budgetvollzug
auf der Website des Bundesministeriums
für Finanzen).
Ausgegliederte Einheiten (inkl. Fonds) als auch Kammern werden auf der
Basis von Jahresdaten hinzugeschätzt.
Länder S.1312 (ohne Wien):
Kerneinheiten: Die Grundlage der cash-Länderdaten sind IST Daten laut
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV). Die Definition
der Einnahmen- und Ausgabenkategorien richtet sich nach der Struktur
des Rechnungsquerschnitts der VRV.
Ausgegliederte Einheiten (inkl. Fonds) als auch Kammern werden auf der
Basis von ESVG 2010 Jahresdaten hinzugeschätzt.
Gemeinden S.1313 (inkl. Wien):
Kerneinheiten: Die Grundlage der cash-Gemeindedaten sind IST Daten laut
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV), bis zum Jahr 2015
ist die Grundlage eine Schätzung basierend auf IST Daten von 152 Gemeindeeinheiten.
Die Definition der Einnahmen- und Ausgabenkategorien richtet sich an
der Struktur des Rechnungsquerschnitts der VRV.
Ausgegliederte Einheiten (inkl. Fonds) als auch Kammern werden auf der
Basis von ESVG 2010 Jahresdaten hinzugeschätzt.
Sozialversicherung S.1314:
Kerneinheiten: Ausgangspunkt für cash-Daten der Sozialversicherung
ist der Finanzplan laut Rechnungslegungsvorschrift §18. Unter Kerneinheiten
sind dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
zugeordnete Krankenversicherungs-, Pensionsversicherungs- und Unfallversicherungsträger
(ohne Betriebskrankenkassen u. der PVA des österr. Notariats) inklusive
Bundespflegegeld, Sonderunterstützung und Unterstützung laut Nachtschwerarbeitergesetz
zusammengefasst.
Die restlichen Einheiten des Sektors S.1314 (u.A. Krankenfürsorgeanstalten,
Betriebskrankenkassen, kleine Pensionsversicherungsanstalten, der Hauptverband)
werden auf der Basis von ESVG 2010 Jahresdaten hinzugeschätzt.
Die zu den Subsektoren S.1311-S.1314 gehörenden Einheiten können der Liste „Sektor Staat, Einheiten“ entnommen werden.
Die methodische Unterscheidung der cash-Datenbasis von Haushaltsdaten im Monat und Quartal zu ESVG Daten ist in der methodischen Überleitungstabelle (PDF, 19KB) eschrieben.