Die
Die Leistungs- und Strukturstatistik erlaubt Aussagen über die Struktur, Tätigkeit, Beschäftigung, Investitionstätigkeit und Leistung der Unternehmen auf nationaler und regionaler Ebene in der Gliederung nach Wirtschaftsbereichen entsprechend der ÖNACE 2008. Wichtige Basisdaten zur Berechnung des Bruttoinlandsproduktes im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung auf nationaler und regionaler Ebene, für Input-Output-Tabellen sowie für Wirtschaftsprognosen werden zur Verfügung gestellt.
Der Vergleich mit den Vorjahresergebnissen zeigt,
dass die Produktions- und Dienstleistungsunternehmen im Jahr 2018 bei
den Beschäftigten
Im Vergleich des Produzierenden Bereiches mit dem Dienstleistungsbereich (siehe Grafik „Produzierender Bereich und Dienstleistungen (einschl. Handel) 2018 im Vergleich“) zeigt sich, dass etwas mehr als vier Fünftel (80,4%) der Unternehmen in den Dienstleistungsbranchen tätig waren, während sich bei den Beschäftigten ein Anteil von fast zwei Drittel (66,4%) ergab. Gemessen an der Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten entfielen 39,7% auf den Produzierenden Bereich und 60,3% auf den Dienstleistungsbereich – auf welchen mit 496,2 Mrd. Euro auch 61,5% der gesamten Umsatzerlöse entfielen und in welchem mehr als zwei Drittel (69,4 %) der gesamten Investitionen getätigt wurden.
Bei der Betrachtung der Ergebnisse nach aggregierten Wirtschaftsbereichen zeigt sich, dass im Bereich Dienstleistungen (ohne Handel) mehr als die Hälfte aller Unternehmen (57,3%) tätig waren. Der Anteil an den Beschäftigten betrug 44,1% und an der Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten 42,4%. Auf den Sachgüterbereich und den Bau entfielen zwar die geringsten Anteile an den Unternehmen (8,9 % bzw. 10,7%), gemessen am Produktionswert wies jedoch vor allem der Sachgüterbereich mit 46,2% einen hohen Anteil auf, währenddessen der Bau 9,7% erreichte. Nahezu ein Viertel der Unternehmen (23,1%) war im Handel tätig. Diese Unternehmen konnten mit 22,3% der Beschäftigten den höchsten Anteil an den Umsatzerlösen (33,3%) erzielen, gefolgt vom Sachgüterbereich (32,1%) und den Dienstleistungen (28,2%).
Die Ergebnisse nach Beschäftigtengrößenklassen spiegeln die überwiegend kleinbetriebliche
Struktur der österreichischen Wirtschaft wider. Für das Berichtsjahr
2018 zeigte sich, dass
Die Ergebnisse nach Umsatzgrößenklassen zeichnen ein ähnliches Bild wie jene
nach Beschäftigtengrößenklassen. Im Berichtsjahr 2018 erzielten
Mit dem Berichtsjahr 2018 stehen erstmals auch Daten
für das statistische
Unternehmen (siehe Hinweise) zur Verfügung. Die
Neben den Ergebnissen auf Unternehmensebene (rechtliche
Einheit und statistisches Unternehmen) sind Betriebsergebnisse für
Gesamtösterreich und getrennt nach Bundesländern verfügbar. Die
Im Rahmen der Leistungs- und Strukturstatistik 2018
wurden auch Beschäftigte im Jahresdurchschnitt, Bruttolöhne und -gehälter
sowie Bruttoinvestitionen in Sachanlagen auf Ebene der Arbeitsstätten
erhoben, wobei hier
Die EU-Verordnung über die strukturelle Unternehmensstatistik ist die Grundlage für die Sammlung von Informationen über alle marktwirtschaftlichen Tätigkeiten im Rahmen der jährlichen Leistungs- und Strukturstatistik für die Abschnitte B bis N sowie die Abteilung 95 der ÖNACE 2008 ab dem Berichtsjahr 2008 gemäß der Leistungs- und Strukturstatistikverordnung, BGBl. II Nr. 428/2003, idgF.
Gemäß EU-Verordnung über die statistischen Einheiten (Verordnung (EWG) Nr. 696/93, vom 13. März 1993 idgF) ist das (statistische) Unternehmen „als kleinste Kombination rechtlicher Einheiten“ mit einem gewissen Maß an Entscheidungsfreiheit definiert. Daher können rechtliche Einheiten zu größeren Unternehmenseinheiten zusammengefasst werden. Hierbei kommt das sogenannte manuelle oder automatische Profiling von Unternehmensgruppen zum Einsatz, ein Verfahren durch das die statistischen Unternehmen abgeleitet werden können (für eine genaue Beschreibung der Methodik, siehe Statistische Nachrichten 11/2019, S. 870ff.). In den Statistischen Nachrichten, Heft 8/2020 erfolgt eine ausführliche Beschreibung. Zu beachten ist, das national für einen Übergangszeitraum (voraussichtlich bis Berichtsjahr 2020) sowohl Ergebnisse in gewohnter Form auf Basis der rechtlichen Einheit, als auch auf Ebene des statistischen Unternehmens veröffentlicht werden. Zu berücksichtigen gilt es zudem, dass Ergebnisse seitens Eurostat ab dem Berichtsjahr 2018 ausschließlich auf Basis des statistischen Unternehmens publiziert werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über die strukturelle Unternehmensstatistik (Neufassung) regelt seit dem Berichtsjahr 2008 u.a. die Erstellung struktureller Unternehmensstatistiken auf europäischer Ebene nach der Klassifikation für wirtschaftliche Tätigkeiten NACE Rev. 2.