Die versicherungsmathematisch berechneten Pensionsansprüche
der privaten Haushalte belaufen sich im Basisszenario Ende 2015 auf
insgesamt
Mit der Alterung der Gesellschaft rücken Organisation und Finanzierung zukünftiger Pensionen in den Fokus. Durch die revidierte Fassung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) wird die Berichterstattung über Alterssicherungssysteme ausgeweitet. Die „Tabelle 29: Aufgelaufene Pensionsansprüche gegenüber Sozialschutzsystemen – Basisszenario, 2015“ bietet eine umfassende und international vergleichbare „Momentaufnahme“ von Pensionsansprüchen bzw. Pensionsverpflichtungen aus staatlichen sowie betrieblichen Pensionssystemen. Sozialhilfeleistungen (z.B. Ausgleichzulage) sowie Einzelversicherungsverträge (individuelle Pensionsvorsorge) werden nicht berücksichtigt.
Bei der Tabelle 29 handelt es sich um eine Art stichtagsbezogene Vermögensbilanz, welche ausschließlich in der Vergangenheit erworbene Pensionsansprüche der Haushalte (Accrued-to-date entitlements, ADE) bzw. aus der Perspektive von Altersvorsorgeeinrichtungen, Pensionsverpflichtungen die bereits aufgelaufen sind (Accrued-to-date liabilities, ADL) erfasst. Dabei geben ADE Auskunft über die Vermögenslage von Haushalten, während ADL als Kapitalsumme zu interpretieren ist, die aus versicherungsmathematischer Sicht heute veranlagt werden müsste, um alle zukünftigen Pensionsauszahlungen decken zu können, welche auf bereits erworbenen Ansprüchen basieren.
Durch die Beschränkung des Zeithorizonts im Accrued-to-date Ansatz auf die Vergangenheit und die fehlende Berücksichtigung von Beitragseinahmen sind ADL nicht für eine Nachhaltigkeitsanalyse von Pensionssystemen geeignet. Hierfür bedürfte es der gemeinsamen Prognose zukünftiger Entwicklungen von Pensionszahlungen und von Pensionsbeiträgen, wie es etwa auf europäischer Ebene jährlich durch den Ageing Report geschieht.
Die Tabelle 29 untergliedert sich einerseits in betriebliche Pensionssysteme (Pensionskassen, direkte Leistungszusagen, etc.), welche auch in den Hauptkonten der Volkswirtschaften Gesamtrechnungen enthalten sind und andererseits in die staatlichen Systeme der gesetzlichen Pensionsversicherung und der Beamtenschaft, die ausschließlich in der Tabelle 29 ausgewiesen werden.
Die staatlichen Pensionssysteme sind nach dem Umlageverfahren organisiert. Die verpflichtend zu leistenden Pensionsbeiträge von (zumeist) Erwerbstätigen werden in derselben Periode für die Pensionsauszahlungen an Pensionistinnen und Pensionisten verwendet. Ein Kapitalaufbau findet nicht statt.
Implizite Pensionsverpflichtungen, wie sie im Rahmen von Umlagesystemen entstehen, werden im ESVG 2010 nicht als konventionelle Staatsschulden betrachtet. Im Unterschied zu letzteren lässt sich kein Marktwert für implizite Verbindlichkeiten bestimmen. Die Wertermittlung erfolgt anhand versicherungsmathematischer Berechnungen, deren Ergebnisse von einer Vielzahl von Annahmen (demographische und wirtschaftliche Entwicklungen) abhängen. Darüber hinaus ist ein teilweiser Zahlungsausfall bei impliziten Schulden wahrscheinlicher als bei konventionellen Schulden, da das Risiko von Pensionsreformen für Versicherte (aber auch pensionierte Personen) besteht, wodurch die Ansprüche reduziert werden könnten.
Gemäß der Struktur einer Bilanz werden Anfangs- und Endbestände einer Periode in der Tabelle 29 dargestellt. Die Bestände geben den Gegenwartswert zukünftiger Pensionszahlungen an Pensionsbezieherinnen und -bezieher und Erwerbstätige wieder, die auf bereits erworbenen Pensionsansprüchen zu einem Stichtag basieren. Zwischen den beiden Stichtagen verändern sich die Pensionsansprüche einerseits durch Transaktionen (z.B. Kapitalerträge oder Pensionsauszahlungen) und andererseits durch sonstige Ströme (Veränderung durch Umbewertungen oder sonstige Volumensänderungen).
Der Gegenwartswert aller ADE-Pensionsansprüche aus dem Pensionssystem der Beamtenschaft zum Zeitpunkt Ende 2015 beläuft sich auf 211 Mrd. Euro oder 61% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) des Jahres 2015 im Basisszenario (Tabelle 29, Spalte G).
Der Endbestand 2015 der erworbenen ADE-Pensionsansprüche
in der gesetzlichen Pensionsversicherung summiert sich auf
Durch die Variation der realen Diskontrate um einen Prozentpunkt nach unten (von 3% auf 2%) erhöhen sich die errechneten ADE-Pensionsansprüche der Beamtenschaft um 14% und in der gesetzlichen Pensionsversicherung um 21%. Wird die reale Diskontrate auf 4% erhöht, verringern sich die Ansprüche um 11% (Beamtenschaft) bzw. um 16% (Pensionsversicherung). Alle Ergebnisse der beiden Szenarien sind in „Tabelle 29a: Aufgelaufene Alterssicherungsansprüche gegenüber staatlichen Pensionssystemen - Szenario Diskontrate 2%, 2015“ und „Tabelle 29b: Aufgelaufene Alterssicherungsansprüche gegenüber staatlichen Pensionssystemen - Szenario Diskontrate 4%, 2015“ zu finden.
Betriebliche Pensionssysteme
Die ADE-Pensionsansprüche gegenüber Unternehmen bzw. privaten Altersvorsorgeeinrichtungen haben Ende 2015 einen Bestand von 40 Mrd. Euro bzw. 12% des BIP 2015 (Tabelle 29, Spalte C)
Die Berechnungsergebnisse zu ADE-Pensionsansprüchen in anderen EU-Ländern sowie weitere Informationen werden von Eurostat veröffentlicht.