Pressemitteilung:
Landwirtschaftliche Einkommen 2020 laut vorläufigen Schätzungen gestiegen
Wien, 2021
"Im Jahr 2020 sind die Agrareinkommen in Österreich Schätzungen zufolge real um 5,4% gestiegen. Zur Zunahme des Produktionswerts trug vor allem die pflanzliche Erzeugung bei, während es in der Rinder- und Schweineproduktion aufgrund der Corona-Krise Absatzprobleme und Preisrückgänge gab", so Statistik-Austria-Generaldirektor Tobias Thomas.
Gemäß den vorläufigen Berechnungen generierte die
österreichische Landwirtschaft 2020 einen Produktionswert von rund
7,7 Mrd. Euro
Zuwächse in der pflanzlichen Erzeugung versus Einbußen in der tierischen Produktion
Zur Zunahme des Gesamtproduktionswerts der heimischen Landwirtschaft im Jahr 2020 trug die pflanzliche Erzeugung maßgeblich bei. Wertmäßige Zuwächse etwa bei Getreide, Obst und Futterpflanzen ließen den pflanzlichen Produktionswert voraussichtlich um 7,6% auf rund 3,4 Mrd. Euro steigen. Auf Frühjahrsfröste und eine ausgeprägte Frühjahrstrockenheit folgten ab dem Frühsommer ausreichende Niederschläge, sodass das pflanzliche Produktionsvolumen höher als im Vorjahr ausfiel. Eine Ausnahme bildete der Obstbau, welcher von starken Frostschäden betroffen war. Die Erzeugerpreise für pflanzliche Produkte erhöhten sich laut vorläufigen Berechnungen und Schätzungen durchschnittlich um 2,8%. Die Preisentwicklung fiel allerdings von Produkt zu Produkt recht unterschiedlich aus, mit höheren Preisen vor allem für Frischobst und hohen Einbußen bei Kartoffeln.
Der Wert der tierischen Erzeugung betrug rund 3,6 Mrd. Euro
Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zu den Ergebnissen der zweiten LGR-Vorschätzung für 2020 finden Sie auf unserer Webseite.
Informationen
zur Methodik, Definitionen: Die vorliegenden Einkommensergebnisse
für die Landwirtschaft beruhen auf Daten der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung
(LGR), die auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 zur Landwirtschaftlichen
Gesamtrechnung in der Gemeinschaft in der geltenden Fassung erstellt
wird.
Gegenstand der vorliegenden Veröffentlichung sind die Ergebnisse der zweiten
Vorschätzung für 2020, welchen die Ende Jänner 2021 verfügbare
Datenbasis zugrunde liegt, ergänzt durch Fortschreibungen und Schätzungen
unter Einbindung einschlägiger Experten. Infolge der durch die Corona-Pandemie
bedingten Verwerfungen auf den landwirtschaftlichen Absatz- und Beschaffungsmärkten
sowie der zum Berechnungszeitpunkt noch unvollständigen Informationen
zum Umfang der gewährten Coronoa-Unterstützungszahlungen sind die
Vorschätzungen für 2020 mit einer erhöhten Unsicherheit behaftet.
Änderungen der Preise und Werte wurden in dieser Pressemitteilung –
sofern nicht anders angegeben – in nominellen Werten ausgedrückt.
Sofern Daten in realen Werten angeführt sind, handelt es sich um mit
dem impliziten Preisindex des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu Marktpreisen
deflationierte Angaben.
Das als Einkommensmaßstab herangezogene landwirtschaftliche
Faktoreinkommen errechnet sich aus dem Produktionswert des landwirtschaftlichen
Wirtschaftsbereichs inklusive öffentlicher Gelder (mit Ausnahme von
Vermögenstransfers), abzüglich der Vorleistungen, Abschreibungen und
Produktionsabgaben.
Bei der Ergebnisinterpretation ist zu beachten:
• Die LGR definiert das landwirtschaftliche Einkommen als das in einem
bestimmten Buchungszeitraum aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten (sowie
nicht trennbaren Nebentätigkeiten) hervorgegangene Einkommen. Gemäß
dem Grundsatz der periodengerechten Zuordnung erfolgt die
Verbuchung zu dem Zeitpunkt, zu dem ein wirtschaftlicher Wert geschaffen,
umgewandelt oder aufgelöst wird bzw. Forderungen oder Verbindlichkeiten
entstehen, umgewandelt oder aufgehoben werden, und nicht zu dem Zeitpunkt,
zu dem die Zahlung erfolgt. Es handelt sich
demnach nicht um das im Berichtszeitraum empfangene Einkommen.
• Die Einkommensaggregate und-indikatoren der LGR stellen auf das Einkommen
aus landwirtschaftlicher Tätigkeit (inkl. nicht trennbarer Nebentätigkeiten)
ab und liefern demnach keine Informationen
zum Gesamteinkommen bzw. zum verfügbaren Einkommen der in der Landwirtschaft
tätigen Haushalte, welche neben ihrem rein landwirtschaftlichen
Einkommen auch Einkommen aus anderen Quellen (sonstigen Tätigkeiten,
Löhnen und Gehältern, Sozialleistungen, Einkommen aus Vermögen) erzielen
können.
• Die LGR stellt die aggregierte bzw. durchschnittliche
Entwicklung der landwirtschaftlichen Einkommen dar. Die Einkommensentwicklung
für einzelne Regionen bzw. Betriebstypen kann davon erheblich abweichen.
Rückfragen zum Thema beantwortet in der Direktion
Raumwirtschaft, Statistik Austria:
DI Christina MAYER, Tel.:
Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber:
Bundesanstalt Statistik Österreich
1110 Wien, Guglgasse 13, Tel.:
presse@statistik.gv.at
© STATISTIK AUSTRIA