Info für Gemeinden
Alle
Gemeinden müssen gemäß § 5 Abs. 6 Registerzählungsgesetz von
der Bundesanstalt Statistik Österreich über jene Personen, unter Angabe
des Namens und der Adresse, informiert werden, bei denen der Hauptwohnsitz
zum Stichtag
Alle Gemeinden erhalten diese Liste in elektronischer Form über die Anwendung STATGEM im eigenen Stammportal in zwei Tranchen bis Herbst 2022 zur Verfügung gestellt. Jede Gemeinde erhält dabei nur die eigenen Fälle, die Listen anderer Gemeinden sind nicht zugänglich.
Die
Beeinspruchung dieser Personen erfolgt mittels einer von der betroffenen
Person eigenhändig unterschriebenen Erklärung zum Hauptwohnsitz am
Das Formblatt liegt als PDF-Datei vor:
Erklärung gemäß § 5 Abs. 6 Registerzählungsgesetz (PDF 27KB)
Im Falle eines gesetzlichen Vertreters, z.B. Sachwalter, kann auch die berechtigte Person mit Hinweis auf die Stellung und Funktion unterschreiben.
Zeitplan für den Ablauf der Aktivitäten im Rahmen der Wohnsitzanalyse:
- AG Wohnsitzanalyse (Städtebund, Gemeindebund, Bundesländer, Wien, BMI, BMF): 14. September 2021
- Stichtag:
31.10.2021 - Befragung der Personen (Klärungsfälle) (1. Tranche): Ende November/Anfang Dezember 2021
- Befragung der Personen (Klärungsfälle) (2. Tranche): Juni 2022
- Übermittlung der nicht anerkannten Fälle an die Gemeinden (1. Tranche): März 2022
- Übermittlung der nicht anerkannten Fälle an die Gemeinden (2. Tranche): September 2022
- Übermittlung der nicht anerkannten Fälle an die Gemeinden: März 2023 (endgültiges Ergebnis)
- Veröffentlichung der Bevölkerungs- und Bürgerzahl: Mai 2023
Möchten Sie Informationen zur Registerzählung 2021 und zur Wohnsitzanalyse auf Ihrer Gemeindehomepage oder in einer Gemeindezeitung bereitstellen? Hier ist eine Vorlage dafür.
Kontakt:
Fragen zur Wohnsitzanalyse richten Sie bitte an:
zensus-wsa@statistik.gv.at oder
Tel.: