Cash-Monatsdaten umfassen den Bund, die Länder und die Sozialversicherung und werden binnen eines Monats am letzten Tag des Folgemonats veröffentlicht. Diese Daten entsprechen jedoch nicht den Regeln des Europäischen Systems der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG), sondern folgen unterschiedlichen, nationalen Budgetvorschriften auf cash-Basis - siehe Überblickstabelle (PDF, 69KB).
Monatsdaten auf cash-Basis stellen kurzfristige Daten zu Einnahmen, Ausgaben, des sich ergebenden Saldos sowie gewisser Einnahmen- und Ausgabenkomponenten (abhängig von der zugrundeliegenden Datenstruktur) dar. Der Zweck der Monats- und Quartalsdaten ist die Schaffung einer Datenbasis zur raschen Erkennung von nennenswerten Veränderungen im Budget. Da die Daten zum Teil nicht konsolidierte Zahlungsströme abbilden, sind Absolutwerte nur eingeschränkt aussagekräftig. Die Entwicklung der Absolutgrößen und der Salden im Zeitverlauf kann abgelesen werden.
Da die zeitnahe Darstellung der Six Pack Monats- und Quartalsdaten im Vordergrund steht, werden cash Daten (Daten auf Kassenbasis) als Grundlage herangezogen. In den cash Daten werden jene Einzahlungen und Auszahlungen dargestellt, die tatsächlich in der jeweiligen Zeitperiode fließen (Liquidität). Damit können Kontenbuchungsstände herangezogen werden.
Diesem Buchungssystem steht das accrual (periodengerecht abgegrenzte) Buchen gegenüber, wo die Zuordnung der Buchungen nach dem Zeitpunkt der Leistung passiert. Letztere Buchungsmethode bezieht sich auf die Finanzperiode und ist auch die Buchungsmethode laut ESVG.
Bund S.1311:
Kerneinheiten: Basis für die cash-Bundeshaushaltsdaten sind Daten des
Finanzierungshaushaltes, sie entsprechen einer Zusammenstellung der
„Erfolge gegliedert nach ökonomischen Kriterien“ und des „Abgabenerfolges
nach UG 16“ (Datenquelle und genauere Datengliederung: siehe Budgetvollzug
auf der Website des Bundesministeriums
für Finanzen).
Ausgegliederte Einheiten (inkl. Fonds) als auch Kammern werden auf der
Basis von ESVG 2010 Jahresdaten hinzugeschätzt.
Länder S.1312 (ohne Wien):
Kerneinheiten: Die Grundlage der cash-Länderdaten sind IST Daten laut
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV). Die Definition
der Einnahmen- und Ausgabenkategorien richtet sich nach der Struktur
des Rechnungsquerschnitts der VRV.
Ausgegliederte Einheiten (inkl. Fonds) als auch Kammern werden auf der
Basis von ESVG 2010 Jahresdaten hinzugeschätzt.
Sozialversicherung S.1314:
Kerneinheiten: Ausgangspunkt für cash-Daten der Sozialversicherung
ist der Finanzplan laut Rechnungslegungsvorschrift §18.
Die Summe der Einnahmen und Ausgaben sowie der Saldo werden binnen eines
Monats bis zum 31. des Folgemonats veröffentlicht. Genauere Aufschlüsselungen
werden bis Ende Juni (für Jänner, Februar, März), September (für
April, Mai, Juni), Dezember (für Juli, August, September) und März
(für Oktober, November, Dezember) hinzugefügt. Unter Kerneinheiten
sind dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
zugeordnete Krankenversicherungs-, Pensionsversicherungs- und Unfallversicherungsträger
(ohne Betriebskrankenkassen u. der PVA des österr. Notariats) inklusive
Bundespflegegeld, Sonderunterstützung und Unterstützung laut Nachtschwerarbeitergesetz
zusammengefasst.
Die restlichen Einheiten des Sektors S.1314 (u.A. Krankenfürsorgeanstalten,
Betriebskrankenkassen, kleine Pensionsversicherungsanstalten, der Hauptverband)
werden auf der Basis von ESVG 2010 Jahresdaten hinzugeschätzt.
Die zu den Subsektoren S.1311-S.1314 gehörenden Einheiten können der Liste „Sektor Staat, Einheiten“ entnommen werden.
Die methodische Unterscheidung der cash-Datenbasis von Haushaltsdaten im Monat und Quartal zu ESVG Daten ist in der methodischen Überleitungstabelle (PDF, 19KB) beschrieben.