Die Budgetvolumina der Gebietskörperschaften beliefen
sich 2019 auf 215,6 Mrd. Euro. Der Bund hatte mit 64,2 % den größten
Anteil, gefolgt von den Ländern ohne Wien mit 17,0 %, den Gemeinden
ohne Wien mit 10,9 %, Wien mit 6,6 % und den Gemeindeverbänden mit 1,3 %.
Bund 2019
Der Nettofinanzierungssaldo der Allgemeinen Gebarung
des Bundes 2019 wies für den Finanzierungshaushalt einen positiven
Saldo von 1.487 Mio. Euro auf. Die Differenz zum Vorjahr betrug somit
2.591 Mio. Euro. Die Aufwendungen für das Personal betrugen mit 9.767 Mio. Euro
rd. 13,2 % der gesamten Allgemeinen Gebarung. Die Einzahlungen und Auszahlungen
der Allgemeinen Gebarung des Finanzierungshaushaltes sind um 4,5 % bzw.
um 1,1 % gestiegen; die Einzahlungen und Auszahlungen des Geldflusses
aus der Finanzierungstätigkeit stiegen um 1,3 % bzw. 5,9 %.
Bundesländer ohne Wien 2019
Im Berichtsjahr 2015 hat die Steiermark gemäß dem
StLHG (Steiermärkisches Landeshaushaltsgesetz 2014) ein neues Haushaltsrecht
eingeführt, im Berichtsjahr 2018 hat Salzburg mit dem ALHG 2018 (Allgemeines
Landeshaushaltsgesetz 2018) ein neues Haushaltsrecht eingeführt. Im
Berichtsjahr 2019 hat Kärnten mit einer entsprechenden Novelle der
Kärntner Landesverfassung (K-LVG) das neue Haushaltsrecht eingeführt.
Ebenso hat Tirol mit der Tiroler Landesordnung LGBI.Nr.53/2017 festgelegt,
dass ab Berichtsjahr 2019 das neue Haushaltsrecht zur Anwendung kommt.
Die Rechnungslegung für diese vier Bundesländer erfolgte bereits nach
der neuen VRV 2015 (BGBl. II Nr. 313/2015). Auf Grund dieser Tatsache
ist ein Vergleich mit anderen Bundesländern nur eingeschränkt möglich.
Im Berichtsjahr 2019 veränderten sich die Budgetvolumina der Länder
ohne Wien um 3,0 % (2018: 3,6 %); absolut gerechnet ergibt das einen Anstieg
um 1.077 Mio. Euro. Hauptverantwortlich für diesen Anstieg sind die Steiermark
mit 8,9 % bzw. 587 Mio. Euro, Niederösterreich mit 3,8 % bzw. 369 Mio. Euro
und das Burgenland mit 13,2 % bzw. 162 Mio. Euro. Dem gegenüber steht
ein Rückgang bei Kärnten um 9,6 % bzw. 278 Mio. Euro. Im Jahr 2019 ist
der Schuldenstand der Länder nahezu gleichgeblieben – absolut gerechnet
bedeutet das ein Minus von 4,8 Mio. EUR. Mit einer Pro-Kopf-Verschuldung
von durchschnittlich 4.555 Euro sind die Kärntner (-0,4 % im Vergleich
zum Vorjahr) um rd. 31 % mehr belastet als die Steiermark, die mit 3.477 Euro
den zweithöchsten Pro-Kopf-Wert aufweist; die Bevölkerung Tirols ist
mit durchschnittlich 263 Euro am geringsten belastet.
Wien 2019
Die Ausgaben und Einnahmen von Wien betrugen im Erhebungsjahr
14.213 Mio. Euro, das entspricht einem Anstieg von 1,5 %. Davon wurden
2.959 Mio. Euro für Personal aufgewendet – das sind 20,8 % des Gesamtbudgets.
Der Schuldenstand zum 31.12.2019 betrug 6.691 Mio. Euro, was einem Rückgang
um 0,1 % entspricht (2018: +4,5 %; 2017: +6,8 %; 2016: +10,7 %) – absolut
gerechnet eine Verminderung um rund 9 Mio. Euro.
Gemeinden (ohne Wien) 2019
Das Maastrichtergebnis der Gemeinden ohne Wien laut VRV-Rechnungsquerschnitt
hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert (+282 Mio. Euro); was im Erhebungsjahr
2019 zu einem negativen Saldo in der Höhe von -153 Mio. Euro führte (2018: -435 Mio. Euro).
Mit Ausnahme der Niederösterreichischen, Steirischen, Tiroler und Vorarlberger
Gemeinden, erzielten die Gemeinden der übrigen Bundesländer ein positives
Ergebnis.
30,2 % der Gesamtausgaben (23.441 Mio. Euro) wurden für Personalaufwand
und Investitionen (7.090 Mio. Euro) ausgegeben; für den Schuldendienst
wurden 1.636 Mio. Euro aufgewendet (7 %). Die Investitionsausgaben der
Gemeinden stiegen im Berichtsjahr auf 2.964 Mio. Euro, was einer Steigerung
von 8 % bzw. einem Plus von 219 Mio. Euro entspricht (2018: +11,3 % bzw.
+279 Mio. Euro; 2017: +12,9 % bzw. +281 Mio. Euro).
46,4% der Gesamteinnahmen in der Höhe von 23.497 Mio. Euro wurden von
den Gemeindeabgaben (3.868Mio. Euro) und Ertragsanteilen (7.044 Mio. Euro)
abgedeckt. Die ausschließlichen Gemeindeabgaben der Gemeinden ohne
Wien stiegen bundesweit um 4,5 % (+166 Mio. Euro). Ausschlaggebend dafür
waren die Erträge die die Gemeinden im Berichtsjahr aus der Kommunalsteuer
(+5,3 % bzw. + 130 Mio. Euro) und aus den Interessentenbeiträgen (+4,4 %
bzw. +14 Mio. Euro) erzielen konnten. Die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen
Bundesabgaben lagen um 5,6 % über dem Vorjahreswert (2017/2018: +4,6 %).
Seit 2011 ist ein kontinuierlicher Rückgang bei den Finanzschulden
der Gemeinden zu beobachten, der sich, wie bereits im Vorjahr, auch
im Berichtsjahr nicht fortsetzt. Von 2018 auf 2019 stieg der Schuldenstand
der Gemeinden auf 11.897 Mio. Euro (+2,5 % bzw. +292 Mio. Euro).
Die durchschnittliche Pro-Kopf Verschuldung im Jahr 2019 ergab somit
1.717 Euro, wobei die höchsten Pro-Kopf Werte auf die niederösterreichische
Bevölkerung (2.122 Euro) entfielen, gefolgt von Vorarlberg mit der zweithöchsten
(2.095 Euro) und Steiermark mit der dritthöchsten Pro-Kopf Verschuldung
(2.075 Euro).
Informationen zu Veröffentlichungen ab dem
Finanzjahr 2020
Mit der Präsentation der Ergebnisse der Gebietskörperschaften
für das Finanzjahr 2019 endet die Veröffentlichung in dieser Form.
Aufgrund der Haushaltsrechtsreformen der Gebietskörperschaften
ist eine geänderte Darstellung der Ergebnistabellen erforderlich. Die
Reformen stellen einen Systemwechsel in der Buchführung dar, der eine
Vergleichbarkeit mit den Vorjahren nicht mehr ermöglicht.
An einer Neukonzeption der Ergebnisdarstellung, angepasst
an die Haushaltsrechtsreformen, wird gearbeitet.
STATCube – Statistische Datenbanken
Die angebotenen Datenbanken können aus diesem Grund
nicht mehr weitergeführt werden, sie bleiben aber mit dem Zusatz „abgeschlossene
Zeitreihe“ weiterhin verfügbar.
Es werden neue Datenbanken, angepasst an die neue
Haushaltsrechtsreform für Länder und Gemeinden (VRV 2015), Anfang
Oktober 2021 veröffentlicht werden.
Die aktuellen Konzepte zur Veröffentlichung in STATcube
ab dem Finanzjahr 2021 sind hier verfügbar: