Pressemitteilung:
Jagdjahr 2018/2019: Abschusszahlen um 2,8% zurückgegangen
Wien, 2019
Abschüsse bei Schalenwild und sonstigem Haarwild gesunken
Im abgelaufenen Jagdjahr wurden insgesamt
Federwild-Abschüsse: deutlich mehr Fasane erlegt
Fasane
Wildverluste insgesamt angestiegen
Straßenverkehr, ungünstige Witterungsverhältnisse
oder Krankheiten führen zu Wildverlusten,
von denen für das Jagdjahr 2018/2019 insgesamt
Leichtes Plus bei Jahresjagdkarten
Die Anzahl der insgesamt gültigen Jahresjagdkarten
stieg auf
Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zur Jagdstatistik finden Sie auf unserer Webseite.
Informationen
zur Methodik, Definitionen: Das gesamte Jagdwesen ist durch Landesgesetze
geregelt, die das jeweilige "Jagdjahr" regional unterschiedlich
abgrenzen. In Kärnten, Niederösterreich, Salzburg und Wien entspricht
es dem Kalenderjahr, im Burgenland währt es vom 1. Februar bis zum 31. Jänner
und in den übrigen vier Bundesländern vom 1. April bis zum 31. März.
Der Abschuss von Schalenwild (ausgenommen Schwarzwild) wird – revierbezogen
– zwischen den jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden, Jagdverfügungs-
oder Jagdnutzungsberechtigten sowie Interessenvertretungen der Jägerschaft
verhandelt, festgelegt und per Landesverordnung erlassen. Für alle
anderen Wildarten wird eine Bejagungsplanung erstellt, die aber keiner
gesetzlichen Regelung unterliegt. Darüber hinaus werden noch Jagd-
und Schonzeiten verordnet.
Aufgaben und Zielsetzungen des Jagdrechts konzentrieren sich vor allem
auf Hegemaßnahmen, den Jagd- und Biotopschutz sowie auf die nachhaltige
Wildnutzung, in Summe also auf eine Verbesserung des Lebensraums bzw.
der Lebensumstände von Wildpopulationen. Des Weiteren werden – auch
im Hinblick auf land- und forstwirtschaftliche Interessen – als überhöht
angesehene Bestände durch Bejagung abgebaut.
Rückfragen zum Thema beantworten in der Direktion
Raumwirtschaft, Statistik Austria:
Franz NEUMANN, Tel.:
Martin LIPP, Tel.:
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