Pressemitteilung:
Sozialausgaben im Jahr 2018 auf 29,1% der österreichischen Wirtschaftsleistung gesunken
Wien, 2019
Einen ersten Ausgaben-Höchstwert hatte es Mitte der
1990er Jahre gegeben (1994: 29,0%). Danach folgte eine Phase niedrigerer
Sozialquoten (2007: 27,0%), bevor es aufgrund der Wirtschaftskrise 2008/2009
und den damit verbundenen erhöhten Sozialausgaben zu einem erneuten
Anstieg kam (2009/2010: jeweils 29,6%). Das durchschnittliche nominelle
Wachstum der Sozialausgaben lag in den 1990er
Anteil der Alterssicherung an allen Sozialleistungen liegt bei 44%
109 Mrd. Euro der Sozialausgaben entfielen im Jahr 2018 auf Sozialleistungen. 44% davon wurden für die Alterssicherung beansprucht, wozu die Geld- und Sachleistungen für Personen über dem Pensionsalter zählen (normale Alterspensionen, Betriebspensionen, Pflegeleistungen etc.; ausgenommen Hinterbliebenenpensionen und Gesundheitsleistungen). Für den Bereich Krankheit bzw. Gesundheitsversorgung aller Altersgruppen wurden 26% der Sozialleistungsausgaben verwendet. Deutlich geringere Anteile entfielen auf die anderen Lebenslagen, in denen Sozialleistungen in Anspruch genommen werden: 9% auf Familien/Kinder; jeweils 6% auf Invalidität/Gebrechen, Hinterbliebene und Arbeitslosigkeit; 2% auf Wohnen und Bekämpfung sozialer Ausgrenzung (siehe Tabelle 1).
Die restlichen 3 Mrd. Euro der Sozialausgaben insgesamt waren Verwaltungskosten und sonstige Ausgaben (z. B. Zinsen).
Zwei Drittel Geldleistungen – ein Drittel Sachleistungen; 91% ohne Bedürftigkeitsprüfung
Im österreichischen Sozialstaat dominieren die Geldleistungen. Zwei Drittel (74 Mrd. Euro) der Sozialleistungsausgaben 2018 waren Geldleistungen, die vor allem als Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen, aber auch als Familien- und Arbeitslosentransfers erfolgen; dementsprechend hoch ist auch der Geldleistungsanteil in diesen Bereichen des Sozialschutzes (siehe Tabelle 2). Einen überwiegenden Anteil an Sachleistungen (insgesamt 32%; 35 Mrd. Euro) gab es hingegen in den Bereichen Krankheit/Gesundheitsversorgung (ambulante und stationäre Leistungen) und Wohnen/soziale Ausgrenzung (Wohnunterstützung, stationäre und mobile soziale Dienste).
Die Prüfung der Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse auf Bedürftigkeit spielt insgesamt eine geringe Rolle im Sozialleistungssystem, sie war lediglich bei 9% der Ausgaben (2018: 10 Mrd. Euro) Voraussetzung für den Leistungsanspruch (dies betrifft vor allem die Ausgleichszulage bei den Pensionen, die Notstandshilfe in der Arbeitslosenversicherung und die Leistungen der Sozialhilfe/Mindestsicherung).
55% der Sozialausgaben von Sozialversicherung getragen, 40% von Bund, Ländern und Gemeinden
Mehr als die Hälfte (55%) der Sozialausgaben entfiel 2018 auf den Bereich der Sozialversicherung (Pensions-, Unfall- und Krankenversicherung, Krankenfürsorgeanstalten, Arbeitslosenversicherung). Bund (21%; Beamtenpensionen, Familienbeihilfen, Kinderabsetzbeträge etc.) sowie Länder und Gemeinden (19%; Krankenanstalten, Sozialhilfe/Mindestsicherung, Kinderbetreuung etc.) hatten zusammen einen Ausgabenanteil von 40%. Der Rest (5%) waren Sozialleistungen von Unternehmen (betriebliche Pensionsvorsorge, Arbeitgeberlohnfortzahlung bei Krankheit). Während die Anteile von Sozialversicherung und Unternehmen über die Jahrzehnte relativ konstant blieben (siehe Tabelle 1), gab es bei den Gebietskörperschaften eine Verschiebung vom Bund (1990: 25%) zu den Ländern und Gemeinden (1990: 14%).
Sozialausgaben zu 36% durch Arbeitgeber, zu 35% aus Steuermitteln finanziert
Die Finanzierung der Sozialausgaben erfolgt im Wesentlichen aus drei Quellen: 2018 lagen die Arbeitgeber-Sozialbeiträge (inkl. Staat als Arbeitgeber) mit einem Anteil von 36% (40 Mrd. Euro) leicht über den Steuermitteln von Bund, Ländern und Gemeinden (35%); die Sozialbeiträge der geschützten Personen (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbständige, Pensionistinnen und Pensionisten) trugen etwas mehr als ein Viertel (27%) zur Finanzierung bei (siehe Tabelle 3). Während der Arbeitgeber-Anteil im Zeitverlauf abgenommen hat (1990: 39%), ist jener der geschützten Personen gestiegen (1990: 25%); relativ unverändert blieb der Staatsanteil.
Österreich bei den Sozialausgaben EU-weit im vorderen Feld
Österreich zählt in der Europäischen
Union (EU) zu den Mitgliedstaaten mit den höchsten Sozialausgaben.
Im Jahr 2017, dem aktuellsten verfügbaren Jahr für den internationalen
Vergleich, lagen die Sozialquoten der
EU 28-Staaten zwischen 14,4% (Rumänien) und 34,1% (Frankreich); Österreich
befand sich an fünfter Stelle (29,4%). Noch stärker kommen die großen
Unterschiede zwischen den ärmeren und reicheren Staaten zum Ausdruck,
wenn die um Preisniveauunterschiede bereinigten Sozialausgaben
pro Einwohner (ausgedrückt in Kaufkraftstandards/KKS) herangezogen
werden. Österreich zählte zu den fünf Ländern mit den höchsten
Pro-Kopf-Ausgaben (knapp
Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zu den Sozialausgaben und ihrer Finanzierung finden Sie auf unserer Webseite.
Informationen
zur Methodik, Definitionen:
Die Ausgaben und Einnahmen
des Sozialschutzes werden in der EU nach der Methodik des ESSOSS
(Europäisches System
der Integrierten SOzialSchutzsstatistik)
berechnet. Zu den Sozialschutzausgaben (ident mit dem oben verwendeten
Begriff der Sozialausgaben) zählen Sozialleistungen, Verwaltungskosten
und sonstige Ausgaben im Rahmen von Sozialschutzsystemen (in Österreich
z. B. die gesetzliche Pensionsversicherung oder der Familienlastenausgleichsfonds).
Als ESSOSS-Sozial(schutz-)ausgaben gelten Ausgaben mit Umverteilungscharakter,
d. h. keine privaten Ausgaben, keine Anspar- und Lebensversicherungssysteme,
keine privaten Zuzahlungen und keine betrieblichen Sozialleistungen
ohne Umverteilungscharakter. Ebenfalls nicht zu den Sozialschutzausgaben
zählen Bildungsausgaben, Wohnbauförderung und steuerliche Umverteilungen,
die nicht primär sozialen Zwecken dienen.
Sozialleistungen werden als "Bruttoleistungen"
berechnet: ihr Wert entspricht dem Auszahlungsbetrag des jeweiligen
Sozialschutzsystems, vor Abzug von Einkommenssteuern oder anderen von
den Empfängerinnen und Empfängern zu leistenden Abgaben. Sozialleistungen
sind von den Sozialschutzsystemen an private Haushalte und Einzelpersonen
erbrachte Leistungen, die zur Abdeckung der durch eine Reihe von Risiken
oder Bedürfnissen entstandenen Lasten dienen. Im ESSOSS sind
es vereinbarungsgemäß acht Risiken bzw. Bedürfnisse (sogenannte Funktionen),
die den Sozialschutz begründen (Wohnen und Bekämpfung sozialer Ausgrenzung
sind in der Darstellung zu einer Funktion zusammengefasst). Direkte
Zahlungen der Leistungsbezieherinnen und -bezieher zur Deckung
der Kosten von Sozialleistungen sind keine Einnahmen der Sozialschutzsysteme,
sondern der institutionellen Einheiten, die diese Leistungen bereitstellen,
und werden vom Wert der Sozialleistung abgezogen (z. B. die Rezeptgebühren
oder die im Fall der Pflegeheimunterbringung geleisteten Eigenbeiträge).
Statistik Austria berechnet die ESSOSS-Daten für Österreich im Auftrag
des Sozialministeriums. Die Zeitreihe
umfasst derzeit die Jahre 1980, 1985 und 1990 bis 2018.
Rückfragen zum Thema beantworten in der Direktion
Bevölkerung, Statistik Austria:
Mag. Kurt PRATSCHER, Tel.:
Mag. Maria HUBER, Tel.:
Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber:
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