In Österreich besteht seit
Im Jahr 2020 gab es insgesamt
Von den insgesamt
Die Zahl der Begründungen eingetragener Partnerschaften
entwickelte sich 2020 in den Bundesländern unterschiedlich: Während in Salzburg
Die beliebtesten Monate für Begründungen eingetragener Partnerschaften waren 2020 Oktober (137) und August (133).
Pro Tag wurden im Jahr 2020 durchschnittlich drei eingetragene
Partnerschaften begründet, im Februar waren es pro Tag durchschnittlich
vier, während es im April pro Tag nur eine war. Am Donnerstag, den
Auch die Ergebnisse des Jahres 2020 bergen eine Reihe von ungewöhnlichen und interessanten Details. In <Klammer> ist jeweils das Wohnbundesland angegeben.
Das älteste verschiedengeschlechtliche Paar im Jahr 2020 war zusammen 162 Jahre alt, ein 81-jähriger Mann und eine 81-jährige Frau <Niederösterreich>. Das älteste gleichgeschlechtliche männliche Paar war zusammen 125 Jahre alt, ein 63-jähriger und ein 62-jähriger Mann <Steiermark>. Das älteste gleichgeschlechtliche weibliche Paar war zusammen 120 Jahre alt, zwei 60-jährige Frauen <Kärnten>.
Den größten Altersunterschied zwischen den verschiedengeschlechtlichen Paaren gab es mit 32 Jahren, ein 72-jähriger Mann und eine 40-jährige Frau <Wien>. Den größten Altersunterschied zwischen den gleichgeschlechtlichen Paaren gab es mit 35 Jahren bei zwei Männern (56 und 21 Jahre alt) und mit 28 Jahren bei zwei Frauen (60 und 32 Jahre alt) <beide Wien>.
Seit 1. Jänner 2010 können in Österreich zwei Personen
des gleichen Geschlechts eine eingetragene Partnerschaft begründen.
Gesetzliche Grundlage dafür ist das eingetragene Partnerschaft-Gesetz
– EPG. Seit
Die Aufarbeitung der Begründungen eingetragener Partnerschaften erfolgt seit 1. November 2014 auf Basis der laufend vom Zentralen Personenstandsregister übermittelten Daten. Seit dem Berichtsjahr 2015 sind auch im Ausland stattfindende Begründungen eingetragener Partnerschaften von Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich enthalten. Nicht berücksichtigt sind dagegen in Österreich stattfindende Begründungen eingetragener Partnerschaften von im Ausland wohnhaften Personen.
Die regionale Zuordnung erfolgt nach dem Wohnort des ersten eingetragenen Partners. Sollte sich dieser nicht in Österreich befinden, dann nach dem Wohnort des zweiten eingetragenen Partners.
Die voraussichtlichen Publikationstermine weiterer Ergebnisse sind unter Veröffentlichungskalender zu finden.