Seit dem Jahr 2010 haben insgesamt 577 Paare von der
gesetzlichen Möglichkeit der gerichtlichen Auflösung ihrer eingetragenen
Partnerschaften Gebrauch gemacht. 2019 wurden 121 eingetragene Partnerschaften
wieder aufgelöst, um 23 mehr als 2018
Die 121 gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften erfolgten zu 91,7% einvernehmlich. Fast zwei Drittel der bisherigen eingetragenen Partner war weiblich (61,2%). Rund ein Drittel der Ex-Partner (38,8%) war zwischen 30 und 40 Jahre alt.
Die Aufarbeitung der gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften erfolgt auf Basis der Meldungen der rund 120 Bezirksgerichte Österreichs und seit dem Berichtsjahr 2018 in Abgleich mit den vom Zentralen Personenstandsregister übermittelten Daten. Darum sind ab 2018 auch im Ausland stattfindende Auflösungen eingetragener Partnerschaften von Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich enthalten. Nicht berücksichtigt sind dagegen in Österreich stattfindende Auflösungen eingetragener Partnerschaften von im Ausland wohnhaften Personen.
In Österreich besteht seit dem
Die regionale Zuordnung der publizierten Daten erfolgt nach dem Aufenthaltsort des Mannes bzw. des ersten eingetragenen Partners. Sollte dieser nicht bekannt sein, nach jenem der Frau bzw. des zweiten eingetragenen Partners.
Die voraussichtlichen Publikationstermine weiterer Ergebnisse sind unter Veröffentlichungskalender zu finden.