Pressemitteilung:
16.319 Ehescheidungen und 121 Auflösungen
eingetragener Partnerschaften im Jahr 2019
Wien, 2020
"Etwa vier von zehn Ehen in Österreich landen früher oder später vor dem Scheidungsrichter. 2019 lag die Gesamtscheidungsrate mit 40,7% etwas unter dem Niveau der beiden Vorjahre (41,0%), aber deutlich unter dem bisherigen Höchstwert von 49,5% im Jahr 2007", so Statistik-Austria-Generaldirektor Tobias Thomas.
Im Bundesländervergleich war die Gesamtscheidungsrate 2019 erstmals in Niederösterreich mit 44,4% am höchsten, gefolgt von Wien (44,1%), das seit 1991 den Spitzenplatz innehatte. Auf den weiteren Plätzen kamen Vorarlberg und Burgenland (je 42,9%) und Kärnten (41,2%). In Salzburg (38,3%), Oberösterreich (37,8%) und der Steiermark (37,3%) lag die Gesamtscheidungsrate unter dem Österreichwert von 40,7%. In Tirol war die Gesamtscheidungsrate mit 34,9%, wie schon seit 2017, am niedrigsten.
Im Jahr 2019 erfolgten
Die mittlere Ehedauer (Median) der im Jahr 2019 geschiedenen Ehen lag mit 10,5 Jahren etwas unter dem Niveau des Vorjahres (2018: 10,6 Jahre). Dabei fanden 1,9% der Ehescheidungen bereits innerhalb des ersten Ehejahres, weitere 4,5% im Laufe des zweiten Ehejahres statt. Insgesamt betraf fast die Hälfte aller Ehescheidungen Ehen mit einer Ehedauer von weniger als zehn Jahren (48,1%). Etwa jede siebente Ehescheidung (13,5%) erfolgte nach der Silberhochzeit, darunter waren auch 44 Paare, die sich erst nach der Goldenen Hochzeit scheiden ließen.
Das mittlere Scheidungsalter (Median) für Männer stieg 2019 um 0,1 Jahre auf 45,3 Jahre und für Frauen um 0,2 Jahre auf 42,1 Jahre im Vergleich zum Vorjahr.
Insgesamt
Die 121 gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften erfolgten zu 91,7% einvernehmlich. Fast zwei Drittel der bisherigen eingetragenen Partner waren weiblich (61,2%). Rund ein Drittel der Ex-Partner (38,8%) war zwischen 30 und 40 Jahre alt.
Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zu Ehescheidungen und gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften finden Sie auf unserer Webseite.
Informationen
zur Methodik, Definitionen: Die Aufarbeitung der gerichtlichen Ehelösungen
und der Auflösungen eingetragener Partnerschaften
erfolgt auf Basis der Meldungen der rund 120 Bezirksgerichte Österreichs
und seit dem Berichtsjahr 2018 in Abgleich mit den vom Zentralen Personenstandsregister
übermittelten Daten. Darum sind ab 2018 auch im Ausland stattfindende
Ehescheidungen und Auflösungen eingetragener Partnerschaften von Personen
mit Hauptwohnsitz in Österreich enthalten. Nicht berücksichtigt sind
dagegen in Österreich stattfindende Ehelösungen und Auflösungen eingetragener
Partnerschaften von im Ausland wohnhaften Personen.
Ab 2019 inklusive Ehescheidungen gleichgeschlechtlicher Ehen und Auflösungen
verschiedengeschlechtlicher eingetragener Partnerschaften.
Die regionale Zuordnung der publizierten Daten erfolgt nach dem Aufenthaltsort
des Mannes bzw. des ersten eingetragenen Partners. Sollte dieser nicht
bekannt sein, nach jenem der Frau bzw. des zweiten eingetragenen Partners.
Die Gesamtscheidungsrate gibt an, wie
groß der Prozentsatz der Ehen ist, die durch eine Scheidung (und nicht
durch den Tod eines der beiden Ehepartner) enden. Basis für die Berechnung
der Gesamtscheidungsrate sind die im jeweiligen Jahr beobachteten Scheidungen,
die in Beziehung zu jenen Eheschließungsjahrgängen gesetzt werden,
aus denen sie stammen (ehedauerspezifische Scheidungsraten).
Rückfragen zum Thema beantwortet in der Direktion
Bevölkerung, Statistik Austria:
Anita MIKULASEK, Tel.:
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