Pressemitteilung:
16.304 Ehescheidungen und 98 Auflösungen
eingetragener Partnerschaften im Jahr 2018
Wien, 2019
Im Bundesländervergleich war die Gesamtscheidungsrate 2018 in Wien mit 46,7% am höchsten, gefolgt von Niederösterreich (44,5%), Vorarlberg (41,9%) und dem Burgenland (41,2%). In Tirol war die Gesamtscheidungsrate mit 36,2% am niedrigsten. In den übrigen Bundesländern lag sie zwischen 36,5% und 38,6% und damit unter dem Österreichwert von 41,0%.
Im Jahr 2018 erfolgten
Die mittlere Ehedauer (Median) der im Jahr 2018 geschiedenen Ehen lag mit 10,6 Jahren etwas unter dem Niveau des Vorjahres (2017: 10,7 Jahre). Dabei fanden 1,5% der Ehescheidungen bereits innerhalb des ersten Ehejahres, weitere 4,8% im Laufe des zweiten Ehejahres statt. Insgesamt betraf fast die Hälfte aller Ehescheidungen Ehen mit einer Ehedauer von weniger als zehn Jahren (47,7%). Etwa jede siebente Ehescheidung (14,0%) erfolgte nach der Silberhochzeit, darunter waren auch 38 Paare, die sich erst nach der Goldenen Hochzeit scheiden ließen.
Männer waren 2018 bei der Ehescheidung im Mittel 45,5 Jahre, Frauen 42,3 Jahre alt. Im Vorjahr war das mittlere Scheidungsalter (Median) für Männer mit 45,3 Jahren und für Frauen mit 42,2 Jahren etwas niedriger gelegen.
Insgesamt
Die 98 gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften erfolgten zu 93,9% einvernehmlich. Mehr als die Hälfte der bisherigen eingetragenen Paare war weiblich (51,0%). Rund die Hälfte der Ex-Partner (45,9%) war zwischen 30 und 49 Jahre alt. In 17,9% der aufgelösten Partnerschaften waren die Partner jeweils bereits mindestens einmal davor verheiratet. In 6,6% der Fälle wurde bereits die zweite eingetragene Partnerschaft aufgelöst.
Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zu Ehescheidungen und gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften finden Sie auf unserer Webseite.
Informationen zur Methodik: Die Aufarbeitung der gerichtlichen Ehelösungen und der Auflösungen eingetragener Partnerschaften erfolgt auf Basis der Meldungen der rund 120 Bezirksgerichte Österreichs und seit dem Berichtsjahr 2018 in Abgleich mit den vom Zentralen Personenstandsregister übermittelten Daten. Darum sind 2018 auch 258 im Ausland stattfindende Ehescheidungen und eine Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft von Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich enthalten. Nicht berücksichtigt sind dagegen in Österreich stattfindende Ehelösungen und Auflösungen eingetragener Partnerschaften von im Ausland wohnhaften Personen. Die regionale Zuordnung der publizierten Daten erfolgt nach dem Aufenthaltsort des Mannes bzw. des ersten eingetragenen Partners. Sollte dieser nicht bekannt sein, nach jenem der Frau bzw. des zweiten eingetragenen Partners.
Rückfragen zum Thema beantwortet in der Direktion
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