Hinweis: Die aus dem Mikrozensus bzw. der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung (AKE) stammende Zahl der Arbeitslosen und auch der Erwerbstätigen entspricht dem ILO-Konzept, dem die internationale Definition von Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit zugrunde liegt. Beim ILO-Konzept gilt eine Person als erwerbstätig, wenn sie in der Referenzwoche mindestens eine Stunde gearbeitet oder wegen Urlaub, Krankheit usw. nicht gearbeitet hat, aber normalerweise einer Beschäftigung nachgeht. Personen mit aufrechtem Dienstverhältnis, die Karenz- bzw. Kindergeld beziehen, sind bei den Erwerbstätigen inkludiert. Als arbeitslos gilt, wer in diesem Sinne nicht erwerbstätig ist, aktive Schritte zur Arbeitssuche tätigt und kurzfristig zu arbeiten beginnen kann.