Die Energiegesamtrechnung ist eine Synthesestatistik, in die eine Vielzahl von unterschiedlichen Daten einfließt. Sie stellt Informationen über das Aufkommen und die Verwendung von Energie in physikalischen und Energieeinheiten bereit.
Die Aufkommensseite umfasst die inländische Produktion und die Importe.
Die Verwendungsseite zeigt den Intermediärverbrauch von Energieträgern, deren nichtenergetische Verwendung, Verluste, Lagerbewegungen und den Konsum der Haushalte.
Für die Erstellung der Energiegesamtrechnung gibt es keine internationale Norm, nach deren Konzepten und Regeln sie zu erstellen ist. Die Grundidee der Energiegesamtrechnung besteht darin, die Daten der Energiebilanzen in dem für die integrierte NAMEA (National Accounting Matrix including Environmental Accounts) benötigten Format darzustellen. Daher folgt die Gliederung des Intermediärverbrauchs in der Energiegesamtrechnung der Gliederung nach Wirtschaftsbereichen (NACE Klassifikation). Diese ermöglicht eine direkte Vergleichbarkeit von Wirtschaftsdaten mit energetischen Verbrauchsdaten.
Die Energiegesamtrechnung umfasst alle Energieträger der Energiebilanzen, jedoch nicht alle Bilanzpositionen. In der Energiegesamtrechnung wird die Position Intermediärverbrauch in Anlehnung an die VGR nur agreggiert dargestellt. Im Gegensatz dazu setzen die Energiebilanzen den Fokus auf eine detaillierte Darstellung von Energieträgerflüssen als Produktströme durch die österreichische Volkswirtschaft. Sie unterscheiden Umwandlungseinsatz, Verbrauch des Sektors Energie und energetischen Endverbrauch.
Im Gegensatz zur Energiegesamtrechnung folgen die
Energiebilanzen den internationalen Vorgaben und der sektoralen Gliederung
von Eurostat sowie der Internationale Energieagentur (IEA). Die Energiegesamtrechnung
stellt den energetischen Einsatz der Energiebilanz in dem für die integrierte
NAMEA benötigten Format nach Wirtschaftsbereichen und damit gegliedert
nach NACE
Die Energiegesamtrechnung folgt dem Inländerprinzip, d.h. sie berücksichtigt alle von Inländern verbrauchten Energieträger. Ausgehend von den Energiebilanzen, die dem Inlandsprinzip folgen, werden für Energieträger Korrekturen vorgenommen, die nicht von Inländern verbraucht aber in Österreich abgesetzt werden. Diese werden zu den Exporten umgebucht. Analog stellt der Energieverbrauch von Inländern, der über die im Inland verfügbaren Mengen hinausgeht, in der Energiegesamtrechnung einen Import dar.
Während die Energiebilanz alle Energieträger betrachtet, finden in der Energiegesamtrechnung wie in der VGR Energieträger, die innerhalb einer Berichtsperiode vom gleichen Betrieb produziert und verbraucht werden, keine Berücksichtigung.
Traktionsenergieträger werden in der Energiegesamtrechnung dem jeweiligen Wirtschaftsbereich zugerechnet, der diese verbraucht. In den Energiebilanzen, in denen der Verkehr funktional definiert ist, wird der Einsatz von Traktionsenergieträgern hingegen in fünf funktional definierten Sektoren zusammengefasst.