Pressemitteilung:
COVID-19 -Pandemie
vergrößert Anteil der Personen in Erwerbslosenhaushalten;
Sozialleistungen haben stabilisierenden Effekt auf die Einkommenssituation
der Menschen
Wien, 2022
"Trotz des massiven Einbruchs der Wirtschaftsleistung
und der Beschäftigung konnten die sozialen Krisenfolgen im Jahr 2021
in Österreich weitgehend eingedämmt werden. Dabei sind Sozialleistungen
für mehr Haushalte zu einer bedeutsamen Einkommensquelle geworden.
Über eine Million Menschen hatten im ersten Jahr der COVID
COVID-19 -Pandemie vergrößerte Anteil der
Personen in Erwerbslosenhaushalten, Deprivation sank
Dass im Jahr 2021 die Zahl der erheblich materiell
und sozial benachteiligten Personen mit
Die sozialen Folgen der COVID
Staatliche Sozialleistungen konnten Armutsrisiko teilweise ausgleichen und erhielten in der Corona-Krise mehr Bedeutung für die Haushaltseinkommen
Positive Wirkung auf die Aufrechterhaltung des Lebensstandards in Krisenzeiten zeigte auch das arbeitsmarktpolitische Instrument der Kurzarbeit: Menschen, die 2020 in Kurzarbeit waren, waren zu 8% armutsgefährdet. Sie waren in reduziertem Maße erwerbstätig, erhielten aber einen fast vollen Lohnausgleich. Ihr unterdurchschnittliches Armutsrisiko gleicht fast dem jener Personen, die das gesamte Jahr 2020 über erwerbstätig waren (7%, siehe Tabelle 3). Langzeitarbeitslose hatten mit 57% Armutsgefährdung hingegen ein erheblich höheres Armutsrisiko.
Der Stellenwert von staatlichen Sozialtransfers wie
Familien-, Arbeitslosen-, Gesundheits- und Bildungsleistungen, Wohnbeihilfen
und Sozialhilfeleistungen der Länder kann über ihren relativen Anteil
am verfügbaren Äquivalenzeinkommen ausgedrückt werden (siehe Tabelle 2):
Im Durchschnitt wurden 43% des Äquivalenzeinkommens von Personen mit
niedrigem Einkommen aus Sozialleistungen generiert (im Vorjahr 41%).
Für Personen mit mittlerem Einkommen machten diese 13% des gesamten
Äquivalenzeinkommens aus, für Personen mit hohem Einkommen hingegen
nur 4%. In Summe lebten
In Summe gab es im Jahr 2021
Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Webseite sowie in den FAQs zum Thema Armut und soziale Eingliederung (PDF, 460 KB).
Informationen
zur Methodik, Definitionen:
Hinweise zu den Daten: Die Befragung zur Erhebung EU-SILC 2021 fand von Februar bis Juli 2021 statt, Indikatoren zur Deprivation beziehen
sich mehrheitlich auf den Befragungszeitpunkt. Einkommen (für den Indikator
Armutsgefährdung relevant) sowie Erwerbsintensität beziehen sich jedoch
nach Eurostat-Vorgabe jeweils auf das der Erhebung vorangehende Kalenderjahr,
in diesem Fall das Jahr 2020, und stammen mehrheitlich aus Verwaltungsdaten.
Es ist zu beachten, dass diese Daten damit verschiedene Phasen der COVID
EU-SILC: EU-Gemeinschaftsstatistik über
Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income
and Living Conditions). EU-SILC sammelt seit 2003 jährlich Informationen
über die Lebensbedingungen der Menschen in Privathaushalten in der
Europäischen Union. Für Österreich führt Statistik Austria dieses
Projekt durch, bei dem pro Jahr rund
Absolute Armut entsprechend europäischem Mindestlebensstandard:
Als erheblich materiell und sozial depriviert gelten Personen, auf die
zumindest sieben der folgenden 13 Merkmale zutreffen:
Dem Haushalt ist es finanziell nicht möglich, (1) unerwartete Ausgaben
zu tätigen, (2) einmal im Jahr auf Urlaub zu fahren, (3) Miete, Betriebskosten
oder Kredite pünktlich zu bezahlen; (4) jeden zweiten Tag Fleisch,
Fisch oder eine vergleichbare vegetarische Speise zu essen, (5) die
Wohnung angemessen warm zu halten, (6) abgenützte Möbel zu ersetzen
oder (7) ein Auto zu besitzen.
Personen ab 16 Jahren ist es finanziell nicht möglich, (8) eine Internetverbindung
zu haben, (9) abgenutzte Kleidung zu ersetzen, (10) zwei Paar passende
Schuhe zu haben, (11) jede Woche einen kleinen Betrag für sich selbst
auszugeben, (12) regelmäßig kostenpflichtige Freizeitaktivitäten
auszuüben oder (13) einmal im Monat Freund:innen oder Familie zum Essen/Trinken
zu treffen.
Auch für Personen unter 16 Jahren müssen mindestens sieben von diesen
13 Merkmalen zutreffen, wobei mindestens drei dieser Merkmale aus der
Kategorie der Haushaltsmerkmale (1) bis (7) stammen müssen. Außerdem
zählt eines der Personenmerkmale (8) bis (13) zusätzlich auch für
Personen unter 16 Jahren, wenn das jeweilige Merkmal für zumindest
die Hälfte der restlichen Haushaltsmitglieder zutrifft.
Armutsgefährdung meint ein im Verhältnis zur Mitte der Bevölkerung
geringes Haushaltseinkommen: Als armutsgefährdet gelten in der
EU jene Personen, deren äquivalisiertes (= bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-)
Nettohaushaltseinkommen unter 60% des Medians des äquivalisierten Nettohaushaltseinkommen
des Landes liegt. Das war in Österreich laut EU-SILC 2021 ein Betrag
von
Personen in Haushalten mit keiner oder sehr
niedriger Erwerbsintensität: Ein Haushalt mit geringer Erwerbsintensität
schöpfte im Vorjahr weniger als 20% seines Erwerbspotenzials aus –
berechnet auf Grundlage aller Personen zwischen 18 und 64 Jahren, die
weder in Ausbildung noch in Pension sind. Dieser Indikator wird nur
für Personen unter 65 Jahren ausgewiesen.
Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung = materielle
und soziale Benachteiligungen ODER Armutsgefährdung ODER geringe Erwerbsbeteiligung:
Die Zielgruppe für soziale Eingliederung und Armutsreduktion umfasst
nach Definition der Europäischen Union Personen, auf die mindestens
eines der obengenannten Kriterien zutrifft. Bis zum Jahr 2021 wurde
der Indikator Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung gemäß Vorgaben
der Europa 2020-Strategie berechnet. Mit dem nachfolgenden Aktionsplan
der EU-Kommission "Europa 2030-Strategie - Europäische Säule
sozialer Rechte" haben sich im Jahr 2021 geringfügige Definitionsänderungen
in den Teilbereichen der materiellen Benachteiligungen und der geringen
Erwerbsintensität ergeben (für detaillierte Definitionen siehe FAQs
„Armut und soziale Eingliederung“ (PDF, 460 KB)).
Sozialleistungen: Alle staatlichen Zahlungen
ohne Pensionen, die den Haushalten direkt zufließen. Sachleistungen
des Sozialsystems (z.B. Gesundheits- oder Bildungseinrichtungen) bleiben
unberücksichtigt. Die Armutsgefährdungsquote
vor Sozialleistungen ist eine fiktive Berechnung des Anteils
jener Personen, deren äquivalisiertes Nettohaushaltseinkommen abzüglich
Sozialleistungen unter 60% des Medians des äquivalisierten Nettohaushaltseinkommen
(inkl. Sozialleistungen) liegt.
Kurzarbeit: zeitlich begrenzte Herabsetzung
der Arbeitszeit zur Überbrückung von wirtschaftlichen Störungen im
Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Beschäftigte erhielten monatlich
zwischen 80 und 90% ihres bisherigen Einkommens vom Arbeitgeber weiterbezahlt.
Dieser erhielt im Gegenzug eine Förderung vom Arbeitsmarktservice (AMS),
mit der dem Arbeitgeber die ausgefallenen Arbeitsstunden ersetzt wurden.
Einkommensgruppen: Niedrige Einkommen
(unter 60% des äquivalisierten Medianeinkommens – 2021: unter 16 457
Euro; entspricht der Gruppe der Armutsgefährdeten), mittlere Einkommen
(60 bis unter 180% des äquivalisierten Medianeinkommens – 2021: 16 457
bis unter 49 370 Euro), hohe Einkommen (180% und mehr des äquivalisierten
Medianeinkommens – 2021: 49 370 Euro und mehr).
Haupteinkommensquelle: Jene Einkommensquelle,
die den größten Beitrag zum Haushaltseinkommen leistet.
Rückfragen zum Thema beantworten in der Direktion
Bevölkerung, Statistik Austria:
Mag. Nadja LAMEI, Tel.:
Mag. Richard HEUBERGER, Tel.:
Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber:
Bundesanstalt Statistik Österreich
1110 Wien, Guglgasse 13, Tel.:
presse@statistik.gv.at
© STATISTIK AUSTRIA