Pressemitteilung:
Inflation steigt im September 2020 auf 1,5%
Wien, 2020
"Im September ist die Inflation leicht auf 1,5% angestiegen. Die wichtigsten Preistreiber sind weiterhin Wohnung, Wasser und Energie, gefolgt von Restaurants und Hotels. Ohne Preissteigerungen in diesen Bereichen hätte die Inflationsrate im September lediglich 0,6% betragen", so Statistik-Austria-Generaldirektor Tobias Thomas.
Im September haben die Maßnahmen zur Eindämmung
von COVID
Wichtigste Preistreiber im Jahresabstand: Wohnung, Wasser, Energie sowie Restaurants und Hotels
Die Teuerungen für Wohnung,
Wasser, Energie (durchschnittlich
In Restaurants und Hotels
musste durchschnittlich um 3,4% mehr bezahlt werden (Einfluss:
Die Preise für Nahrungsmittel
und alkoholfreie Getränke stiegen durchschnittlich um 2,9% (Einfluss:
Die Preise für Verkehr
sanken durchschnittlich um 2,3% (Einfluss:
Nachrichtenübermittlung
verbilligte sich durchschnittlich um 1,8% (Einfluss:
Für Bekleidung und Schuhe
bezahlte man durchschnittlich um 0,5% weniger (Einfluss:
Inflation September gegenüber August 2020:
+0,6%
Hauptpreistreiber
im Vergleich zum Vormonat August 2020 waren teurere Bekleidungsartikel
(durchschnittlich
Teuerung laut harmonisiertem Verbraucherpreisindex liegt im September 2020 bei 1,3%
Der Indexstand des auf europäischer Ebene harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI 2015) lag im September 2020 bei 108,87 (August 2020 revidiert 107,82). Die harmonisierte Inflationsrate betrug 1,3% und war somit um 0,2 Prozentpunkte niedriger als der VPI. Der Unterschied beruht auf Gewichtungsunterschieden zwischen VPI und HVPI (siehe Informationen zur Methodik). Teuerungen für die Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen sowie für Versicherungen, aber auch höhere Mieten (jeweils geringere Gewichtungsanteile im HVPI als im VPI) verminderten den HVPI gegenüber dem VPI. Zusätzlich dämpften billigere Flugtickets (höhere Gewichtungsanteile im HVPI als im VPI) den HVPI. Preisanstiege in Restaurants und Hotels hingegen (höhere Gewichtungsanteile im HVPI als im VPI) erhöhten den HVPI stärker als den VPI.
Teuerung beim täglichen Einkauf höher als Gesamtinflation, Wocheneinkauf nach wie vor billiger
Das Preisniveau des Mikrowarenkorbs,
der überwiegend Nahrungsmittel, aber auch Tageszeitungen oder den Kaffee
im Kaffeehaus enthält und den täglichen Einkauf widerspiegelt, stieg
im Jahresvergleich um 3,9% (August revidiert
Das Preisniveau des Miniwarenkorbs,
der einen wöchentlichen Einkauf abbildet und neben Nahrungsmitteln
und Dienstleistungen auch Treibstoffe enthält, ging im Jahresabstand
um 1,1% zurück (August
Weitere Informationen zum VPI und HVPI, HVPI-KS sowie zum aktuellen Warenkorb und zur Gewichtung, zur Revision und zu den verketteten Indexreihen finden Sie auf unserer Webseite.
Den Wertsicherungsrechner mit und ohne Schwellenwert finden Sie unter: Wertsicherungsrechner.
Unser persönlicher Inflationsrechner erlaubt es Ihnen, eine für Ihren Haushalt aussagekräftige Inflationsrate zu berechnen und diese mit der nationalen Inflationsrate zu vergleichen.
Informationen
zur Methodik, Definitionen: Für den VPI wird seit Jänner 2016
eine neue Indexperiode mit dem Basisjahr 2015 veröffentlicht. Jede Indexreihe
wird mit dem Basisjahr bezeichnet, d. h. die durchschnittliche Jahresmesszahl
des neuen Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) wird für das Basisjahr
2015 auf 100,0 normiert. Der HVPI wird seit Jänner 2016 ebenfalls auf
Basis 2015 veröffentlicht.
Äußerst geringe Auswirkungen der Maßnahmen
gegen die Ausbreitung von COVID
Die Anzahl der Warenkorbpositionen, für die im September 2020 Preise
imputiert werden mussten, war noch geringer als im August. Die Empfehlungen
des Statistikamtes der Europäischen Union Eurostat zur Erstellung von
Verbraucherpreisindizes wurden dabei berücksichtigt.
Eine Fortschreibung mit der Gesamtinflationsrate aller erhältlichen
Waren und Dienstleistungen erfolgte bei folgenden Positionen: Discoeintritt
inkl. Getränk, Schulsportwoche. Eine Fortschreibung mit saisonalem
Muster erfolgte bei folgenden saisonalen Dienstleistungen: Ausflugsbus,
Buspauschalreisen im Ausland, Flugpauschalreisen. Die Inflationsrate
der Flugtickets wurde mit den Preisen aller verfügbaren Destinationen
errechnet. Insgesamt waren im September, gemessen an ihrem Gewicht,
noch etwa 3,1% der zu erhebenden Preise für Waren und Dienstleistungen
von nicht zu ersetzenden Erhebungsausfällen betroffen.
Eine ausführliche Dokumentation
der verwendeten Methoden und Imputationen findet sich auf der Webseite
von Statistik Austria.
Als Inflationsrate wird die durchschnittliche
Preisentwicklung im Zwölfmonatsabstand bezeichnet.
Einfluss = Veränderungsrate x Gewicht
der betreffenden Position (vereinfachte Darstellung).
Der Basiseffekt ist ein statistisches
Phänomen und betrifft den Einfluss des vergleichbaren Bezugszeitpunkts
(Basis) auf die aktuelle Preisentwicklung. Der Basiseffekt spielt insbesondere
bei der Interpretation der Veränderungsraten zum Vorjahr eine Rolle.
Die Höhe der Teuerungsrate eines bestimmten Monats hängt nicht nur
von der aktuellen Preisentwicklung ab, sondern auch vom Preisniveau
des Vorjahres. Gab es in der vergleichbaren Vorjahresperiode einen (vorübergehenden)
starken Preisanstieg, so wird die aktuelle Teuerungsrate tendenziell
niedriger, gegebenenfalls auch rückläufig ausfallen. Selbst bei unveränderter
Preisentwicklung im aktuellen Monat gegenüber dem Vormonat kann die
zugehörige Teuerungsrate aufgrund des statistischen Basiseffektes variieren.
Unterschiede VPI/HVPI:
1) Gewichtungsunterschiede aufgrund der EU-Verordnung Nr. 1114/2010: Seit
Jänner 2012 müssen für den HVPI aus Vergleichsgründen die Daten der
Konsumrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung als Gewichtung
verwendet werden. Dadurch erhielten beispielsweise im HVPI Bekleidung
und Schuhe ein deutlich höheres Gewicht als im VPI, Pauschalreisen
hingegen ein deutlich niedrigeres.
2) Gewichtungsunterschiede aufgrund unterschiedlicher Konzepte: Die motorbezogene
Versicherungssteuer und Glücksspiele sind nur im VPI enthalten. Die
Ausgaben ausländischer Touristinnen und Touristen sind nur im HVPI
enthalten. Deshalb sind Treibstoffe, Flugtickets, Bewirtungs- und Beherbergungsdienstleistungen
im HVPI höher gewichtet als im VPI. Bei Versicherungsdienstleistungen
werden sowohl im HVPI als auch im VPI die von den Haushalten gezahlten
Brutto-Prämien für die monatliche Preismessung herangezogen. In der
VPI-Gewichtung sind Versicherungsdienstleistungen mit dem Brutto-Anteil
berücksichtigt, im HVPI-Gewichtungsschema abzüglich der Schadenszahlungen
der Versicherungen an die privaten Haushalte (Netto-Konzept). Im HVPI
ist die Instandhaltung von Wohnungen geringer gewichtet als im VPI.
Saisonale Produkte: Aufgrund der EU-Verordnung
Nr. 330/2009 wird für Saisonprodukte wie Obst, Gemüse, Fisch, Bekleidung
und Schuhe die Preisentwicklung in den außersaisonalen Zeiträumen
mithilfe der durchschnittlichen Preisentwicklung aller Produkte bzw.
der restlichen Saisonprodukte derselben Produktgruppe geschätzt. Die
Anwendung dieser Methoden ist für den HVPI verpflichtend, für den
VPI wird aus Konsistenzgründen analog vorgegangen.
ECOICOP: Die ECOICOP 5-Steller liegen
auch für den HVPI-CT auf Basis 2015=100 rückwirkend ab 12/2014 vor.
Weiters wurden in der Eurostat-Datenbank die ECOICOP 5-Steller für
den HVPI auf Basis 2015=100 rückwirkend ab 12/2012 publiziert.
Index/Aggregat | Veränderung | Einfluss | Index | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
September 2020/ September 2019 | September 2020 / August 2020 | August 2020/ August 2019 | September 2020 / September 2019 | September 2020 / August 2020 | September 20202) | August 20203) | |
+/- % | +/- Prozentpunkte | Basisjahr 2015 | |||||
Verbraucherpreisindex 2015 (gesamt) | 1,5 | 0,6 | 1,4 | - | - | 108,6 | 108,0 |
Mikrowarenkorb (täglicher Einkauf; Basis 2015) | 3,9 | 4,0 | - | - | 112,4 | 112,64) | |
Miniwarenkorb (wöchentlicher Einkauf; Basis 2015) | - | - | 106,9 | 107,1 | |||
Index ohne Saisonwaren 2015 | 1,4 | 0,6 | 1,3 | - | - | 108,6 | 108,0 |
Index der Saisonwaren 2015 | 6,2 | 1,0 | 5,1 | - | - | 104,0 | 103,0 |
Index für den privaten Pkw-Verkehr 20155) | - | - | 101,9 | 102,0 | |||
Harmonisierter Verbraucherpreisindex 20156) | 1,3 | 1,0 | 1,4 | - | - | 108,87 | 107,824) |
Harmonisierter Verbraucherpreisindex zu konstanten Steuersätzen 20157) | 2,9 | 1,0 | 2,9 | - | - | 110,30 | 109,25 |
COICOP-Hauptgruppen (VPI) 2015 | |||||||
01 Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke | 2,9 | 0,0 | 2,5 | 0,338 | 0,008 | 108,5 | 108,54) |
02 Alkoholische Getränke und Tabak | 0,8 | 0,1 | 0,8 | 0,032 | 0,002 | 111,1 | 111,0 |
03 Bekleidung und Schuhe | 20,6 | 0,813 | 108,1 | 89,64) | |||
04 Wohnung, Wasser, Energie | 2,3 | 0,1 | 2,3 | 0,471 | 0,023 | 110,8 | 110,7 |
05 Hausrat und laufende Instandhaltung des Hauses | 1,2 | 0,4 | 1,0 | 0,090 | 0,026 | 106,6 | 106,2 |
06 Gesundheitspflege | 1,9 | 2,4 | 0,107 | 109,0 | 109,64) | ||
07 Verkehr | 0,0 | 102,2 | 102,2 | ||||
08 Nachrichtenübermittlung | 88,8 | 88,9 | |||||
09 Freizeit und Kultur | 1,5 | 1,7 | 0,167 | 106,8 | 109,0 | ||
10 Erziehung und Unterricht | 1,7 | 0,5 | 1,9 | 0,021 | 0,006 | 110,5 | 109,9 |
11 Restaurants und Hotels | 3,4 | 3,2 | 0,432 | 116,9 | 117,8 | ||
12 Verschiedene Waren und Dienstleistungen | 2,5 | 0,4 | 2,4 | 0,220 | 0,027 | 109,9 | 109,5 |
Q: STATISTIK AUSTRIA, monatliche Preiserhebungen. – 1) Classification Of Individual Consumption by Purpose – Klassifikation nach dem Konsumzweck, seit 1999 international verwendete Gliederung in der Wirtschafts- und Sozialstatistik. – 2) Vorläufige Zahlen. – 3) Endgültige Zahlen. – 4) Korrigierter Wert. – 5) Der Index für den privaten Pkw-Verkehr wird von Statistik Austria im Auftrag des ARBÖ, der Gewerkschaft für den Öffentlichen Dienst und des ÖAMTC berechnet. – 6) HVPI (HICP), basierend auf EU-Verordnungen nach dem Konzept der monetären Endverbrauchsausgaben der privaten Haushalte (HFMCE). Die Umbasierung des HVPI auf 2015=100 erfolgte durch Eurostat. Es wurden die auf eine Dezimalstelle genau veröffentlichten Werte durch den veröffentlichten Jahresdurchschnitt (volle Genauigkeit der zwölf gerundeten 2015-Werte) dividiert. Diese Ergebnisse werden auf zwei Dezimalstellen genau veröffentlicht und stellen die Ausgangsbasis für die weitere Verkettung dar (insbesondere im Monat Dezember 2015). – 7) Die Berechnung des HVPI-KS erfolgt im Auftrag von Eurostat. – 8) Ein geringer Teil der Indexwerte basiert auf hauptsächlich bzw. vollständig imputierten Preisen. Für weitere methodische Informationen zu den verwendeten Fortschreibungsverfahren beim Verbraucherpreisindex siehe Dokument "Informationen zur Methodik" auf der Statistik-Austria-Website. |
Indexposition1) | Veränderung gegenüber September 2019 | Einfluss auf Vorjahresveränderung |
---|---|---|
+/- % | +/- Prozentpunkte | |
Preistreiber | ||
Wohnungsmiete, alle Kategorien | 5,1 | 0,278 |
Elektrischer Strom, Arbeitspreis/Tag | 5,6 | 0,085 |
Ehering/Ring | 15,4 | 0,037 |
Schlafzimmermöbel | 7,0 | 0,032 |
Fast Food | 12,8 | 0,028 |
Preisdämpfer | ||
Dieseltreibstoff | ||
Superbenzin | ||
Heizöl extra leicht, Großabnahme | ||
Flugticket | ||
Hotel, 4/5-Stern | ||
Q: STATISTIK AUSTRIA. – 1) Gereiht nach dem Einfluss auf Vorjahresveränderung, aber ohne saisonale Produkte sowie ohne hauptsächlich bzw. vollständig imputierte Indexpositionen (siehe Dokument "Informationen zur Methodik" auf der Statistik-Austria-Website). |
Indexposition1) | Veränderung gegenüber August 2020 | Einfluss auf Vormonatsveränderung |
---|---|---|
+/- % | +/- Prozentpunkte | |
Preistreiber | ||
Wohnungsmiete, alle Kategorien | 0,5 | 0,027 |
Städteflug | 17,5 | 0,025 |
Innerstädtischer Verkehr, Monatszusatzmarke | 23,7 | 0,015 |
Ehering/Ring | 6,0 | 0,015 |
Schlafzimmermöbel | 3,0 | 0,014 |
Preisdämpfer | ||
Übernachtung im Ausland | ||
Zimmer mit Frühstück, 4/5-Stern | ||
Flugticket | ||
Vitamin-, Gesundheitspräparat | ||
Hotel, 4/5-Stern | ||
Q: STATISTIK AUSTRIA. – 1) Gereiht nach dem Einfluss auf Vorjahresveränderung, aber ohne saisonale Produkte sowie ohne hauptsächlich bzw. vollständig imputierte Indexpositionen (siehe Dokument "Informationen zur Methodik" auf der Statistik-Austria-Website). |
Sonderaggregate, Güter und Dienstleistungen | Veränderung | Einfluss | Index | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
September 2020/ September 2019 | September 2020 / August 2020 | September 2020 / September 2019 | September 2020 / August 2020 | September 20202) | August 20203) | ||
+/- % | +/- Prozentpunkte | Basisjahr 2015 | |||||
A,E,F,S | GESAMTINDEX (VPI) | 1,5 | 0,6 | - | - | 108,6 | 108,0 |
A,E,F | Güter | 0,4 | 1,6 | 0,235 | 0,829 | 105,7 | 104,0 |
A,E | Industriegüter und Energie | 2,4 | 0,819 | 104,4 | 102,0 | ||
A | Industriegüter | 1,3 | 2,9 | 0,408 | 0,821 | 106,2 | 103,2 |
A1 | Kurzlebige Industriegüter | 2,1 | 0,215 | 107,6 | 108,0 | ||
A2 | Halbdauerhafte Industriegüter | 11,0 | 0,811 | 105,2 | 94,8 | ||
A3 | Dauerhafte Industriegüter | 2,1 | 0,5 | 0,228 | 0,041 | 105,2 | 104,7 |
E | Energie | 96,9 | 97,0 | ||||
E1 | Elektrizität, Gas, feste Brennstoffe, Fernwärme | 2,6 | 0,0 | 0,099 | 0,001 | 104,3 | 104,3 |
E2 | Mineralölprodukte | 0,0 | 89,2 | 89,2 | |||
F | Lebensmittel, Tabak, Alkohol | 2,3 | 0,0 | 0,371 | 0,010 | 109,1 | 109,1 |
F1 | Verarbeitete Lebensmittel und Alkohol | 1,3 | 0,146 | 108,7 | 108,8 | ||
F2 | Saisonwaren (Obst, Gemüse, Fisch) | 3,7 | 0,6 | 0,091 | 0,012 | 108,0 | 107,4 |
F3 | Fleisch- und Wurstwaren | 5,6 | 0,1 | 0,134 | 0,006 | 111,9 | 111,8 |
S | Dienstleistungen | 2,5 | 1,256 | 111,7 | 112,3 | ||
S1 | Verkehrsdienstleistungen | 1,5 | 0,0 | 0,106 | 108,8 | 108,8 | |
S2 | Dienstleistungen zur Wohnung | 3,2 | 0,2 | 0,409 | 0,028 | 114,2 | 114,0 |
S3 | Reisen und Unterkunft | 2,0 | 0,065 | 105,0 | 115,6 | ||
S4 | Restaurants und Dienstleistungen (Freizeit) | 3,0 | 0,3 | 0,514 | 0,045 | 116,0 | 115,7 |
S5 | Kommunikationsdienstleistungen | 0,0 | 0,000 | 91,2 | 91,2 | ||
S6 | Dienstleistungen zu Gesundheit, Erziehung, Sozialschutz sowie sonstige Dienstleistungen | 2,3 | 0,1 | 0,176 | 0,006 | 110,6 | 110,5 |
Q: STATISTIK AUSTRIA, monatliche Preiserhebungen. –1) Ein geringer Teil der Indexwerte basiert auf hauptsächlich bzw. vollständig imputierten Preisen. Für weitere methodische Informationen zu den verwendeten Fortschreibungsverfahren beim Verbraucherpreisindex siehe Dokument "Informationen zur Methodik" auf der Statistik-Austria-Website. 2) Vorläufige Zahlen. – 3) Endgültige Zahlen. |
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