Informationen
zur ISCO-08
Allgemeines
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist zuständig für die Internationale Standardklassifikation der Berufe (ISCO). Die
ISCO klassifiziert die beruflichen Tätigkeiten (Jobs) der arbeitenden
Bevölkerung. Ein Beruf ist definiert als ein Set von Aufgaben und Pflichten,
die von einer Person für einen Arbeitgeber oder als Selbständiger
erfüllt werden. Die Zusammenfassung zu relativ ähnlichen Kategorien
erfolgt anhand der „skills“ (notwendige Fähigkeiten, um die mit
einem Job verbundenen Aufgaben und Pflichten zu erfüllen). Es wird zwischen „Anforderungsniveau“ (skill level) und „berufsfachlicher Spezialisierung“
(skill specialisation) unterschieden. Das Anforderungsniveau
erfasst den Grad der Komplexität der Aufgaben und wurde in vier breit
gefasste Kategorien unterteilt. Die Definition erfolgt über die Ausbildungsstufen
der ISCED (International Standard Classification of Education). Die
berufsfachliche Spezialisierung erfasst das Gebiet, auf dem Kenntnisse
erforderlich sind, und ist durch die benutzten Werkzeuge und Maschinen,
die zu bearbeitenden Werkstoffe sowie die Art der erzeugten Produkte
und Dienstleistungen bestimmt.
Die ISCO-08 unterscheidet vier Hierarchieebenen, deren Kodierung numerisch ist:
- 10 Berufshauptgruppen
(0 – 9)
- 43 Berufsgruppen
(01 – 96)
- 130 Berufsuntergruppen
(011 – 962)
- 436 Berufsgattungen
(0110 – 9629)
Entwicklung
Die bisherige Berufsklassifikation ISCO-88 wurde mittels
Resolution der 14. Internationalen Konferenz der Arbeitsmarktstatistiker
am 6. November 1987 in Kraft gesetzt. Da sie damit nun schon seit mehr
als 20 Jahren zur Anwendung kommt, wurden die Rufe nach einer Revision
immer lauter. Folgende Gründe waren für eine Aktualisierung ausschlaggebend:
- Die weltweit
anzuwendende Systematik der Wirtschaftstätigkeiten ISIC wurde für die Zensusrunde 2010 revidiert (ISIC Rev.4) und daher beschloss die Statistische Kommission
der Vereinten Nationen in ihrer 34. Sitzung im März 2003, dass auch
die ISCO eine Revision für die nächste Zensusrunde benötige.
- Durch die Gültigkeit
der ISCO-88 von bereits über
20 Jahren büßte sie natürlich an Aktualität ein. Es gab viele
Entwicklungen, die mit der ISCO-88 nicht mehr adäquat abgebildet werden
konnten, wie zum Beispiel die rasante Entwicklung im Bereich der Informations-
und Kommunikationstechnologieberufe.
- Die Erfahrungen, die man durch die weltweite Anwendung der ISCO-88
gewonnen hat, sollten in die „Verbesserung“ einfließen.
Am 6. Dezember 2007 wurde die Resolution über die
ISCO-08 in der Sitzung des ILO-Ausschusses angenommen.
An Behelfen zur ISCO-08 liegen die Struktur der ISCO-08, Korrespondenztabellen
zwischen alter und neuer Berufssystematik und Erläuterungstexte vor.
Gemeinsame deutschsprachige Fassung
Die deutschsprachigen Länder - Deutschland, Schweiz
und Österreich - haben eine gemeinsame deutschsprachige Fassung der Erläuterungen der ISCO-08
(PDF, 3MB), auf Basis der englischsprachigen Erläuterungen Version 1.5a von April
2011, erarbeitet.
Anwendungen im Europäischen statistischen
System
Bei der Entwicklung der ISCO-08 wurde bereits frühzeitig
festgelegt, dass es im Gegensatz zur derzeit geltenden europäischen
Fassung ISCO-88 (COM), keine europäische Fassung der internationalen Berufsklassifikation
geben wird. Das heißt, dass die ISCO-08 ohne Abweichungen anzuwenden
ist, auch wenn es Positionen gibt, die für europäische Bedürfnisse
nicht zu verwenden sind, wie zum Beispiel die Position 1113 „Traditionelle
Dorf- und Stammeshäuptlinge“.
Im Europäischen statistischen System erfolgte die
erste Anwendung der ISCO-08 bei der Verdienststrukturerhebung 2010 und für weitere dreizehn Statistikbereiche (einschließlich der Volkszählung
und Arbeitskräfteerhebung) seit 2011. Die Anwendung der ISCO-08 ist in einer Kommissionsverordnung und einer Kommissionsempfehlung geregelt (siehe Rechtsgrundlagen).
Dass für einen Großteil der Statistiken, die durch die ISCO-Revision
betroffen sind, die Anwendung nicht verpflichtet, sondern nur empfohlen
werden kann, hängt grundsätzlich damit zusammen, dass in (Rats-)Verordnungen,
die die Bevölkerungs- und Sozialstatistik betreffen, die anzuwendenden
Klassifikationen teils überhaupt nicht festgelegt sind.
Die Europäische Kommission hat für die Implementierung
der ISCO-08 eine Verordnung zur Änderung einiger Verordnungen über
bestimmte Bereiche der Statistik bereits in Kraft gesetzt, in denen die Internationale
Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) angewendet wird. In diesen
Verordnungen ist die ISCO-88 (COM) ausdrücklich genannt, daher ist
eine Änderungsverordnung notwendig. Diese Verordnungen betreffen die
Verdienststrukturerhebung, Qualitätsbewertung der Statistik über die
Struktur der Arbeitskosten und Verdienste, die Stichprobenerhebung über
Arbeitskräfte und die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen.
Dabei wird lediglich das Wort „ISCO – 88 (COM)“ durch „ISCO-08“
ersetzt, damit im Falle der Verdienststrukturerhebung 2010 und bei der
Arbeitskräfteerhebung ab 2011 Daten nach ISCO-08 zur Verfügung stehen.
Die Empfehlung
der Kommission über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation
der Berufe (ISCO-08) empfiehlt für 13 weitere statistische Bereiche
einschließlich der Volkszählung 2011 die Anwendung der neuen Berufssystematik,
in denen Daten über Berufe meist anhand der ISCO auf der Grundlage
eines Gentlemen´s Agreement erhoben werden. Laut dieser Empfehlung
sollten die Mitgliedstaaten in Statistiken nach Berufen die ISCO-08
verwenden.
Die Implementierung der ISCO-08 in Österreich richtet
sich nach den europäischen Vorgaben und begann mit der Verdienststrukturerhebung
2010.
© STATISTIK AUSTRIA,
Letzte Änderung am 21.11.2018