Index der Großhandelspreise
Allgemeines
Der Index der Großhandelspreise
ist Teil eines umfassenden Preisindexsystems, das u.a. mit dem Erzeugerpreisindex,
dem Importpreisindex sowie dem Verbraucherpreisindex die Preistrends
auf den verschiedenen Stufen des Wirtschaftsprozesses widerspiegelt. Aufgabe
des Großhandelspreisindex (GHPI) ist es, die Entwicklung der Preise der vom Großhandel abgesetzten
Waren darzustellen. Der Erhebungsbereich umfasst die ÖCPA 2015-Abteilungen 45 und 46, soweit sie sich auf den Großhandel beziehen. Die Preiserhebung zu den 395 im Warenkorb
enthaltenen Waren erfolgt bei 550 Großhandelsunternehmen, die monatlich
dzt. ca.
Gesetzliche Grundlagen
Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ führt die Preiserhebungen für den Großhandelspreisindex auf Grund der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesministerin für Justiz über die Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft BGBl. II Nr. 147/2007, idgF BGBl. II Nr. 222/2015 vom 13. August 2015, durch.
Zur Datenübermittlung an Statistik Austria stehen den ausgewählten Unternehmen, für die lt. § 10 der Verordnung über die Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft (BGBl. II 147/2007) Auskunftspflicht besteht, gegenwärtig folgende elektronische Meldemöglichkeit mittels des Statistik Austria Portals zur Verfügung:
Hier finden Sie weitere Informationen zum Großhandelspreisindex.
Kontakt
Barbara Albl, BSc, MA
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