Importpreiserhebungen
Allgemeines
Als wichtiger Konjunkturindikator
für die heimische Wirtschaft und die europäische Wirtschafts- und
Währungsunion hat der Importpreisindex
die Aufgabe, möglichst kurzfristig (monatlich bzw. quartalsweise) die Preisentwicklung
von importierten physischen Gütern zu messen. Darüber hinaus ermöglicht
ein Einfuhrpreisindex die Bereitstellung von Indikatoren, die eine Abschätzung
der kurzfristigen Preiseinflüsse aus dem Ausland auf das inländische
Preisniveau erlauben. Monatlich erfasst werden alle Güter folgender ÖCPA 2008-Klassen:
Basis der Preismessung sind Preisinformationen repräsentativer Importprodukte, die von relevanten österreichischen Unternehmen eingeführt werden. Die Datengrundlage für die Berechnung des Importpreisindex bilden die mittels Web-Fragebogen monatlich bzw. quartalsweise bei den ausgewählten Unternehmen erhobenen CIF-Preise (ohne MWSt).
Gesetzliche Grundlagen
EU Rechtsgrundlagen:
Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates vom 19. Mai 1998 über Konjunkturstatistiken
sowie die Verordnung (EG) Nr. 1158/2005 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken
Nationale Rechtsgrundlagen:
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des
Bundesministeriums für Finanzen BGBI. II Nr.464/2006 idgF
Zur Datenübermittlung an Statistik Austria stehen den ausgewählten Unternehmen, für die lt. § 10 der Verordnung über die Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft (BGBl. II 147/2007) Auskunftspflicht besteht, gegenwärtig folgende elektronische Meldemöglichkeit zur Verfügung:
Web-Fragebogen zum Importpreisindex:
Hier finden Sie weitere Informationen zum Importpreisindex
Kontakt
Mag. Stefan
Forsich
Tel.:
Fax: