Erhebung Arbeitskräfteüberlassung gemäß § 13 Abs. 4 Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
Die Bundesanstalt Statistik Österreich wurde vom Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend mit der Erhebung gemäß Arbeitskräfteüberlassungsgesetz § 13 Abs. 4 (BGBl. Nr. 196/1988 idF. BGBl. I Nr. 98/2012) beauftragt.
Es besteht gemäß § 13 Abs. 4
AÜG Mitteilungspflicht
für alle Unternehmen mit der Gewerbeberechtigung „Arbeitskräfteüberlassung“.
Die Unternehmen müssen Angaben zu sämtlichen Überlassungsepisoden
im Zeitraum von
Definition Überlassungsepisode
Die Überlassungsepisode einer Person ist ein in sich abgeschlossener Überlassungsvorgang an ein Unternehmen. Fehlzeiten (Krankheit, Urlaub, Zeitausgleich, etc.) oder vertragliche Änderungen (Wechsel des Kollektivvertrags, Änderungen im Stundenausmaß etc.) führen zu keinem Ende der Überlassungsepisode.
Meldeart
Um die Abgabe der statistischen Meldungen so einfach wie möglich zu gestalten, steht die Möglichkeit einer elektronischen Meldung, der Webfragebogen eQuest, auf der Internetseite https://portal.statistik.at zur Verfügung. Im eQuest können die Meldungen sowohl manuell eingetragen werden als auch durch den Upload einer vorgegebenen CSV-Datei in den Fragebogen hochgeladen werden.
Die Zugangsdaten werden den mitteilungspflichtigen Unternehmen
bis zum
Für Unternehmen besteht nach entsprechender Registrierung auch die Möglichkeit, die Meldung über das Unternehmensserviceportal (USP) abzugeben.
Downloads
Wir bitten Sie, die folgenden Dokumente für die Erstellung der Meldung heranzuziehen.
- Detailliertes Informationsblatt (PDF, 508KB)
- Satzaufbau für CSV-Upload im eQuest (XLSX, 33KB)
- Musterfile für den CSV-Upload (CSV, 1KB)
Hinweis:
Hier finden Sie die Beschreibung betreffend der Befragung zur Beschäftigung von aus dem EWR überlassenen Arbeitskräften gemäß § 13 Abs. 8 AÜG.
Kontakt:
Fragen zur Erhebung richten Sie bitte an:
Arbeitskräfteüberlassung (MO-FR 9 bis 14 Uhr)
Tel.:
FAX:
arbeitskraefteueberlassung@statistik.gv.at