Arbeitskostenerhebung 2020
In Unternehmen, die Arbeitskräfte beschäftigen, entstehen Arbeitskosten (Löhne und Gehälter, Sozialaufwendungen, Aus- und Weiterbildungskosten etc.). Im wirtschaftlichen Wettbewerb sind die Lohn- und Lohnnebenkosten einer von mehreren wichtigen Standortfaktoren (wie Arbeitsproduktivität, Qualifikation der Arbeitskräfte, Unternehmenssteuern).
STATISTIK AUSTRIA erhebt alle vier Jahre Höhe und Struktur der Arbeitskosten nach einheitlichen und international vergleichbaren Standards. Die aktuelle Erhebung bezieht sich auf das Berichtsjahr 2020.
Für die Unternehmen und sonstige Erhebungseinheiten besteht Auskunftspflicht gemäß § 8 der Arbeitskostenstatistik-Verordnung. Der Einsendetermin lt. Verordnung ist der 25. Mai 2021.
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