Informationen zur Todesursachenstatistik
Elektronische Anzeige des Todes
Das Personenstandsgesetz
2013 idgF sieht in den § 9 Abs. 1 bzw. § 28 Abs. 1 mit
Betriebsaufnahme des Zentralen Personenstandsregisters am
Für eine elektronische Anzeige der Sterbefälle ist lediglich ein Internetanschluss erforderlich. Auf der Website help.gv.at des Bundesministeriums für Inneres steht eine Eingabemaske für die Anzeige eines Todesfalls zur Verfügung. Um Missbrauch auszuschließen, ist für das Öffnen des elektronischen Formulars eine Anmeldung mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte notwendig, wie sie z.B. auch bei Finanz-Online und anderen elektronischen Behördenkontakten verwendet wird. Weitere Informationen zur Bürgerkarte und Handy-Signatur finden Sie auf www.buergerkarte.at.
Das Ausfüllen der Anzeige des Todes
Alle Angaben zur Todesursache einer Person sind in Österreich amtlich bestellten Totenbeschauärztinnen und -ärzten, Pathologinnen und Pathologen oder Gerichtsmedizinerinnen und -medizinern vorbehalten.
Die Aussagekraft der Todesursachenstatistik hängt von der Qualität der Angaben durch die Ärztinnen und Ärzte ab. Deshalb ist das korrekte und vollständige Ausfüllen des Formblattes von entscheidender Bedeutung.
Die Information über die Todesursache gibt Ihre detailgenaue medizinische Meinung wieder!
Der Bereich zur Angabe der Todesursachen hat mehrere Abschnitte:
- Im Abschnitt 1 wird die Kausalkette der Todesursachen angegeben. Die zugrunde liegende Todesursache (= das Grundleiden) steht in der untersten ausgefüllten Zeile. Falls der Krankheitsverlauf nur durch ein einziges Geschehen bestimmt ist, reicht der Eintrag des Grundleidens in Zeile a) aus.
- Abschnitt 2 ist zur Angabe aller den Todesprozess erschwerenden bzw. beschleunigenden Krankheitszustände gedacht, die nicht in Abschnitt 1 erwähnt wurden.
- In Abschnitt 3 sollen Informationen über gewaltsame Todesfälle angegeben werden.
- Abschnitt 4 fragt nach der Obduktion.
- Abschnitt 5 geht auf die Müttersterblichkeit ein.
Ein Merkblatt (PDF, 417KB) gibt in übersichtlicher Form Informationen zum Ausfüllen der Anzeige des Todes.
Aktuelle Daten aus der Todesursachenstatistik
Aktuelle Auswertungen zur Todesursachenstatistik finden Sie unter der Rubrik Statistiken > Gesundheit >Todesursachen. Für aktuelle Informationen können Sie sich auch für unseren Newsletter zum Thema Gesundheit eintragen.
Information zum Gestorbenenabgleich
Studien mit sterbefallbezogenen Analysen sind unverzichtbar für die medizinische Erforschung von Krankheitsursachen und -verhütung. Medizinische Universitäten bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, und die mit ihnen kooperierenden Lehrspitäler, aber auch außeruniversitäre wissenschaftliche Einrichtungen, benötigen zur Durchführung dieser Studien die Information über den Tod von Personen (Todeszeitpunkt und -ursache).
Da eine Befragung von Angehörigen über Todesursachen unmittelbar nach Todesfällen nicht zumutbar ist, sieht das Forschungsorganisationsgesetzes die Möglichkeit der Weitergabe von Sterbedaten (Sterbedatum und Todesursache) durch die Bundesanstalt Statistik Österreich für ausschließlich medizinwissenschaftliche Zwecke vor. Bei Weitergabe und Verwendung der Informationen ist jedenfalls die zuständige Ethikkommission einzubinden. Die Empfänger (wissenschaftliche Einrichtungen und deren Angehörige) unterliegen hinsichtlich der Sterbedaten einer Geheimhaltungspflicht und haben den Zugang zu diesen Daten ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke sicherzustellen.
Kontakt
Alle Anfragen zur Todesursachenstatistik richten Sie bitte an: Barbara.Leitner@statistik.gv.at