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Wirtschaftsrat

Der Wirtschaftsrat (§§ 48 bis 52 Bundesstatistikgesetz 2000 idgF) der Bundesanstalt Statistik Österreich besteht aus 12 Mitgliedern, die auf die Funktionsdauer von fünf Jahren bestellt sind. 3 Mitglieder werden vom Bundeskanzler bestellt, je ein Mitglied wird entsandt vom Bundesminister für Finanzen, von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, von der Bundeministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, vom Bundesminister für Inneres und vom Bundesminister für Arbeit. Vier Mitglieder werden vom Betriebsrat der Bundesanstalt entsandt. Die Wirtschaftsratsmitglieder können nicht zugleich der Leitung der Bundesanstalt angehören oder leitende Angestellte der Bundesanstalt sein.

Der Wirtschaftsrat gibt sich eine Geschäftsordnung, die vom Bundeskanzler zu genehmigen ist. Der Wirtschaftsrat hat mindestens vierteljährlich eine Sitzung abzuhalten. Der Wirtschaftsrat hat die Leitung der Bundesanstalt in ihrer wirtschaftlichen Gestion zu überwachen.

Mitglieder des Wirtschaftsrates

vom Bundeskanzler bestellt lt. § 48 Absatz 2 Ziffer 1 BStatG 2000

entsandt von Institutionen lt. § 48 Absatz 2 Ziffer 2 und 3 BStatG 2000

STATbox-Datenübertragung: https://statbox.statistik.at/

Diese Seite wurde zuletzt am 08.08.2023 aktualisiert.
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