Der Statistikrat (§§ 44 bis 47 Bundesstatistikgesetz 2000 idgF) der Bundesanstalt Statistik Österreich besteht aus 16 Mitgliedern, die auf die Funktionsdauer von fünf Jahren vom Bundeskanzler (4 Mitglieder) bestellt bzw. von 12 Institutionen (je ein Mitglied) entsandt werden. Die Statistikratsmitglieder können nicht zugleich der Leitung der Bundesanstalt angehören oder Bedienstete der Bundesanstalt oder Mitglied des Wirtschaftsrates sein. Der Statistikrat gibt sich eine Geschäftsordnung, die vom Bundeskanzler zu genehmigen ist. Der Statistikrat hat nach Bedarf, jedoch mindestens vierteljährlich, eine Sitzung abzuhalten.
Der Statistikrat hat folgende Aufgaben:
- Erstattung eines jährlichen Berichtes zur Einhaltung der Grundsätze gemäß § 24 Bundesstatistikgesetz durch die Bundesanstalt an den Bundeskanzler, an die Bundesminister, den Wirtschaftsrat sowie an die Leitung der Bundesanstalt
- Erstattung von Stellungnahmen und Empfehlungen zu den Arbeitsprogrammen und Budgets, wobei seinen Empfehlungen zu den Arbeitsprogrammen eine Schätzung der voraussichtlich damit verbundenen Mehr- oder Minderkosten anzuschließen ist
- Abgabe von Empfehlungen (zur Gestaltung von Verwaltungsdaten zur Nutzung für statistische Zwecke, zur Koordinierung der Bundesministerien und der Organe der Bundesstatistik in Angelegenheiten der Statistik des Bundes und der Europäischen Union) sowie Abgabe von Stellungnahmen (zu Entwürfen von Rechtsgrundlagen auf nationaler und EU-Ebene, die die Statistik betreffen) an den Bundeskanzler, den zuständigen Bundesminister bzw. zuständige Bundesministerin, den Wirtschaftsrat sowie an die Leitung der Bundesanstalt, wobei seinen Empfehlungen zu den Statistiken eine Schätzung der voraussichtlich damit verbundenen Mehr- oder Minderkosten anzuschließen ist.
- Erstattung eines jährlichen Tätigkeitsberichtes an den Bundeskanzler, der von der Bundesregierung dem Nationalrat vorzulegen ist.
Mitglieder des Statistikrates:
vom Bundeskanzler bestellt lt. § 44 Absatz 2 Ziffer 1 BStatG 2000
- Prof. Gabriel FELBERMAYR, Ph.D. Vorsitzender (Direktor des Österreichischen Institutes für Wirtschaftsforschung - WIFO)
- Dr.in Ranja REDA KOUBA Stellvertretende Vorsitzende (Google Austria)
- Univ.-Prof.in i.R. Mag.a Dr.in Gudrun BIFFL (Donau-Universität Krems)
- Generalsekretär Mag. Martin NETZER (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung)
entsandt von Institutionen lt. § 44 Absatz 2 Ziffer 2 und 3 BStatG 2000
- ORGR Mag. Manfred DREISZKER (Amt der Burgenländischen Landesregierung, delegiert von der Landeshauptleutekonferenz)
- Günter FANKHAUSER (Österreichischer Gemeindebund)
- Ministerialrätin Mag.a Regina HARTWEG-WEISS, MES (Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft)
- Dipl.-Ing.in Dagmar HENN (Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs)
- Kommissär MMag. Christian KÖTTL (Bundesministerium für Finanzen)
- Dr.in Ulrike OSCHISCHNIG (Wirtschaftskammer Österreich)
- Mag. Marc POINTECKER, MA (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)
- Barbara RAUSCHER, MA (Österreichischer Städtebund)
- Mag. Reinhold RUSSINGER (Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte)
- Mag. Jakob SCHMIDT, LL.M. LL.M. (Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft )
- Ministerialrätin Dipl.-Ing.in Michaela SCHWAIGER (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft)
- Mag. Dr. Johannes TURNER (Oesterreichische Nationalbank)
Im Nationalrat behandelte Berichte des Statistikrates an den Bundeskanzler gem § 47 Abs. 3 Bundesstatistikgesetz 2000:
Stellungnahme des Statistikrates der Bundesanstalt Statistik Austria zur An-wendung der Verordnung „Data Governance Act“ der EU in Österreich
Sonstige öffentliche Berichte:
Für den Inhalt verantwortlich: Der Statistikrat der Bundesanstalt Statistik Österreich.
STATbox-Datenübertragung: https://statbox.statistik.at/