Das österreichische nationale statistisches System ist stark zentralisiert. Statistik Austria als Nationales Statistisches Institut (NSI) ist für die überwiegende Mehrheit der in Österreich erstellten Europa- und Bundesstatistiken verantwortlich.
Nach dem Bundesstatistikgesetz können aufgrund von Bundesgesetzen und EU-Rechtsakten weitere Bundesbehörden als Organe des Statistischen Bundeswesens beteiligt werden.
Rolle der Statistischen Dienste der Bundesländer:
Bundesländer und Gemeinden unterhalten kleine statistische Dienste. Sie nutzen die Bundesstatistik für ihre Zwecke, können aber auch eigene Regionalstatistiken erstellen. Die Zusammenarbeit und Koordination basiert auf einer Vereinbarung (aus dem Jahr 1985) nach § 15a B-VG - der österreichischen Bundesverfassung.
In dieser Vereinbarung ist auch festgelegt, dass mindestens einmal jährlich Koordinierungssitzungen zur Behandlung „laufender technischer, finanzieller und organisatorischer Angelegenheiten nach dieser Vereinbarung“ abzuhalten sind (Art. 6 Abs. 1).
In den letzten Jahren umfassten die behandelten Ziele und Themen die Relevanz, Aktualität und Kostenwirksamkeit von Statistiken, die Duplizierung von Erhebungsaktivitäten und die Datenübermittlung an die Bundesländer.
Die Länder entsenden ihre Vertreter:innen in die Fachausschüsse und ernennen ein Mitglied des Statistikrates.
Statistik Austria als nationales Statistisches Institut ist der hauptsächliche Produzent europäischer Statistiken. Daneben gibt es noch eine Reihe andere nationaler Institutionen ("Other National Authorities", ONAs), die auch Statistiken im Rahmen des Europäischen Statistischen Systems (ESS) produzieren.
Folgende Institutionen sind betroffen:
Statistik Austria ist in der Lage, diesen Institutionen Fachwissen und praktisches Know-how in Bezug auf Standards, Richtlinien, Qualitätsmanagement und Methodik anzubieten. Die Fachexpert:innen von Statistik Austria stehen in regelmäßigem Kontakt mit ONAs, die europäische Statistiken erstellen.