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Allgemeine Informationen zu Fachbeiräten

Die Fachbeiräte wurden gemäß § 63 Bundesstatistikgesetz 2000, idgF entsprechend den Fachgebieten der Bundesstatistik vom fachlichen Leiter der Bundesanstalt errichtet und haben die Aufgabe, Bundesministerien, Organe der Bundesstatistik sowie die Bundesanstalt in fachlichen Fragen der Bundesstatistik zu beraten.

Die Fachbeiräte bestehen aus:

Sitzungstermine

TerminFachbeirat / Arbeitsgruppe
März
03.03.2026Wissenschafts- und Technologiestatistik
12.03.2026Unternehmens- und Außenhandelsstatistik
17.03.2026Bevölkerungsstatistik
April
08.04.2026Gesundheitsstatistik

 

Diese Seite wurde zuletzt am 18.12.2025 aktualisiert.