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Allgemeine Informationen zu Fachbeiräten

Die Fachbeiräte wurden gemäß § 63 Bundesstatistikgesetz 2000, idgF entsprechend den Fachgebieten der Bundesstatistik vom fachlichen Leiter der Bundesanstalt errichtet und haben die Aufgabe, Bundesministerien, Organe der Bundesstatistik sowie die Bundesanstalt in fachlichen Fragen der Bundesstatistik zu beraten.

Die Fachbeiräte bestehen aus:

Sitzungstermine

TerminFachbeirat / Arbeitsgruppe
Jänner 
28.01.2025Wissenschafts- und Technologiestatistik
März 
25.03.2025Bevölkerungsstatistik
April 
08.04.2025Gesundheitsstatistik
Mai 
27.05.2025Unternehmens- und Außenhandelsstatistik

 

Diese Seite wurde zuletzt am 09.01.2025 aktualisiert.