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Verdienststrukturerhebung

Die Verdienststrukturerhebung wird im Abstand von vier Jahren von Statistik Austria nach einheitlichen und international vergleichbaren Standards durchgeführt. 

Die Ergebnisse für Österreich finden Sie auf unserer Website unter Verdienststruktur.

Die nächste Erhebung zum Berichtsjahr 2026 findet im Jahr 2027 statt.

Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind durch europäisches Recht zur Durchführung der Verdienststrukturerhebung verpflichtet. Statistik Austria wird durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft über die Verdienststrukturstatistik mit der Durchführung der Erhebung beauftragt.

Maßgebliche nationale Rechtsgrundlagen für die Verdienststrukturerhebung:

Maßgebliche EU-Rechtsgrundlagen für die Verdienststrukturerhebung:

Die Datenschutzinformation klärt Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Verdienststrukturerhebung auf. Die Ergebnisse werden von Statistik Austria unter Einhaltung der gesetzlichen Geheimhaltungsbestimmungen veröffentlicht.

Bitte beachten Sie die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht gemäß den Bestimmungen des § 9 Bundesstatistikgesetz 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, idgF und des § 10 Verdienststrukturstatistik-Verordnung 2007, BGBl. II Nr. 66/2007, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 99/2011.

Statistik Austria ist auf die Mitwirkung jedes einzelnen Unternehmens angewiesen, um Ergebnisse in der geforderten statistischen Qualität und Aussagekraft erzielen zu können. Wir ersuchen Sie, Ihre Meldung rechtzeitig, vollständig und dem besten Wissen entsprechend zu erstatten. Wer der Auskunfts- und Mitwirkungspflicht durch Verweigerung der Mitwirkung oder Auskunft nicht nachkommt oder wissentlich unvollständige oder nicht dem besten Wissen entsprechende Angaben macht, begeht eine Verwaltungsübertretung und unterliegt den Strafbestimmungen gemäß § 66 Bundesstatistikgesetz 2000.

Uns ist natürlich bewusst, dass die Erhebung für Sie eine Belastung darstellt. Wir sind jedoch bemüht, den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten. Im Sinne des Bundesstatistikgesetzes 2000 wurden deshalb so weit als möglich Verwaltungsdaten für die Erhebung herangezogen. Dadurch ist es gelungen, mehr als die Hälfte der Merkmale durch Administrativdaten abzudecken. Der Fragebogen enthält daher nur jene Merkmale, die nicht aus dem Unternehmensregister der Statistik Austria oder Ihren Meldungen an das Finanzamt bzw. die Sozialversicherung entnommen werden können.

Ausführliche Erklärungen und Hilfestellungen zu Ihrer Meldung finden Sie in den Erläuterungen für die Verdienststrukturerhebung 2022. 

Derzeit nicht verfügbar.

Allgemeine Fragen zur Erhebung Tel.: +43 1 711 28-7818
Fax: +43 1 711 28-7445 veste@statistik.gv.at
Diese Seite wurde zuletzt am 14.06.2024 aktualisiert.