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Verdienststrukturerhebung

Die Verdienststrukturerhebung wird im Abstand von vier Jahren von Statistik Austria durchgeführt. Die aktuelle Befragung bezieht sich auf den Oktober 2022 und erhebt Daten zu Löhnen und Gehältern sowie zur Arbeitszeit von unselbständig Beschäftigten. Diese Informationen ermöglichen detaillierte Analysen über die Struktur und Verteilung der Verdienste nach Branchen, Berufen, Alter, Geschlecht sowie weiteren Merkmalen.

Die Erhebung wird in der gesamten Europäischen Union nach harmonisierten Standards durchgeführt und liefert zuverlässige und aussagekräftige Vergleiche der Verdienste zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten. Die bisherigen Ergebnisse für Österreich finden Sie auf unserer Website unter Verdienststruktur.

Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind durch europäisches Recht zur Durchführung der Verdienststrukturerhebung verpflichtet. Statistik Austria wird durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft über die Verdienststrukturstatistik mit der Durchführung der Erhebung beauftragt.

Maßgebliche nationale Rechtsgrundlagen für die Verdienststrukturerhebung:

Maßgebliche EU-Rechtsgrundlagen für die Verdienststrukturerhebung:

Die Datenschutzinformation klärt Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Verdienststrukturerhebung auf. Die Ergebnisse werden von Statistik Austria unter Einhaltung der gesetzlichen Geheimhaltungsbestimmungen veröffentlicht.

Bitte beachten Sie die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht gemäß den Bestimmungen des § 9 Bundesstatistikgesetz 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, idgF und des § 10 Verdienststrukturstatistik-Verordnung 2007, BGBl. II Nr. 66/2007, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 99/2011.

Die Auskunftspflicht bezieht sich auf alle Unternehmen, Arbeitsgemeinschaften sowie Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts mit mindestens zehn unselbständig Beschäftigten, die zum Stichtag 31. Oktober 2022 schwerpunktmäßig eine Tätigkeit in den Abschnitten B-N und P-S der Systematik der Wirtschaftstätigkeiten​​ verrichtet haben (ÖNACE 2008).

Statistik Austria ist auf die Mitwirkung jedes einzelnen Unternehmens angewiesen, um Ergebnisse in der geforderten statistischen Qualität und Aussagekraft erzielen zu können. Wir ersuchen Sie, Ihre Meldung rechtzeitig, vollständig und dem besten Wissen entsprechend zu erstatten. Wer der Auskunfts- und Mitwirkungspflicht durch Verweigerung der Mitwirkung oder Auskunft nicht nachkommt oder wissentlich unvollständige oder nicht dem besten Wissen entsprechende Angaben macht, begeht eine Verwaltungsübertretung und unterliegt den Strafbestimmungen gemäß § 66 Bundesstatistikgesetz 2000.

Uns ist natürlich bewusst, dass die Erhebung für Sie eine Belastung darstellt. Wir sind jedoch bemüht, den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten. Im Sinne des Bundesstatistikgesetzes 2000 wurden deshalb so weit als möglich Verwaltungsdaten für die Erhebung herangezogen. Dadurch ist es gelungen, mehr als die Hälfte der Merkmale durch Administrativdaten abzudecken. Der Fragebogen enthält daher nur jene Merkmale, die nicht aus dem Unternehmensregister der Statistik Austria oder Ihren Meldungen an das Finanzamt bzw. die Sozialversicherung entnommen werden können.

Gesetzlicher Einsendetermin ist der 15. Mai 2023 (§ 10 Verdienststrukturstatistik-Verordnung 2007, BGBl. II Nr. 66/2007, idgF).

Die Meldeaufforderungen für das Berichtsjahr 2022 (Referenzmonat Oktober 2022) werden im April 2023 versendet.

Falls der Einsendetermin aufgrund innerbetrieblicher Vorkommnisse nicht eingehalten werden kann, nehmen Sie bitte rechtzeitig bezüglich einer Fristerstreckung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mit Statistik Austria Kontakt auf.

Achtung: Nach Ablauf der Einsendefrist wird bei fehlender Meldung nach einem ersten Erinnerungsschreiben (bzw. Fristerstreckung) nochmals mittels RSb-Brief (Rückscheinbrief) nachweislich an die Auskunftspflicht erinnert. Wird dieser Aufforderung weiterhin nicht Folge geleistet, ist Statistik Austria verpflichtet, diese Verletzung der Auskunftspflicht der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde (Magistrat oder Bezirksverwaltungsbehörde) zur Kenntnis zu bringen.

Ausführliche Erklärungen und Hilfestellungen zu Ihrer Meldung finden Sie in den Erläuterungen für die Verdienststrukturerhebung 2022. Diese Informationen sowie nähere Details sind außerdem direkt im Webfragebogen (eQuest) abrufbar.

Zudem steht Ihnen eine Merkmalsliste, ein Musterfragebogen, ein Wegweiser zu Ihrer elektronischen Meldung mittels eQuest-Web sowie ein Infoblatt zur Import-/Exportfunktion (CSV) im Webfragebogen zur Verfügung. Die Information zu "Passwort vergessen" klärt Sie über die Voraussetzung zur Nutzung dieser Funktion auf.

Zur Datenübermittlung an Statistik Austria steht Ihnen unser Webfragebogen eQuest-Web zur Verfügung.

Ein Wegweiser (.pdf) hilft Ihnen beim Einstieg in den Webfragebogen. Damit Sie auch die Funktionalität „Passwort vergessen“ nutzen können, sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse mithilfe der Applikation „E-Mail Verifikation“ hinterlegen. Hier finden Sie nähere Erläuterungen (.pdf) zu "Passwort vergessen".

Bestellung Beschreibung
Zugangsdaten Wählen Sie bitte dieses Formular aus, wenn Sie die Zugangsdaten für Ihr Unternehmen benötigen!

Im eQuest gibt es neben der manuellen Eingabe in den Fragebogen auch die Möglichkeit eines CSV Up- und Download. Auf den Seiten „Beschäftigtenliste“ und „Beschäftigte“ ist die Funktion zum Export und Import von Daten mittels CSV-File im Webfragebogen integriert. Tabelle einfach exportieren, ausfüllen und wieder importieren. Der Fileaufbau der Importdatei ist fix vorgegeben und muss genau eingehalten werden. Das Infoblatt CSV (.pdf) erläutert die Funktion Schritt für Schritt. 

Sie können Ihre Meldung nach entsprechender Registrierung auch über das Unternehmensserviceportal (USP) des Bundes abgeben. Der Fragebogen ist unter "Mein USP - Services - Alle Services - eQuest Web" verfügbar.

Falls Ihr Unternehmen keine technischen Möglichkeiten zur elektronischen Meldung hat, stellen wir Ihnen gerne einen Papierfragebogen zur Verfügung. In diesem Fall bitten wir Sie um eine Mitteilung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens. Nach Angabe Ihres Firmennamens und der Unternehmenskennzahl erhalten Sie den schriftlichen Fragebogen per Post.

Hotline - Allgemeine Fragen zur Erhebung Fristverlängerungen, Meldepflicht, fachliche Fragen
Tel.: +43 1 711 28-8383
Fax: +43 1 711 28-7445 veste@statistik.gv.at Mo-Do 08:00-16:00 Uhr, Fr 8:00-14:00 Uhr

Bitte geben Sie den Firmennamen und die Kennzahl Ihres Unternehmens an
Technische Fragen Einstieg Webfragebogen eQuest, Bestellung Zugangsdaten eQuest (Passwort)
Tel.: +43 1 711 28-8966
Mo-Fr 09:00-15:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 11.04.2023 aktualisiert.
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