Verdienststrukturerhebung

Im Rahmen der Verdienststrukturerhebung erfasst Statistik Austria alle vier Jahre Daten zu Löhnen und Gehältern sowie zur Arbeitszeit von unselbständig Beschäftigten. Diese Informationen ermöglichen detaillierte Analysen über die Struktur und Verteilung der Verdienste nach Branchen, Berufen, Alter, Geschlecht sowie weiteren Merkmalen.  

Die Erhebung wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach harmonisierten Standards durchgeführt und liefert zuverlässige und aussagekräftige Vergleiche der Verdienste zwischen den EU-Ländern. Die Ergebnisse für Österreich für das Berichtsjahr 2018 finden Sie auf unserer Website unter Verdienststruktur.

Die Erhebung für das Berichtsjahr 2022 startet im April 2023. 

Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind durch europäisches Recht zur Durchführung der Verdienststrukturerhebung verpflichtet. Statistik Austria wird durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Verdienststrukturstatistik mit der Durchführung der Erhebung beauftragt.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen:

Bundesstatistikgesetz 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, idgF

Verdienststrukturstatistik-Verordnung 2007, BGBl. II Nr. 66/2007, idgF

Verordnung (EG) Nr. 530/1999 zur Statistik über die Struktur der Verdienste und der Arbeitskosten

Verordnung (EG) Nr. 1916/2000 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999, idgF

Verordnung (EG) Nr. 698/2006 hinsichtlich der Qualitätsbewertung der Statistik über die Struktur der Arbeitskosten und der Verdienste, idgF

Derzeit nicht verfügbar.

Allgemeine Fragen zur Erhebung Erhebungsteam
veste@statistik.gv.at
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