Bitte beachten Sie die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht gemäß den Bestimmungen des § 9 Bundesstatistikgesetz 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, idgF und des § 10 Verdienststrukturstatistik-Verordnung 2007, BGBl. II Nr. 66/2007, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 99/2011.
Statistik Austria ist auf die Mitwirkung jedes einzelnen Unternehmens angewiesen, um Ergebnisse in der geforderten statistischen Qualität und Aussagekraft erzielen zu können. Wir ersuchen Sie, Ihre Meldung rechtzeitig, vollständig und dem besten Wissen entsprechend zu erstatten. Wer der Auskunfts- und Mitwirkungspflicht durch Verweigerung der Mitwirkung oder Auskunft nicht nachkommt oder wissentlich unvollständige oder nicht dem besten Wissen entsprechende Angaben macht, begeht eine Verwaltungsübertretung und unterliegt den Strafbestimmungen gemäß § 66 Bundesstatistikgesetz 2000.
Uns ist natürlich bewusst, dass die Erhebung für Sie eine Belastung darstellt. Wir sind jedoch bemüht, den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten. Im Sinne des Bundesstatistikgesetzes 2000 wurden deshalb so weit als möglich Verwaltungsdaten für die Erhebung herangezogen. Dadurch ist es gelungen, mehr als die Hälfte der Merkmale durch Administrativdaten abzudecken. Der Fragebogen enthält daher nur jene Merkmale, die nicht aus dem Unternehmensregister der Statistik Austria oder Ihren Meldungen an das Finanzamt bzw. die Sozialversicherung entnommen werden können.