Die Erhebung der Verbraucherpreise erfolgt monatlich und stellt die Basis für die Berechnung der Inflationsrate dar und wird in Form von persönlichen Erhebungen oder mittels elektronischer Datenübermittlung (Scannerdaten und Webscraping) durchgeführt.
Die persönliche Erhebung wird dezentral mittels elektronischen Erhebungsformularen auf Tablets in 19 Indexstädten durch Gemeindebedienstete bei den örtlichen Einheiten oder zentral durch Statistik Austria durchgeführt. Maßgeblich für die zentrale Erhebung sind österreichweit (bspw. Zigaretten) oder bundeslandweit (bspw. Versicherungen) festgesetzte Preise sowie die Komplexität der Erhebung (bspw. technische Geräte).
Die Erhebung mittels Scannerdaten wird nur im Einzelhandel (bspw. Lebensmittel) durchgeführt, die Erhebung mittels Websraping soll den Onlinehandel in den relevanten Branchen (bspw. Bekleidung) abbilden.