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Preiserhebungen für Investitionsgüter

Der Preisindex für Ausrüstungsinvestitionen bildet die kurz-, mittel- und langfristigen Preistrends ab, die in Österreich bei der Anschaffung von Ausrüstungsgütern für den Einsatz im Produktionsprozess gelten. Ausrüstungsinvestitionen sind z.B. PKW für ein Taxiunternehmen, Drehbänke für eine Motorenfabrik, Güter-/Personenwaggons für die ÖBB, etc. Die Grundlage dieser Indizes bildet der Nettoinvestorpreis. Das ist jener Wert, den ein Unternehmer für ein Investitionsvorhaben (Kauf einer Maschine, Anlage, etc.) nach Abzug der branchenüblichen Konditionen, zuzüglich eventueller Kosten für die Überstellung an den Einsatzort, Installationskosten, etc., aufzuwenden hat, also der „tatsächliche Kaufpreis" (Anschaffungspreis ohne Mehrwertsteuer).

Für die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ist der Ausrüstungsinvestitionsgüterpreisindex seit Beginn der achtziger Jahre ein unverzichtbares Hilfsmittel zur Deflationierung der Bruttoanlageinvestitionen.

BGBl. II Nr. 147/2007 idF: BGBl. II Nr. 263/2012 Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft. Angeordnet im Sinne des § 4 Abs. 1 Bundesstatistikgesetz 2000 „Angeordnete Statistiken und Erhebungen“

Entscheidung der Kommission vom 30. November 1998 zur Klarstellung von Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates zum ESVG 1995/2010 auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft im Hinblick auf die Grundsätze zur Preis- und Volumenmessung idF. der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 vom 26.06.2013. (EG) 2002/990 ABl. 2002 L347/42 CELEX 32002D0990 Entscheidung der Kommission vom 17.Dezember 2002 (2002/990/EG) zur weiteren Klarstellung von Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates im Hinblick auf die Grundsätze zur Preis und Volumenmessung in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.

Diese Seite wurde zuletzt am 10.07.2023 aktualisiert.