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Offene-Stellen-Erhebung

Die Offene-Stellen-Erhebung liefert ein umfassendes Bild über das Angebot an offenen Stellen in Österreich. Detaillierte Angaben über Umfang, Entwicklung und Zusammensetzung der offenen Stellen tragen dazu bei, Engpässe oder Überschüsse auf dem Arbeitsmarkt und deren Ursachen zu erkennen. Nicht zuletzt ist die Anzahl der offenen Stellen ein wichtiger Konjunkturindikator für die nationale und europäische Politik. Statistik Austria führt die Befragung über offene Stellen seit 2009 durch. Die Stichprobe umfasst rund 6 000 Unternehmen pro Quartal. Größere Unternehmen verbleiben kontinuierlich in der Stichprobe, kleinere Unternehmen werden viermal in Folge befragt. Als Auswahlrahmen dient das Unternehmensregister für statistische Zwecke von Statistik Austria.

Im Jahr 2008 wurde die Verordnung 453/2008 der Europäischen Kommission über die Durchführung einer Erhebung über offene Stellen in allen Ländern der Europäischen Union erlassen. In Ergänzung zu den Statistiken über das Arbeitskräfteangebot wird damit zusätzlich die Nachfrage nach Arbeitskräften EU-weit erhoben und laufend quartalsweise analysiert. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind damit durch EU-Recht zur Durchführung der Offene-Stellen-Erhebung verpflichtet.

Neben dieser Verordnung, die nur die Erhebung der Anzahl an offenen Stellen erfordert, besteht seitens des Bundesministeriums für Arbeit auch der Bedarf an Zahlen über den Mangel an Facharbeitskräften sowie über die Struktur der offenen Stellen.

Die Meldungen werden streng vertraulich behandelt und nur für statistische Zwecke verwendet. Ebenso werden die Ergebnisse in einer Weise publiziert, sodass ein Rückschluss aus den Daten auf einzelne Unternehmen nicht möglich ist. Weitere Informationen zum Datenschutz bei der Offene-Stellen-Erhebung finden Sie hier: 

Die Grundgesamtheit der Erhebung stellen alle Unternehmen der ÖNACE 2008-Abschnitte B bis S mit mindestens einer unselbständig beschäftigten Person dar. Die Stichprobe umfasst rund 6 000 Unternehmen pro Quartal. Eine Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig. Folgende Merkmale werden erhoben:

  • Beruf
  • Mindestschulbildung
  • Lehrstelle
  • Ausmaß der Arbeitszeit
  • Saisonarbeitsstelle
  • Dauer der Suche
  • Voraussichtliches monatliches Bruttogehalt
  • Meldung beim AMS

Die Stichprobenunternehmen werden im Abstand von drei Monaten (vierteljährlich) kontaktiert. Kleine und mittlere Unternehmen werden zufällig ausgewählt und insgesamt viermal in Folge befragt. Größere Unternehmen verbleiben wegen ihrer Bedeutung für den Arbeitsmarkt kontinuierlich in der Stichprobe. Die Stichprobenunternehmen werden zufällig auf die 13 Berichtswochen eines Quartals ver­teilt, im Rahmen derer die Befragung abgeschlossen werden soll. Unternehmen mit gleicher Ansprechperson werden in die gleiche Berichtswoche gelegt, um die Belastung der Respondent:innen möglichst gering zu halten.

Erläuterungen zu den Merkmalen im Fragebogen finden Sie hier:

 

Unter einer offenen Stelle ist zu verstehen:

Eine neu geschaffene, nicht besetzte oder eine demnächst frei werdende bezahlte Stelle,

  • zu deren Besetzung Sie aktive Schritte unternehmen, um geeignete Bewerber:innen außerhalb Ihres Unternehmens zu finden, und
  • die Sie sofort oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu besetzen beabsichtigen.

Zu den offenen Stellen zählen auch Stellen für Freie Dienstnehmer:innen.

 

Keine offenen Stellen sind:

  • Stellen für Personen, die nicht auf der Lohnliste geführt werden, wie neue Selbständige, Werksvertragsnehmer:innen, Leiharbeiter:innen, Volontäre
  • Stellen, die durch Wiedereingliederung bereits beschäftigter Arbeitnehmer:innen nach bezahltem oder unbezahltem Urlaub zu besetzen sind, wie insbesondere Rückkehr von Arbeitnehmer:innen aus der Elternkarenz
  • Stellen, die durch interne Umschichtung bereits beim Unternehmen beschäftigter Arbeitnehmer:innen zu besetzen sind
  • Stellen, die zwar offen waren, aber zum Befragungszeitpunkt schon besetzt sind

Aktive Schritte zur Stellenbesetzung sind:

  • Anzeigen in Massenmedien (z. B. Tageszeitungen) oder Internet
  • Kontaktaufnahme mit öffentlichen oder privaten Arbeitsvermittlungsstellen (z. B. AMS oder Personalvermittler:innen, Headhunter:innen)
  • Bekanntgabe des Stellenangebots an einem Schwarzen Brett
  • Ansprechen von Kolleg:innen sowie Arbeitnehmer:innen außerhalb des Unternehmens über mögliche Kandidat:innen bzw. das Herstellen persönlicher Kontakte
  • Direkte Kontaktaufnahme mit möglichen Bewerber:innen, potentiellen neuen Mitarbeiter:innen bzw. das Führen von Einstellungsgesprächen oder die Auswahl von Bewerber:innen
  • Durchführung von Praktika

Den in der Stichprobe enthaltenen Unternehmen wird vor dem Start der Erhebung ein Ankündigungsbrief bzw. E-Mail zur Erhebung zugesandt. Die Erhebung findet per Webfragebogen oder telefonisch statt.

Für die elektronische Abgabe der statistischen Meldung steht der Webfragebogen auf der Internetseite https://statistik.at/onlinebefragung zur Verfügung.

Die Zugangsdaten (Benutzerkennung und Passwort) dazu erhalten Sie per Brief bzw. E-Mail.

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter oste@statistik.gv.at bzw. unter  +43 1 711 28-8388 (Mo.–Fr. 09:00–15:00 Uhr) gerne zur Verfügung.

Hotline Offene-Stellen-Erhebung Guglgasse 13, 1110 Wien
Tel.: +43 1 711 28-8388
Fax: +43 1 711 28-8300 oste@statistik.gv.at Mo.–Fr. 09:00–15:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 04.05.2023 aktualisiert.
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