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Leistungs- und Strukturerhebung

Wie viele Arbeitsplätze schaffen Unternehmen in Österreich? Welchen Betriebsüberschuss erzielen sie? In welchen Wirtschaftsbereichen wird überdurchschnittlich investiert?

Diese Fragen beantwortet die Leistungs- und Strukturstatistik, dafür notwendig ist die Leistungs- und Strukturerhebung (LSE). Sie ist die Grundlage für die Abbildung der Struktur, Leistung, Beschäftigung und Investitionstätigkeit österreichischer Unternehmen. Durch EU-weit harmonisierte Vorgaben sind die Daten international vergleichbar und bilden eine wesentliche Grundlage für volkswirtschaftliche Kennzahlen wie das Bruttoinlandsprodukt. 

Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind:

Die Datenschutzinformation informiert Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Leistungs- und Strukturstatistik. Die Ergebnisse werden von Statistik Austria unter Einhaltung der gesetzlichen Geheimhaltungsbestimmungen veröffentlicht.

Auskunftspflichtig sind alle Unternehmen (rechtliche Einheiten), die schwerpunktmäßig Wirtschaftstätigkeiten gemäß den Abschnitten B bis J, L bis N, P bis R sowie Abteilungen K66, S95 und S96 der Systematik der Wirtschaftstätigkeiten (ÖNACE 2008) oder eine mit einer solchen Tätigkeit verbundene Dienstleistung selbständig, regelmäßig und in der Absicht zur Erzielung eines Ertrages oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteils verrichten und gesetzlich definierte Schwellenwerte überschreiten.

Die Meldepflicht für jedes einzelne Unternehmen wird anhand der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt und/oder der verfügbaren Informationen zu den Umsatzerlösen für den jeweiligen Berichtszeitraum festgelegt. Die Schwellenwerte für die einzelnen Wirtschaftsbereiche stehen als Download bereit.

Die Leistungs- und Strukturerhebung wird jährlich durchgeführt. Der Erhebungszeitraum erstreckt sich auf das zuletzt abgeschlossene Wirtschaftsjahr, in dem die Mehrzahl der Monate im jeweiligen Berichtsjahr der Erhebung liegen.

Die Meldeaufforderungen für das Berichtsjahr 2023 werden ab 19. August 2024 versendet. Bitte erstatten Sie Ihre Meldung erst nach Erhalt der Aufforderung. 

Der gesetzlicher Meldetermin ist mit 30. September 2024 festgelegt. 

Sollten Sie den Meldetermin nicht einhalten können, ersuchen wir Sie, rechtzeitig mit den verantwortlichen Mitarbeiter:innen von Statistik Austria Kontakt aufzunehmen. Wir werden Ihnen, soweit es unsere gesetzlichen Möglichkeiten erlauben, gerne entgegenkommen. Bei fehlenden technischen Voraussetzungen für eine elektronische Meldung ist dies Statistik Austria innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Meldeaufforderung mitzuteilen. Die erforderlichen Erhebungsformulare werden in Papierform an das Unternehmen gesendet.

Erläuterungen und Ausfüllhilfen

Muster der Erhebungsformulare 

Erhebungsformulare für Spezialmerkmale  – Achtung: Eine Meldung dieser Merkmale ist nicht mittels Saldenliste möglich!

Für die Meldung der Leistungs- und Strukturerhebung stehen folgende elektronische Möglichkeiten zur Verfügung:

  • eQuest: Für Unternehmen, welche nicht mittels Saldenliste melden und für Spezialmerkmale (z. B. Umweltmerkmale, Aufschlüsselung der Umsatzerlöse, siehe oben)
  • Saldenliste: Importschnittstelle für den Upload einer XML-Datei, falls in der verwendeten Buchhaltungssoftware die technischen Voraussetzungen für die Übermittlung des XML mittels WebService nicht gegeben sind.
    Bitte erkundigen Sie sich beim Support Ihres Softwareanbieters, ob das WebService der Saldenliste für Sie zur Verfügung steht!

Sie können Ihre Meldung nach entsprechender Registrierung auch über das „Unternehmensserviceportal (USP)“ des Bundes abgeben.

Allgemeine Informationen über die Änderungen, zur Saldenliste sowie die technischen Spezifikationen (Merkmale, XSD-Schema, Informationen zur Datenübermittlung) stehen als Downloads zur Verfügung. Für die Anpassung von Meldungen mittels eQuest kann eine Überleitung der Merkmalscodes heruntergeladen werden.

Hinweise: 

  • Damit Sie auch die Funktionalität „Passwort vergessen“ im Portal von Statistik Austria nutzen können, sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse mithilfe der Applikation „E-Mail Verifikation“ hinterlegen. Hier finden Sie nähere Erläuterungen zu „Passwort vergessen“!
  • Falls Sie als Drittmeldeeinheit (Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder sonstige berufsmäßige Parteienvertretung) statistische Meldungen für mehrere Unternehmen erstatten und bei Statistik Austria noch nicht für alle Unternehmen registriert sind, können Sie diese Registrierung via Onlinebestellung jederzeit anfordern.

Bestellung Beschreibung
Zugangsdaten Wählen Sie bitte dieses Formular aus, wenn Sie die Zugangsdaten für Ihr Unternehmen benötigen!
Zugangsdaten WTH, STB Wählen Sie bitte dieses Formular aus, wenn Sie für eine:n Ihrer Klient:innen Zugangsdaten benötigen!
Mustertabelle           (ODS-Datei) Falls Sie die Zugangsdaten für mehrere Ihrer Klient:innen benötigen, laden Sie sich bitte die Mustertabelle herunter, füllen Sie diese aus und senden Sie die Tabelle zurück! Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem „Read me“ in der Mustertabelle.  

Falls Sie einen Gastzugang zu unseren Webfragebögen benötigen, können Sie diesen per E-Mail an eQuest@statistik.gv.at oder telefonisch über unsere Hotline +43 1 711 28-7272 beantragen.

Allgemeine Fragen zu Fristverlängerungen, Zugangsdaten, Bestellung von Papierformularen, Authentifizierung etc.
Tel.: +43 1 711 28-7272
Fax: +43 1 711 28-7775 LSE@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar werktags von:
Mo - Do 07:30 - 16:00 Uhr, Fr 07:30 - 13:00 Uhr
Technische Fragen zu elektronischen Meldemöglichkeiten, Einstieg, Funktionen etc.
Tel.: +43 1 711 28-8009
Fax: +43 1 711 28-7775 helpdesk@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar werktags von:
Mo - Do 07:30 - 16:00 Uhr, Fr 07:30 - 13:00 Uhr
Fachliche Fragen zu Merkmalen, Definitionen, Kontenzuordnung etc.
Tel.: +43 1 711 28-7111
Fax: +43 1 711 28-7775 LSE-Aufarbeitung@statistik.gv.at Montag–Donnerstag, 8:00–16:00 Uhr, Fr 8:00–13:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 14.08.2024 aktualisiert.