Allgemeine Hinweise
Die monatliche Berechnung des Umsatz- und des Beschäftigtenindex erfolgt weitgehend anhand von Daten aus Verwaltungsquellen. Für den Umsatzindex verwendet die Statistik Austria für einen Großteil der Unternehmen die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) aus den Verwaltungsdaten der Finanzbehörden. Für die Erstellung des Beschäftigtenindex wird die Zahl der unselbständig Beschäftigten vom Dachverband der Sozialversicherungsträger (DV) und die Zahl der selbständig Beschäftigten aus dem Unternehmensregister der Statistik Austria herangezogen. Für den Umsatzindex wird außerdem eine arbeitstägige Bereinigung, sowie eine Saisonbereinigung durchgeführt.
Ein vorläufiger Umsatzindex für die Hauptaggregate des Einzelhandels wird etwa 30 Tage nach Ende des Berichtszeitraums erstellt – endgültige Ergebnisse für alle Gliederungsbereiche werden etwa 60 Tage nach Ende des Berichtsmonats publiziert. Basisjahr ist 2021.
Die quartalsweise Berechnung des Index der Bruttolöhne und -gehälter sowie des Index der geleisteten Arbeitsstunden erfolgt auf Basis von Statistik- und Verwaltungsdaten. Als Basis für die Berechnung der Bruttolöhne und -gehälter werden Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), für die Ermittlung der geleisteten Arbeitsstunden werden die Ergebnisse der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung herangezogen. Die unselbständig Beschäftigten des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger werden ebenfalls verwendet. Für den Index der Bruttolöhne und -gehälter sowie den Index der geleisteten Arbeitsstunden wird eine arbeitstägige Bereinigung durchgeführt.
Die Ergebnisse werden etwa 90 Tage nach dem Ende des Berichtsquartals veröffentlicht. Basisjahr ist 2021.
Besondere Erläuterungen
Der Gesamtumsatz beinhaltet die Summe der im Unternehmen während des Berichtszeitraumes für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit in Rechnung gestellten Beträge – ohne Umsatzsteuer – die dem Verkauf und der Nutzungsüberlassung von Erzeugnissen und Waren bzw. gegenüber Dritten erbrachten Dienstleistungen, nach Abzug der Erlösschmälerungen (Skonti, Kundenrabatte, sonstige Preisnachlässe), entsprechen – unabhängig vom Zahlungseingang (maßgeblich ist der Verkaufsabschluss bzw. die Auslieferung der Ware oder die Erbringung der Dienstleistung). Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern ist der Zeitpunkt des Zahlungseinganges maßgeblich.
In die Umsatzerlöse (Einnahmen) eingeschlossen sind alle Steuern (exklusive der Umsatzsteuer) und Abgaben, die auf den vom Unternehmen in Rechnung gestellten Waren und Dienstleistungen liegen (z.B. NoVA, Mineralöl-, Tabaksteuer, Fremdenverkehrsabgabe) sowie alle anderen Aufwendungen (Transport, Porto, Verpackung usw.), die den Kunden berechnet werden, selbst wenn diese getrennt in Rechnung gestellt werden. Der Wert der zurückerstatteten Verpackung ist nicht einzubeziehen. Bei Verkäufen, die auf Vermittlungs- oder Kommissionsbasis durchgeführt werden, ist nicht der gesamte Verkaufserlös, sondern nur die aus dieser Tätigkeit bezogene Provision anzugeben. Eigenverbrauch ist wie Verkauf zu behandeln.