Konjunkturstatistik Handel und Dienstleistungen

Ziel dieser Konjunkturstatistik ist die Schaffung von statistischen Informationen über konjunkturelle Entwicklungen im Handel und wichtigen Dienstleistungsbereichen als unverzichtbare Informationsquelle für Marktbeobachtung und Marktforschung. Des Weiteren kann mit den Ergebnissen dem Datenbedarf der Europäischen Zentralbank zur Bewertung der wirtschaftlichen Entwicklung der EU-Mitgliedstaaten im Kontext einer einheitlichen europäischen Währungspolitik sowie dem Bedarf der Europäischen Gemeinschaft an Informationen über die wirtschaftliche Konvergenz entsprochen werden.

Um die Geheimhaltung zu gewährleisten sind Statistiken gemäß Bundesstatistikgesetz 2000, § 19 Abs. 2 und 3, grundsätzlich in solcher Weise zu veröffentlichen, dass ein Rückschluss auf Angaben über bestimmte oder bestimmbare Betroffene ausgeschlossen werden kann, es sei denn, dass der Betroffene an der Geheimhaltung der Angaben kein schutzwürdiges Interesse hat. Kann ein Rückschluss nicht ausgeschlossen werden, so darf nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Betroffenen die Veröffentlichung vorgenommen werden. Darüber hinaus sind bei der Veröffentlichung insbesondere konkrete Hinweise der Betroffenen über die Möglichkeit von Rückschlüssen auf Angaben, an deren Geheimhaltung ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen besteht, zu berücksichtigen.

Des Weiteren impliziert § 17 Abs. 2, dass Einzelangaben nicht im Sinne einer allfälligen sogenannten "Amtshilfe" an andere öffentliche Stellen weitergegeben werden dürfen, wenn dies nicht ausdrücklich durch eine Rechtsvorschrift angeordnet ist.

Sind national erhobene, jedoch vertrauliche Daten an die EU (Eurostat) zu übermitteln, gilt die Verordnung des Rates der EU über die Vertraulichkeit. Die Daten müssen an Eurostat in anonymisierter und aggregierter Form übermittelt werden, um europäische Ergebnisse darstellen zu können. Die vertraulichen Daten sind jedoch durch die nationalen Statistischen Ämter kenntlich zu machen und in Übereinstimmung mit den entsprechenden Entscheidungen der Kommission über die Offenlegungspolitik in den aggregierten Statistiken enthalten, die von Eurostat berechnet werden.

Allgemeine Hinweise

Die Statistik bezieht sich auf Unternehmen, die eine Tätigkeit ausüben, die gemäß der Systematik der Wirtschaftstätigkeiten NACE Rev. 2 (ÖNACE 2008) folgenden Abschnitten bzw. Abteilungen zuzuordnen sind:

  • Abschnitt G: Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
  • Abschnitt H: Verkehr und Lagerei
  • Abschnitt I: Beherbergung und Gastronomie
  • Abschnitt J: Information und Kommunikation
  • Abteilung 69: Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung
  • Gruppe 70.2: Public-Relations- und Unternehmensberatung
  • Abteilung 71: Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung
  • Abteilung 73: Werbung und Marktforschung
  • Abteilung 74: Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten
  • Abteilung 78: Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften
  • Abteilung 79: Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen
  • Abteilung 80: Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien
  • Gruppe 81.2: Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln
  • Abteilung 82: Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g.

Meldeeinheit ist das Unternehmen. Das Unternehmen entspricht einer rechtlichen Einheit, welche eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere in Bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus.

Die Konjunkturstatistik ist für den Abschnitt G „Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern" monatlich, für alle anderen Wirtschaftsbereiche vierteljährlich zu erstellen.

Die Angaben werden streng vertraulich behandelt und nur für statistische Zwecke verwendet.

Besondere Erläuterungen

Gesamtumsatz

Der Gesamtumsatz beinhaltet die Summe der im Unternehmen während des Berichtszeitraumes für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit in Rechnung gestellten Beträge – ohne Umsatzsteuer – die dem Verkauf und der Nutzungsüberlassung von Erzeugnissen und Waren bzw. gegenüber Dritten erbrachten Dienstleistungen, nach Abzug der Erlösschmälerungen (Skonti, Kundenrabatte, sonstige Preisnachlässe), entsprechen – unabhängig vom Zahlungseingang (maßgeblich ist der Verkaufsabschluss bzw. die Auslieferung der Ware oder die Erbringung der Dienstleistung). Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern ist der Zeitpunkt des Zahlungseinganges maßgeblich. 

In die Umsatzerlöse (Einnahmen) eingeschlossen sind alle Steuern (exklusive der Umsatzsteuer) und Abgaben, die auf den vom Unternehmen in Rechnung gestellten Waren und Dienstleistungen liegen (z.B. NoVA, Mineralöl-, Tabaksteuer, Fremdenverkehrsabgabe) sowie alle anderen Aufwendungen (Transport, Porto, Verpackung usw.), die den Kunden berechnet werden, selbst wenn diese getrennt in Rechnung gestellt werden. Der Wert der zurückerstatteten Verpackung ist nicht einzubeziehen. Bei Verkäufen, die auf Vermittlungs- oder Kommissionsbasis durchgeführt werden, ist nicht der gesamte Verkaufserlös, sondern nur die aus dieser Tätigkeit bezogene Provision anzugeben. Eigenverbrauch ist wie Verkauf zu behandeln.

Diese Seite wurde zuletzt am 16.02.2023 aktualisiert.
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