Zum Hauptinhalt springen

Konjunkturerhebung im Produzierenden Bereich

Die Konjunkturerhebung im Produzierenden Bereich als maßgeblicher Teil des Europäischen Statistischen Systems (ESS) wird in Österreich bei ausgewählten Unternehmen des Produzierenden Bereichs (Abschnitte B bis F der ÖNACE 2008) in Form einer Konzentrationsstichprobe monatlich durchgeführt.

Die Konjunkturerhebung im Produzierenden Bereich bildet einerseits die Basis zur Erfüllung der EU-Verordnung über Konjunkturstatistiken, andererseits wird dadurch die nationale Güterproduktion im Sinne der EU-Verordnung zur Einführung einer Gemeinschaftserhebung über die Produktion von Gütern ermittelt. Sie ist damit eine der wesentlichsten Grundlagen zur Beobachtung der konjunkturellen Entwicklung und stellt für Politiker:innen und staatliche Stellen Basisinformationen für wirtschaftspolitische Entscheidungen bereit. Unter folgenden Links finden sie Ergebnisse der Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich und Ergebnisse der Güterproduktion (PRODCOM).

Um die Geheimhaltung zu gewährleisten sind Statistiken gemäß Bundesstatistikgesetz 2000, § 19 Abs. 2 und 3, grundsätzlich in solcher Weise zu veröffentlichen, dass ein Rückschluss auf Angaben über bestimmte oder bestimmbare Betroffene ausgeschlossen werden kann, es sei denn, dass der Betroffene an der Geheimhaltung der Angaben kein schutzwürdiges Interesse hat. Kann ein Rückschluss nicht ausgeschlossen werden, so darf nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Betroffenen die Veröffentlichung vorgenommen werden. Darüber hinaus sind bei der Veröffentlichung insbesondere konkrete Hinweise der Betroffenen über die Möglichkeit von Rückschlüssen auf Angaben, an deren Geheimhaltung ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen besteht, zu berücksichtigen.

Des Weiteren impliziert § 17 Abs. 2, dass Einzelangaben nicht im Sinne einer allfälligen sogenannten "Amtshilfe" an andere öffentliche Stellen weitergegeben werden dürfen, wenn dies nicht ausdrücklich durch eine Rechtsvorschrift angeordnet ist.

Sind national erhobene, jedoch vertrauliche Daten an die EU (Eurostat) zu übermitteln, gilt die Verordnung des Rates der EU über die Vertraulichkeit. Die Daten müssen an Eurostat in anonymisierter und aggregierter Form übermittelt werden, um europäische Ergebnisse darstellen zu können. Die vertraulichen Daten sind jedoch durch die nationalen Statistischen Ämter kenntlich zu machen und in Übereinstimmung mit den entsprechenden Entscheidungen der Kommission über die Offenlegungspolitik in den aggregierten Statistiken enthalten, die von Eurostat berechnet werden.

Die Veröffentlichung von Ergebnissen erfordert auf nationaler Ebene aufgrund lang geübter Praxis:

  1. dass sich die Erhebung für den jeweiligen Wirtschaftszweig auf mindestens drei Einheiten (dem Datenfeld zugrunde liegende Anzahl der Fälle – i.d.R. Meldeeinheiten) bezieht und der Veröffentlichung daher mindestens Informationen von drei Einheiten zugrunde gelegt werden können – andernfalls sind deren Ergebnisse zu unterdrücken und stattdessen im entsprechenden Feld ein „G" auszuweisen (primärer Datenschutz, aktive Geheimhaltung)
  2. dass darüber hinaus zusätzlich Ergebnisse für mehr als zwei Meldeeinheiten zu unterdrücken sind, um zu verhindern, dass durch Differenzbildung gegenüber Summen (Aggregaten) auf durch primäre Geheimhaltung unterdrückte Ergebnisse geschlossen werden kann oder diese errechnet werden können (defensive oder sekundäre Geheimhaltung)

Unter folgendem Link finden Sie weitere umfangreiche Informationen zum Datenschutz im Rahmen der Konjukturerhebung im Produzierenden Bereich.

Die grundsätzliche Auskunftspflicht gilt für alle Unternehmen (Ein- und Mehrbetriebsunternehmen), unternehmerischen Teilorganisationen (Betriebe), Arbeitsgemeinschaften sowie Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts, die folgenden Abschnitten der ÖNACE 2008 zuzuordnen sind:

  • Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (Abschnitt B der ÖNACE 2008)
  • Herstellung von Waren (Abschnitt C der ÖNACE 2008)
  • Energieversorgung (Abschnitt D der ÖNACE 2008)
  • Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (Abschnitt E der ÖNACE 2008)
  • Bau (Abschnitt F der ÖNACE 2008)

Folgende Schwellenwerte gelten gemäß Konjunkturstatistik-Verordnung seit Jänner 2023:

  • Grundsätzliche Auskunftspflicht aller Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten gemäß den EU-Rechtsnormen
  • unterhalb dieser Beschäftigtenschwelle nur dann, wenn durch die bereits im Sinne der grundsätzlichen Auskunftspflicht einbezogenen Unternehmen gemäß den Abteilungen 05 bis 42 der ÖNACE 2008 weniger als 90 % sowie gemäß der Abteilung 43 der ÖNACE 2008 weniger als 60 % des Gesamtumsatzes repräsentiert werden. In diesen Fällen sind auch alle Unternehmen auskunftspflichtig, welche als repräsentativ gelten und am 30. September des der Berichtsperiode vorangegangenen Kalenderjahres im Zeitraum der diesem Stichtag vorangegangenen 12 Kalendermonate in Summe einen Umsatz (exklusive Umsatzsteuer) von mindestens
    • 1,5 Millionen Euro in den Wirtschaftszweigen gemäß den Abteilungen 05 bis 42 der ÖNACE 2008
    • 2,5 Millionen Euro im Wirtschaftszweig gemäß der Abteilung 43 der ÖNACE 2008 hatten.

Als repräsentativ gelten statistische Erhebungseinheiten, wenn sie branchenspezifisch eine solche Umsatzbedeutung aufweisen, dass durch Einbeziehung der statistischen Erhebungseinheit in die Erhebung die Konjunkturentwicklung der repräsentierten Wirtschaftszweige hinreichend abgebildet werden kann. Durch die Novelle der Konjunkturstatistik-Verordnung kommen für das Erhebungsjahr 2024 teilweise Meldeschwellen zur Anwendung, welche über den genannten Mindestwerten liegen. Unter folgendem Link finden Sie die Abgrenzungen der Erhebungsmasse im Zeitverlauf.

Alle auskunftspflichtigen Unternehmen werden Ende Jänner jedes Berichtsjahres schriftlich über Ihre Verpflichtung zur monatlichen Meldung bei Statistik Austria informiert. Einsendetermin ist jeweils der 15. des dem Berichtsmonat folgenden Monats.

Falls der gesetzliche Einsendetermin aufgrund innerbetrieblicher Vorkommnisse nicht eingehalten werden kann, nehmen Sie bitte rechtzeitig bezüglich einer Fristerstreckung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mit Statistik Austria Kontakt auf. Achtung: Nach Ablauf der Einsendefrist wird bei fehlender Meldung der Auskunftspflichtige nach einem ersten Erinnerungsschreiben nochmals mittels RSb-Brief (Rückscheinbrief) nachweislich an die Auskunftspflicht erinnert. Wird dieser Aufforderung weiterhin nicht Folge geleistet, ist Statistik Austria verpflichtet, diese Verletzung der Auskunftspflicht der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde (Magistrat oder Bezirksverwaltungsbehörde) zur Kenntnis zu bringen.

Ausführliche Erklärungen und Hilfestellungen zu Ihrer Meldung finden Sie in den Erläuterungen für die Konjunkturerhebung im Produzierenden Bereich. Diese sowie nähere Informationen zu den zu meldenden Merkmalen sind außerdem direkt im Webfragebogen abrufbar. Sie erreichen diese im Fragebogen über die grünen Informations-Schaltflächen direkt neben den betreffenden Merkmalen.

Die Meldung der Güterproduktion erfolgt nach dem nationalen Güterverzeichnis ÖPRODCOM. Eine ausführliche Darstellung dieser finden Sie im Webfragebogen eQuest-Web sowie in unserer Klassifikationsdatenbank. Um die Konsistenz mit anderen Klassifikationen wie der kombinierten Nomenklatur (Zolltarifnummern) zu erhalten und gleichzeitig sich ständig ändernde Informationsbedürfnisse unserer Datennutzer zu berücksichtigen, findet jährlich eine Revision des Güterverzeichnisses ÖPRODCOM statt. Eine detaillierte Aufstellung aller Änderungen finden Sie auf der Seite Güterproduktion. Im Folgenden stellen wir Ihnen die aktuelle Güterliste sowie eine Liste der verwendeten Einheiten und ihrer Abkürzungen zur Verfügung.

Zur Datenübermittlung an Statistik Austria steht Ihnen unser Webfragebogen eQuest-Web zur Verfügung.

Damit Sie auch die Funktionalität „Passwort vergessen“ nutzen können, sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse mithilfe der Applikation „E-Mail Verifikation“ hinterlegen. Hier finden Sie nähere Erläuterungen (PDF; 250 KB) zu „Passwort vergessen“!

Bestellung Beschreibung
Zugangsdaten Wählen Sie bitte dieses Formular aus, wenn Sie die Zugangsdaten für Ihr Unternehmen benötigen!
Zugangsdaten WTH, STB Wählen Sie bitte dieses Formular aus, wenn Sie für eine:n Ihrer Klient:innen Zugangsdaten benötigen!
Mustertabelle           (ODS-Datei) Falls Sie die Zugangsdaten für mehrere Ihrer Klient:innen benötigen, laden Sie sich bitte die Mustertabelle herunter, füllen Sie diese aus und senden Sie die Tabelle zurück! Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem „Read me“ in der Mustertabelle.  

Falls Sie einen Gastzugang zu unseren Webfragebögen benötigen, können Sie diesen per E-Mail an eQuest@statistik.gv.at oder telefonisch über unsere Hotline +43 1 711 28-7272 beantragen.

Sie können Ihre Meldung nach entsprechender Registrierung auch über das Unternehmensserviceportal (USP) des Bundes abgeben.

Neben der manuellen Eingabe in eQuest gibt es auch die Möglichkeit eines Datenimports. Im XML-Format gespeicherte Daten können dabei direkt in den eQuest-Fragebogen übernommen werden. Wir empfehlen diese Meldemöglichkeit besonders bei umfangreicheren Meldungen. Der Fileaufbau der Importdatei ist fix vorgegeben und muss genau eingehalten werden. Eine Beschreibung samt umfangreicher Hilfestellungen finden Sie in Ihrem eQuest-Fragebogen. Rufen Sie dafür im Webfragebogen „eQuest-Web"  den Datenimport auf der Einstiegsseite „1. Identifikation“ über die Schaltfläche "Importieren" in der unteren Navigationsleiste am Seitenende auf. Bei Fragen zu dieser Meldemöglichkeit wenden Sie sich bitte an den HelpDesk unter +43 1 711 28-8009.

Hotline Allgemeine Fragen zur Erhebung.
Tel.: +43 1 711 28-7272
Fax: +43 1 711 28-7775 pk@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar werktags von:
Mo - Do 07:30 - 16:00 Uhr, Fr 07:30 - 13:00 Uhr
HelpDesk Bei technischen Fragen zu unseren Meldeapplikationen.
Tel.: +43 1 711 28-8009
Fax: +43 1 711 28-7775 helpdesk@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar werktags von:
Mo - Do 07:30 - 16:00 Uhr, Fr 07:30 - 13:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 07.03.2024 aktualisiert.
Merkliste anzeigen