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F&E im firmeneigenen Bereich

Die F&E-Erhebung im Unternehmenssektor, firmeneigener Bereich, wird alle zwei Jahre mit dem Ziel durchgeführt, genaue statistische Daten über die F&E-Aktivitäten der Unternehmen zu ermitteln.

Die dieser Erhebung zugrunde liegenden Definitionen und Begriffsbestimmungen beruhen auf den „Leitlinien für die Erhebung und Meldung von Daten über Forschung und experimentelle Entwicklung“ der OECD, dem so genannten Frascati-Handbuch (2015).

Definition von F&E: Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) umfasst schöpferische und systematische Tätigkeiten, die mit dem Ziel durchgeführt werden, den Stand des Wissens zu vermehren - einschließlich Wissen über die Menschheit, Kultur und Gesellschaft - und neue Anwendungen des vorhandenen Wissens zu erarbeiten.

Die rechtliche Grundlage der Erhebung ist die F&E-Statistik-Verordnung. Sie basiert auf einer entsprechenden EU-Rechtsgrundlage für Unternehmensstatistiken, die Österreich zur Meldung von F&E-statistischen Daten an die EU verpflichten.

Die im Rahmen der Erhebung gemachten Angaben werden entsprechend der im Bundesstatistikgesetz festgelegten statistischen Geheimhaltungspflicht streng vertraulich behandelt und ausschließlich für im Bundesstatistikgesetz 2000 vorgesehene Zwecke verwendet.

Auf Grund des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999 i.d.g.F. und der zitierten F&E-Statistik-Verordnung (siehe Rechtsgrundlagen) besteht für die zur Erhebungsteilnahme verpflichteten Unternehmen Auskunftspflicht. Die Unternehmen werden brieflich von Statistik Austria informiert.

Der Berichtszeitraum für die nächste Erhebung wird das Kalenderjahr 2023 sein.

Die Erhebung wird im Oktober 2024 gestartet werden.

Inhaltliche Erläuterungen zu einzelnen Fragen sind im Webfragebogen enthalten und mit grün markierten i-Symbolen gekennzeichnet.

Alternativ stehen Ihnen auch die Erläuterungen zur Ansicht oder zum Ausdrucken als Download zur Verfügung. Analog zum Fragebogen werden ebenso die „Erläuterungen zum Erhebungsbogen“ nach Typ A und B unterschieden.

Für detaillierte Informationen bezüglich Nutzung des Webfragebogens siehe auch das Infoblatt zur elektronischen Meldung.

Sollte es dennoch Unklarheiten geben, können Sie sich jederzeit an Statistik Austria wenden (siehe Kontakt).

Die F&E-Erhebung wird elektronisch durchgeführt.

Webfragebogen

Nutzen Sie den Link, um den Webfragebogen aufzurufen und geben Sie den Benutzernamen und Ihr Passwort ein, welche Sie auf dem Ihnen per Post übermittelten Schreiben finden.

Bei Ihrer erstmaligen Anmeldung ist es zwingend notwendig, das Passwort zu ändern und ein von Ihnen gewähltes 12-stelliges Passwort zu vergeben (inkl. Groß- und Kleinbuchstaben). Dieses Passwort ist nur Ihnen bekannt und für Statistik Austria nicht zu entschlüsseln. Nach Bestätigung des neuen Passworts wählen Sie bitte auf der Folgeseite „eQuest-Web“ und öffnen anschließend den Fragebogen „Erhebung über Forschung und experimentelle Entwicklung 2021“.

Sie haben unter „E-Mail Verifikation“ auch die Möglichkeit, eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen, um Ihr Passwort bei Bedarf rasch selbst zurücksetzen zu können. Geben Sie eine von Ihnen gewählte E‑Mail-Adresse an und folgen Sie den Anweisungen in der daraufhin übermittelten E-Mail, um die Hinterlegung abzuschließen.

Papierfragebogen

Alternativ können Sie auch mittels Papierfragebogen Ihre Meldeverpflichtung erfüllen.

Die Erhebung wird mit zwei unterschiedlichen Fragebogentypen (Typ A und Typ B) durchgeführt, die Ihnen als Download zur Verfügung stehen.

Im Adressfeld des Anschreibens, das Sie von der Statistik Austria erhalten haben, befindet sich eine Identifikationsnummer, welche entweder mit „A“, „B“ oder mit „T“ beginnt. Beginnt die Nummer mit „A“ oder „T“, ist der Erhebungsbogen A für Sie relevant. Für mit „B“ beginnende Nummern ist der Erhebungsbogen B maßgeblich.

Bitte tragen Sie unbedingt den Firmennamen und die Identifikationsnummer im Adressfeld des Fragebogens ein.

Schicken Sie den ausgefüllten Fragebogen entweder per Post an

STATISTIK AUSTRIA 
Direktion Bevölkerung, Bereich Forschung und Digitalisierung 
Guglgasse 13, 1110 Wien

oder per E-Mail an fue@statistik.gv.at oder an die Faxnummer +43 1 711 28-7445.

Unternehmensserviceportal (USP)

Es besteht für Ihr Unternehmen nach entsprechender Registrierung auch die Möglichkeit, die Meldung über das Unternehmensserviceportal (USP) abzugeben. In diesem Fall benötigen Sie keine erhebungsspezifischen Zugangsdaten für den Webfragebogen, der Zugang erfolgt über die für das USP geltenden Autorisierungsregeln und ist unter „Mein USP – Services – Alle Services – eQuest-Web“ verfügbar.

F&E-Team Tel.: +43 1 711 28-8964
Fax: +43 1 711 28-7445 fue@statistik.gv.at
Diese Seite wurde zuletzt am 16.08.2024 aktualisiert.