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Erzeugerpreiserhebungen Dienstleistungen

Als wichtiger Konjunkturindikator für die heimische Wirtschaft und die europäische Wirtschafts- und Währungsunion hat der Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen die Aufgabe, möglichst kurzfristig (quartalsweise) die Preisentwicklung von Dienstleistungsgruppen, als auch für Dienstleistungsbranchen abzubilden. Ein Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen liefert als Indikator nicht nur wichtige Informationen über die konjunkturelle Entwicklung in den einzelnen Dienstleistungsbranchen, sondern bildet auch wichtige Trends ab, die für Unternehmen von Bedeutung sind. Darüber hinaus können Erzeugerpreisindizes als Entscheidungsgrundlage für Wirtschaft, und Politik dienen. Gegenstand der Preiserhebung sind nicht Listenpreise, sondern echte Transaktionspreise, zu denen Vertragsabschlüsse tatsächlich erfolgen. Diese beinhalten alle Abgaben und Steuern auf die Dienstleistung, nicht aber die Umsatzsteuer.

Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken (EBS-Regulation) idgF. , Verordnung (EG) Nr. 1165/98, Konjunkturstatistiken (ABl. Nr. L 162 vom 05.06.1998 S. 1) idgF, sowie die Verordnung über die Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft, BGBl. II Nr. 147/2007 idgF. Diese Verordnung regelt unter anderem in §§ 10 und 11 die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht.

Alle Auskünfte und Angaben, die wir im Rahmen der Erhebung für den Erzeugerpreisindex Dienstleistungen erhalten, unterliegen der Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Nähere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzinformation:

Erhebungsspezifische Datenschutzinformation Erzeugerpreisindex Dienstleistungen

Die Übermittlung der Fragebögen hat bis zum 15. des ersten Monats des Folgequartals zu erfolgen.

Zur Datenübermittlung an Statistik Austria stehen den ausgewählten Unternehmen, für die lt. §§ 10 und 11 der Verordnung über die Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft (BGBl. II Nr. 147/2007) Auskunfts- und Mitwirkungspflicht besteht, gegenwärtig vorrangig die elektronische Meldeschiene über das Portal der Statistik Austria zur Verfügung.

Erzeugerpreisindex Dienstleistungen epi.dl@statistik.gv.at
Diese Seite wurde zuletzt am 03.03.2023 aktualisiert.
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