Zum Hauptinhalt springen

Baupreiserhebung

Der Baupreisindex (BPI) ist ein wichtiger Baustein innerhalb des preisstatistischen Systems. Er zeigt durch die Beobachtung von Marktpreisen für repräsentative Baueinzelleistungen aus allen Bundesländern, wie sich die Preise in der Bauwirtschaft entwickeln. Der Index dient als Deflator zur Ermittlung der realen Veränderung von Bauproduktionswerten.

Für die Berechnung des BPI Hochbau werden quartalsweise Preismeldungen für Baueinzelleistungen bei inländischen Unternehmen erhoben. Ausschlaggebend für die Wahl der Unternehmen sind die wirtschaftliche Bedeutung und eine entsprechende regionale Verteilung.

Für die Stichprobe gezogenen Unternehmen gilt eine quartalsweise Meldeverpflichtung, um die Qualität der Ergebnisse des BPI gewährleisten zu können.

Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind:

  • Verordnung über die Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft, BGBl. II Nr. 147/2007, idgF
  • Verordnung (EU) 2152/2019 über europäische Unternehmensstatistiken
  • Durchführungsverordnung (EU) 1197/2020 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Einzelheiten
  • Verordnung (EU) Nr. 549/2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, idgF.

Die Datenschutzinformation informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten des Baupreisindex. Die Ergebnisse werden von Statistik Austria unter Einhaltung der gesetzlichen Geheimhaltungsbestimmungen veröffentlicht.

Um die Qualität der Ergebnisse (regional und auf Österreichebene) nicht zu gefährden, sieht die novellierte Preisverordnung (BGBl. II Nr. 147/2007, idgF) des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, des Bundesministers für Justiz und des Bundeskanzlers über die Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft eine Meldeverpflichtung bei den in die Stichprobe gezogenen Unternehmen vor.

Die Unternehmen sind quartalsweise verpflichtet Auskunft über die vertraglich vereinbarten Preise und die preisbestimmenden Merkmale von Bauleistungen zu erteilen. Zu melden sind Preise von einzelnen Bauleistungen im Hochbau, wobei je nach Profession dem jeweiligen meldepflichtigen Unternehmen, nur die für seine Branche spezifischen Produktlisten, übermittelt werden und dafür die konkreten Preise zu melden sind.

Weitere Informationen zur Baupreiserhebung finden Sie in unserem Infoblatt

Die Preisinformationen für den Hochbau werden als Primärerhebung quartalsweise erhoben (Erhebungsstichtag: 15. des zweiten Monats im jeweiligen Quartal: Februar, Mai, August, November). Die verpflichtende Preiserhebung fand erstmalig für das 1. Quartal 2016 statt und wurde Anfang Februar versendet. Im Folgenden findet der Versand jeweils Anfang des jeweiligen Erhebungsmonats (Februar, Mai, August, November) statt.

Weitere Informationen zur Baupreiserhebung finden Sie in unserem Infoblatt

Sie werden gebeten, Ihre Preisangaben den letzten Vertragsabschlüssen zu entnehmen (ZUSCHLAGS- od. VERGABEPREISE). Bei geänderter Ausführung wird um entsprechende Richtigstellung der Leistungsbeschreibung ersucht. Die einmal gewählte Ausführung ist bei allen folgenden Preismitteilungen unverändert beizubehalten. Fehlen Preisunterlagen aus Abschlüssen im Erhebungsquartal, sind die Angaben aus Unterlagen zu entnehmen, die aus dem unmittelbar vorausgegangenen Quartal stammen. Durch fristgerechte Preisinformation tragen Sie zur Aktualität des Baupreisindex bei.

Weitere Informationen zur Baupreiserhebung finden Sie in unserem Infoblatt

Zur Datenübermittlung an Statistik Austria steht Ihnen unser Webfragebogen eQuest-Web zur Verfügung.

Damit Sie auch die Funktionalität „Passwort vergessen“ nutzen können, sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse mithilfe der Applikation „E-Mail Verifikation“ hinterlegen. Hier finden Sie nähere Erläuterungen (PDF; 250 KB) zu „Passwort vergessen“!

Bestellung Beschreibung
Zugangsdaten Wählen Sie bitte dieses Formular aus, wenn Sie die Zugangsdaten für Ihr Unternehmen benötigen!
Zugangsdaten WTH, STB Wählen Sie bitte dieses Formular aus, wenn Sie für eine:n Ihrer Klient:innen Zugangsdaten benötigen!
Mustertabelle           (ODS-Datei) Falls Sie die Zugangsdaten für mehrere Ihrer Klient:innen benötigen, laden Sie sich bitte die Mustertabelle herunter, füllen Sie diese aus und senden Sie die Tabelle zurück! Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem „Read me“ in der Mustertabelle.  

Falls Sie einen Gastzugang zu unseren Webfragebögen benötigen, können Sie diesen per E-Mail an eQuest@statistik.gv.at oder telefonisch über unsere Hotline +43 1 711 28-7272 beantragen.

Sie können Ihre Meldung nach entsprechender Registrierung auch über das Unternehmensserviceportal (USP) des Bundes abgeben.

Fachliche Fragen Tel.: +43 1 711 28-7432
Tel.: +43 1 711 28-7430 Fax: +43 1 711 28-7790 baupreisindex@statistik.gv.at
Hotline Allgemeine Auskünfte zur Erhebung
Tel.: +43 1 711 28-7272
Fax: +43 1 711 28-7775 baupreisindex@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar werktags von:
Mo - Do 07:30 - 16:00 Uhr, Fr 07:30 - 13:00 Uhr
HelpDesk Bei technischen Fragen zu unseren Meldeapplikationen,
Einstieg, Funktionen etc.
Tel.: +43 1 711 28-8009
Fax: +43 1 711 28-7775 helpdesk@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar werktags von:
Mo - Do 07:30 - 16:00 Uhr, Fr 07:30 - 13:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 26.11.2024 aktualisiert.