Es besteht gemäß § 4 Abs. 2 Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) Mitteilungspflicht für alle Unternehmen mit der Gewerbeberechtigung der Arbeitsvermittlung.
Merkmale der Erhebung:
Es sind für das Jahr 2022 sowohl die Anzahl der Stellenabgänge insgesamt als auch die Anzahl der Stellenabgänge durch Online-Vermittlung, gegliedert nach Berufshauptgruppen (gemäß Ö-ISCO 08), anzugeben.
Berufshauptgruppen:
Informationen zu den Berufshauptgruppen finden Sie in der Klassifikationsdatenbank. Die Anzeige beinhaltet neben einer Darstellung der Haupt- und Untergruppen der Ö-ISCO 08 eine Text-Suchfunktion für die von Ihnen vermittelten Berufe.