Arbeitskräfteüberlassung

Die Statistik zur Arbeitskräfteüberlassung informiert über die Zeit- oder Leiharbeit in Österreich. Wichtige Kennzahlen umfassen die Anzahl der überlassenen Arbeitskräfte und Überlassungsepisoden sowie die durchschnittliche Überlassungsdauer in Tagen. 

Die Überlassungsepisode einer Person ist ein in sich abgeschlossener Überlassungsvorgang an ein Unternehmen. Fehlzeiten (Krankheit, Urlaub, Zeitausgleich etc.) oder vertragliche Änderungen (Wechsel des Kollektivvertrags, Änderungen im Stundenausmaß etc.) führen zu keinem Ende der Überlassungsepisode.

Die Bundesanstalt Statistik Österreich wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft mit der Erhebung gemäß § 13 Abs. 4 Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (BGBl. Nr. 196/1988 idgF.) beauftragt. Die Meldungen werden streng vertraulich behandelt und nur für statistische Zwecke verwendet. Ebenso werden die Ergebnisse in einer Weise publiziert, sodass ein Rückschluss aus den Daten auf einzelne Unternehmen nicht möglich ist.

Es besteht gemäß § 13 Abs. 4 Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) Mitteilungspflicht für alle Unternehmen mit der Gewerbeberechtigung der Überlassung von Arbeitskräften.

Die Meldung hat für das gesamte Unternehmen zu erfolgen. Sofern mehrere Standorte des überlassenden Unternehmens in verschiedenen Bundesländern vorliegen, sind die Daten je nach Bundesländern gegliedert zu melden.

Die Unternehmen leisten Angaben zu sämtlichen Überlassungsepisoden im Zeitraum von 01.07.2021 bis 30.06.2022, wobei die Übermittlung bis 30.09.2022 zu erfolgen hat.

Das Informationsblatt umfasst detaillierte Erläuterungen zur Erhebung Arbeitskräfteüberlassung gemäß § 13 Abs. 4
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz:

Für die elektronische Abgabe der statistischen Meldung steht der Webfragebogen eQuest auf der Internetseite https://portal.statistik.at zur Verfügung.

Die Zugangsdaten für den Einstieg in den Fragebogen werden den mitteilungspflichtigen Unternehmen bis zum 29.07.2022 postalisch übermittelt.

 

Im eQuest können die Daten sowohl manuell eingetragen werden als auch durch den Upload einer vorgegebenen CSV-Datei in den Fragebogen hochgeladen werden.

Für die Erstellung der Meldung mittels CSV-Upload ist ein bestimmter Satzaufbau erforderlich. Für jede Überlassung einer beschäftigten Person ist eine Zeile anzulegen.

Beispielmeldungen für den CSV-Upload mit dem erforderlichen Satzaufbau (siehe Zeile 1) finden Sie im Musterfile:

Nähere Informationen zum Satzaufbau, eine Übersicht der Fachverbände laut Wirtschaftskammersystematik sowie eine Staatenliste inklusive der zweistelligen Ländercodes stehen hier zum Download zur Verfügung:

Für den Fachverband der Wirtschaftskammer ist der dreistellige Zahlencode anzugeben; für den Staat der zweistellige Ländercode (ISO-Alpha 2) und für das Bundesland die Langbezeichnung.

Das Feld „Sonstige Interessensvertretung“ ist ein freies Textfeld, das nach eigenem Ermessen befüllt werden kann bzw. muss, wenn keine Information zum Fachverband der WKO vorliegt.

 

Sie können Ihre Meldung nach entsprechender Registrierung auch über das „Unternehmensserviceportal (USP)“ des Bundes abgeben.

Hotline Arbeitskräfteüberlassung Guglgasse 13, 1110 Wien
Tel.: +43 1 711 28-7600
Fax: +43 1 711 28-7445 arbeitskraefteueberlassung@statistik.gv.at Mo–Fr 09:00–15:00 Uhr
Merkliste anzeigen