Die Registerzählung ist eine Vollerhebung der gesamten österreichischen Bevölkerung (Volkszählung) und ihrer Merkmale, sowie der Unternehmen, Arbeitsstätten, Gebäude und Wohnungen. Die Merkmale der Statistik werden nicht über Fragebögen bei den Personen selbst erhoben, sondern ausschließlich aus Verwaltungsregistern entnommen.
Volkszählungen sind notwendig, um alle zehn Jahre einen genauen Überblick über den Bevölkerungsstand, die Anzahl der Gebäude, Wohnungen und Arbeitsstätten zu erhalten. Diese Daten werden von Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Medien und der Bevölkerung benötigt, um Vorhaben planen, durchführen und einschätzen zu können. Besonders wichtig ist die Ermittlung der Bevölkerungszahl für den Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie der Bürgerzahl für Wahlen.
Die Volkszählung besteht aus drei Erhebungsgegenständen:
Volkszählung
- Personen
- Haushalte
- Familien
Arbeitsstättenzählung
- Unternehmen
- Arbeitsstätten
Gebäude- und Wohnungszählung
- Gebäude
- Wohnungen