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Gebäude- und Wohnungszählung

Die Gebäude- und Wohnungszählung ist neben der Volkszählung und der Arbeitsstättenzählung Erhebungsgegenstand der Registerzählung. Die Gebäude- und Wohnungszählung erfasst den gesamten Gebäude- und Wohnungsbestand in Österreich. Die Daten werden von Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Medien und der Bevölkerung benötigt, um Vorhaben planen, durchführen und einschätzen zu können.

Seit 2011 wird die Gebäude- und Wohnungszählung nicht mehr durch eine Direkterhebung mittels Fragebogen, sondern aus Verwaltungsregistern entnommen. Das Basisregister für die Gebäude- und Wohnungszählung ist das im Jahr 2004 in Betrieb gegangene Gebäude- und Wohnungsregister. Gemeinden und Bezirksbehörden pflegen die Daten ins Register ein. Das Register selbst liegt bei der Bundesanstalt Statistik Österreich. Zusätzliche Informationen über Gebäude und Wohnungen kommen aus dem Zentralen Melderegister. 

Statistik Austria erhält und verarbeitet vollständig pseudonymisierte Datenbestände (§ 6 Abs. 2 Registerzählungsgesetz) unterschiedlicher registerführender Stellen. Die Registerverknüpfung kann dank des E-Government-Gesetzes unter absoluter Wahrung des Datenschutzes durchgeführt werden. Dies geschieht mit Hilfe des bereichsspezifischen Personenkennzeichens Amtliche Statistik (bPK AS), das von der Stammzahlenregisterbehörde generiert wird und keinerlei Rückschlüsse auf die Person ermöglicht. Die Datenverknüpfung erfolgt daher ohne Namen unter Verwendung des Pseudonyms bPK AS.

Nicht nur bei der Datenverarbeitung, auch bei der Veröffentlichung der Ergebnisse wird viel Augenmerk auf den Datenschutz gelegt. Um den Datenschutz zu gewährleisten, wird für einen festgelegten Prozentsatz der Daten die Methode „Record Swapping“ angewendet.

Die Registerzählung nutzt eine Vielzahl an Basis- und Vergleichsregistern. Vergleichsregister werden zur Qualitätssicherung der Basisdaten herangezogen. 

Basisregister für die Gebäude- und Wohnungszählung

Sämtliche von den verschiedenen Registern und Verwaltungsdateninhabern gelieferten Daten der Registerzählung wurden über das „bereichsspezifische Personenkennzeichen Amtliche Statistik“ (bPK AS) miteinander verknüpft.

Die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) findet im Rahmen des Zensus alle 10 Jahre statt. Mit der Abgestimmten Erwerbsstatistik 2022 wird die GWZ jährlich veröffentlicht. Der Stichtag ist jeweils der 31.10.

Merkmale der Gebäude

  • Gebäudetyp
  • Gesamtnutzfläche
  • Bauperiode
  • Gebäudeeigentümertyp

Merkmale der Wohnungen

  • Nutzflächen nach Nutzungsart
  • Ausstattung
  • Anzahl der Bewohner
  • Nutzungsart
  • Art der Unterkunft
  • Unterbringungsform
  • Anzahl der Räume

 

Die Gebäude- und Wohnungszählung findet seit 2011 registerbasiert statt.

Zur Qualitätssicherung fanden für die Gebäude- und Wohnungszählung 2021 im Zeitraum von April 2022 bis August 2022 ausgewählte Begehungen statt. Erhebungspersonen nahmen Gebäude vor Ort unter Augenschein und erfassten deren Beobachtungen.

Team Registerzählung registerzaehlung@statistik.gv.at
Allgemeiner Auskunftsdienst Tel.: +43 1 711 28-7070
info@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar werktags von 9:00-16:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 17.06.2024 aktualisiert.