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Bevölkerungsstand gemäß Finanzausgleichsgesetz

Die Statistik des Bevölkerungsstandes gemäß Finanzausgleichsgesetz bestimmt die Verteilung von Mitteln des Bundes an Länder und Gemeinden. In Jahren zwischen den Registerzählungen stellt die Bevölkerung gemäß Finanzausgleichsgesetz die maßgebliche Volkszahl dar und bestimmt damit die Verteilung der Mittel. 

Die Wohnsitzanalyse, bei der Personen zu ihrem Wohnsitzstatus befragt werden, findet nur alle 10 Jahre statt. In den Jahren zwischen den Registerzählungen tritt ein mathematisches Modell anstelle der Befragung von Bürger:innnen.

Die Ermittlung der Bevölkerung gemäß Finanzausgleichsgesetz findet ausschließlich registerbasiert statt.

Team Registerzählung registerzaehlung@statistik.gv.at
Allgemeiner Auskunftsdienst Tel.: +43 1 711 28-7070
info@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar werktags von 9:00-16:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 29.08.2024 aktualisiert.