Die Statistik des Bevölkerungsstandes gemäß Finanzausgleichsgesetz bestimmt die Verteilung von Mitteln des Bundes an Länder und Gemeinden. In Jahren zwischen den Registerzählungen stellt die Bevölkerung gemäß Finanzausgleichsgesetz die maßgebliche Volkszahl dar und bestimmt damit die Verteilung der Mittel.
Die Wohnsitzanalyse, bei der Personen zu ihrem Wohnsitzstatus befragt werden, findet nur alle 10 Jahre statt. In den Jahren zwischen den Registerzählungen tritt ein mathematisches Modell anstelle der Befragung von Bürger:innnen.