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Abgestimmte Erwerbsstatistik

In Jahren zwischen den nur alle 10 Jahre als Registerzählung durchgeführten Volkszählungen werden registerbasierte Statistiken zu Personen, Familien und Haushalten im Rahmen der Abgestimmten Erwerbsstatistik jährlich, für den 31.10., veröffentlicht. Neben Erwerbstätigkeit sind demographische Merkmale, Bildungsmerkmale und Informationen zu Pendler:innen verfügbar. 

Statistik Austria erhält und verarbeitet vollständig pseudonymisierte Datenbestände (§ 6 Abs. 2 Registerzählungsgesetz) unterschiedlicher registerführender Stellen. Die Registerverknüpfung kann dank des e-Government-Gesetzes unter absoluter Wahrung des Datenschutzes durchgeführt werden. Dies geschieht mit Hilfe des bereichsspezifischen Personenkennzeichens Amtliche Statistik (bPK AS), das von der Stammzahlenregisterbehörde generiert wird und keinerlei Rückschlüsse auf die Person ermöglicht. Die Datenverknüpfung erfolgt daher ohne Namen unter Verwendung des Pseudonyms bPK AS.

Nicht nur bei der Datenverarbeitung, auch bei der Veröffentlichung der Ergebnisse wird viel Augenmerk auf den Datenschutz gelegt. Auf Personenebene gibt es mitunter sehr seltene Merkmalskombinationen, die eine Rückführbarkeit zu einzelnen Personen ermöglichen könnten. Um dies zu verhindern, werden die Ergebnisse mit der Methode „Record Swapping“ verschmutzt, damit Einzelpersonen nicht identifiziert werden können.

Die Abgestimmte Erwerbsstatistik findet zum 31.10., seit 2008 jährlich statt.

Die Abgestimmte Erwerbsstatistik wird ausschließlich registerbasiert erstellt. Es gibt keine Befragung von Personen.

Team Registerzählung registerzaehlung@statistik.gv.at
Allgemeiner Auskunftsdienst Tel.: +43 1 711 28-7070
info@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar werktags von 9:00-16:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 13.02.2024 aktualisiert.
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