Studierende von öffentlichen Universitäten, Privathochschulen, Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen haben anlässlich des Abschlusses eines Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudiums, eines Universitäts- oder Hochschullehrgangs sowie jedes Lehrgangs, bei dessen Abschluss ein Mastergrad verliehen wird, das Erhebungsformular UHSTAT2 auszufüllen. Zu diesem Zweck steht das Formular unter www.statistik.at/uhstat/uhstat2/ zur Verfügung. Dieses Formular ist jedoch nur für Studierende öffentlicher Universitäten, privater Hochschulen und Pädagogischer Hochschulen bestimmt, da im Bereich der Fachhochschulen Daten zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten (UHSTAT2) von den Fachhochschulen selbst erhoben werden (§ 16 UHSBV). |