Die Teilnahme an der Erhebung UHSTAT1 ist Studienwerber:innen grundsätzlich jederzeit möglich. Voraussetzung ist eine Nummer zur Identifikation: Wenn Sie über keine österreichische Sozialversicherungsnummer verfügen, erkundigen Sie sich bitte an Ihrer Hochschule nach Ihrem Ersatzkennzeichen. Das Erhebungsformular UHSTAT1 muss je Person nur einmal ausgefüllt werden. Bei jeder Zulassung (Anmeldung bzw. Zulassung) zu einem Studium fragt die jeweilige Universität oder Hochschule bei der Bundesanstalt Statistik Österreich nach, ob UHSTAT1 bereits ausgefüllt wurde. Wird dies von der Bundesanstalt Statistik Österreich bestätigt, ist ein nochmaliges Ausfüllen von UHSTAT1 nicht mehr erforderlich. Ein nochmaliges Ausfüllen von UHSTAT1 ist jedoch möglich. Liegen von einer Person mehrere UHSTAT1-Meldungen vor, gilt die jüngste Meldung. Auf diese Weise können Daten auch korrigiert werden. |