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UHStat1 Erhebung bei der Anmeldung zu einem Studium oder bei Studienbeginn

Die Teilnahme an der Erhebung UHSTAT1 ist Studienwerber:innen grundsätzlich jederzeit möglich. Voraussetzung ist eine Nummer zur Identifikation: Wenn Sie über keine österreichische Sozialversicherungsnummer verfügen, erkundigen Sie sich bitte an Ihrer Hochschule nach Ihrem Ersatzkennzeichen.
Das Erhebungsformular UHSTAT1 muss je Person nur einmal ausgefüllt werden. Bei jeder Zulassung (Anmeldung bzw. Zulassung) zu einem Studium fragt die jeweilige Universität oder Hochschule bei der Bundesanstalt Statistik Österreich nach, ob UHSTAT1 bereits ausgefüllt wurde. Wird dies von der Bundesanstalt Statistik Österreich bestätigt, ist ein nochmaliges Ausfüllen von UHSTAT1 nicht mehr erforderlich. Ein nochmaliges Ausfüllen von UHSTAT1 ist jedoch möglich. Liegen von einer Person mehrere UHSTAT1-Meldungen vor, gilt die jüngste Meldung. Auf diese Weise können Daten auch korrigiert werden.

Die Erhebung UHStat1 wird von Statistik Austria aufgrund § 18 Absatz 6 Bildungsdokumentationsgesetz 2020 sowie §§ 26 und 27 UHSBV durchgeführt.

Studienwerber:innen (ordentliche und außerordentliche) von öffentlichen Universitäten, Privathochschulen, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen haben anlässlich der Zulassung zu einem Studium oder Lehrgang bzw. im Zuge der verbindlichen Anmeldung zu einem Eignungs- oder Aufnahmeverfahren das Erhebungsformular UHSTAT1 auszufüllen. Ausgenommen sind Studienwerber:innen, die im Rahmen von Mobilitätsprogrammen (z.B. ERASMUS+) zugelassen werden.

Arbeitsmarkt und Bildung/ UHStat1- Erhebung uhstat1@statistik.gv.at
Allgemeiner Auskunftsdienst Tel.: +43 1 711 28-7070
info@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar werktags von 9:00–16:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 11.03.2024 aktualisiert.