Zum Hauptinhalt springen

Mikrozensus

Der Mikrozensus liefert Informationen zum Wohnen und international vergleichbare Daten zu Arbeit, Arbeitslosigkeit und Bildung. Als Stichprobenerhebung ergänzt er die Volkszählung, die seit 2011 als Registerzählung durchgeführt wird. In sogenannten Modulen werden außerdem jedes Jahr einige zusätzliche Fragen zu wichtigen Themen gestellt. Durch den Mikrozensus gibt es immer aktuelle Informationen in den Bereichen Erwerbsstatistik und Wohnungsstatistik. So können die wichtigsten Veränderungen der wirtschaftlichen und sozialen Lage der österreichischen Wohnbevölkerung schnell festgestellt werden.

Pro Quartal werden rund 22 500 Haushalte in Österreich befragt. Diese werden per Zufallsauswahl aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) ausgewählt. Innerhalb von zehn Jahren darf ein privater Haushalt an derselben Stichprobenadresse in bis zu fünf aufeinander folgenden Kalenderquartalen zur Befragung herangezogen werden.

Die Mikrozensus-Erhebung hält sich an das Datenschutzgesetz und die Datenschutz-Grundverordnung. Alle Angaben unterliegen der absoluten Geheimhaltungspflicht.

Rechtsgrundlagen des Mikrozensus:

Rechtsgrundlage des Moduls „Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt“:

  • EU-Verordnung 2022/2312 der Kommission vom 25. November 2022 über achtjährliche Variablen im Bereich Arbeitskräfte zu "Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt"

Weitere Informationen zur Mikrozensus-Erhebung und zu Statistik Austria finden Sie hier:

Für den Mikrozensus besteht Auskunftspflicht. Jeder zufällig ausgewählte Haushalt muss an der Befragung teilnehmen.
Jeder Haushalt wird bis zu fünf Mal befragt. Die erste Befragung wird persönlich von Interviewer:innen durchgeführt. Die Folgebefragungen können auch als telefonische Interviews oder als Online-Befragung stattfinden.

Der Schwerpunkt der Fragen des Mikrozensus liegt bei den Themen „Arbeit" und „Wohnen". Dazu kommen einige wenige allgemeine Fragen zur Person, z. B. zum Geburtsdatum, zum Geschlecht, zur Schulbildung und Ähnlichem. Ein Teil der Haushalte bekommt zusätzliche Fragen aus dem aktuellen Modul. Dabei geht es um ein Thema, das für den Arbeitsmarkt besonders relevant ist.

Im Jahr 2024 beschäftigt sich das Modul des Mikrozensus mit dem Thema „Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt“. Die Fragen richten sich an alle Personen im Alter von 15 bis 34 Jahren, ausgenommen Präsenz- und Zivildiener, die 2024 zum ersten Mal an der Mikrozensus-Befragung teilnehmen.
Weitere Informationen zu den Fragen des Mikrozensus und des Moduls 2024 finden Sie in den Musterfragebögen.

 

Ca 150 Personen stehen bei Statistik Austria bereit, um die persönlichen Befragungen in ganz Österreich durchzuführen. Für die telefonische Befragung gibt es ein modernes Telefonstudio mit 44 Plätzen. Alle Haushalte ab der zweiten Befragung haben die Möglichkeit online an der Mikrozensus-Erhebung teilzunehmen.

Online-Teilnahme

Hier gelangen Sie zum Online-Fragebogen.

Halten Sie bitte den Brief von Statistik Austria mit Ihren Zugangsdaten bereit!

Für den Online-Fragebogen wurde eine Barrierefreiheitserklärung erstellt:

Sie nehmen zum 1. Mal am Mikrozensus teil?
Persönliche Befragung Sie werden persönlich befragt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der
Kontaktperson aus Ihrem Informationsbrief.
Sie haben bereits am Mikrozensus teilgenommen?
Onlineteilnahme oder Terminvereinbarung für telefonische Teilnahme Tel.: +43 1 711 28-7700
mikrozensus-online@statistik.gv.at Montag bis Freitag (werktags) 09:00-15:00 Uhr
Telefonische Teilnahme ohne Terminvereinbarung
Telefonstudio Tel.: +43 1 711 28-8339
Montag bis Freitag (werktags) 16:00-20:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag (werktags) 09:00-13:00 Uhr
Sie haben allgemeine Fragen zum Mikrozensus?
Allgemeine Informationen Tel.: +43 1 711 28-8338
erhebungsinfrastruktur@statistik.gv.at Montag bis Freitag (werktags) 09:00-15:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 25.10.2024 aktualisiert.